Armer Rentner bekam ein paar Euro geschenkt – Sozialamt reagierte hart

Begonnen von selbiger, 10. April 2024, 05:47:19

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selbiger

Geldgeschenke werden von den Sozialbehörden besonders reglementiert. Schnell entsteht der Verdacht, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr besteht, weshalb auch die Sozialgesetze sehr regide ausgelegt sind.

https://www.gegen-hartz.de/news/armer-rentner-bekam-ein-paar-euro-geschenkt-sozialamt-reagierte-hart

wiederwertig sowas.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

Tja, wo jeder Euro genau nachverfolgbar ist, und der "Bedarf" eines Menschen "genau" ausgerechnet ist, gibt es wohl keine Gnade. Das Erinnert mich auch z. B. an die Schlecker-Mitarbeiterin an der Kasse, die da ein Euro in Form eines Kassenbons, oder so, für sich da mal eingesteckt hat. Die wurde dann gleich entlassen (war letztes Jahrzehnt mal medial als Aufreger publiziert).
Und dann gab es doch auch mal so eine Story von einem Flaschen sammelnden Hartz4-Bezieher (oder schon Bürgergeld !?), der den Erlös (oder Teilerlös ?) von seinem Flaschensammeln da dem Jobcenter da abgeben musste...  :sad:

Und damit wären wir wieder bei diesem meinem Thema hier: https://hartz.info/index.php/topic,133836.0.html  :sehrgut:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

OLD-MAN

Wer nach so vielen Jahren Grundsicherung /Hartz IV / Bürgergeld immer nch nicht weiß, wie "der Hase läuft", ist selber Schuld! Ist genauso wie Kaffeefahrten oder Enkeltrick etc.

1.000 mal gewarnt und nichts gebracht!

Ottokar

Etwas wirr der Artikel und in Teilen auch klar unzutreffend.
Mit "Maximal 50 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei" und dem nachfolgenden Absatz erweckt der Autor den Eindruck, im SGB XII wären 50 Euro pro Jahr als "Weihnachtsbeihilfen" anrechnungsfrei, was nicht zutrifft.
In den darauf folgenden zwei Absätzen bezieht sich der Autor ohne Abgrenzung oder Überleitung vollkommen sinnfrei auf die Rechtslage des SGB II und springt danach wieder zu der des SGB XII.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 10. April 2024, 10:02:29Etwas wirr der Artikel und in Teilen auch klar unzutreffend.

Also so wie fast immer bei Berichten von der verlinkten Seite.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: Ottokar am 10. April 2024, 10:02:29Etwas wirr der Artikel

Ich verstehe den so, dass Bürgergeldbezieher max. 50 € pro Jahr zusätzliche "Geschenkzuwendung" bekommen dürfen, und Rentner (und eben anscheinend auch sog. "aufstockende Rentner") dürfen jar nüscht zusätzlich geschenkt bekommen (0 €) !

Die amtliche "Logik", die ich dahinter vermute:
Bürgergeldbezieher im Sinne von diesem SGB 2 ist jemand, der/die potentiell sich noch in dieser Erwerbsfähigkeit befindet, und ein Rentner - auch im Zusammenhang vom SGB 12 - eben nicht mehr.
In der Erwerbswelt gibt es bei manchen Firmen ja auch sog. Weihnachtszuwendungen (Weihnachtsgeld), und Rentner (nicht mehr Erwerbsfähige) bekommen sowas ja nicht mehr - weil sie ja keinen Arbeitgeber mehr haben. Sie müssen dann ja auch komplett einfach mit ihrer monatlichen Rente auskommen !

Tja - irgendwie so !?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 10. April 2024, 10:24:25Also so wie fast immer bei Berichten von der verlinkten Seite.
Das sehe ich nicht so.
Außerdem sind die jeweiligen Autoren inhaltlich verantwortlich.

Zitat von: Vollloser am 10. April 2024, 11:35:30Ich verstehe den so, dass Bürgergeldbezieher max. 50 € pro Jahr zusätzliche "Geschenkzuwendung" bekommen dürfen,
Was auch nicht zutrifft.
Es gibt weder im SGB II noch SGB XII eine Regelung zu Weihnachtsbeihilfen.
Was der Autor sich dabei gedacht hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.