Bürgergeld-Anrechnung vom Stromguthaben von 2023

Begonnen von lollo123, 11. April 2024, 11:06:24

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lollo123



Hallo,

ich bin neu hier und auf der Suche nach einer Antwort.Ich habe 2023 januar und Februar Bürgergeld erhalten,dann Alg1 Aussteuerung und im September wieder Bürgergeld.


Aktuell Bürgeldbezug.

So jetzt mein Anliegen:Habe Eine Gutschrift von 273 euro erhalten. Ein Zähler für Haushalt und Heizstrom.

Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten und soll,eingang der Gutschrift bestätigen. Frage jetzt wird die gesamte Gutschrift als Einkommen angerechnet ?War es nicht mal so ,das Stromguthaben nicht als Einkommen angerechnet wird ,da es als Einmalzahlung gilt unbd nicht angerechnet werden darf

infos wären nett,damit ich weiss auf was ich mich einstellen kann , und wie ich handeln soll

Danke Lollo


180

Hallo,
das ist unmöglich bei einem Zähler zu unterscheiden, was Haushaltsstrom war (Regelsatz) und was Nebenkosten (KdU).
Da gibt's eigentlich nur eine Lösung für die Zukunft: Die Abschläge so zu reduzieren, dass statt 300€ Rückzahlung eher 100€ Nachzahlung fällig werden. Das dürfte einfacher werden die vom JC zu bekommen, anstatt durchzusetzen dass eine Rückzahlung nicht angerechnet wird.

Und beim aktuellen Zeitraum Widerspruch einlegen und ggf. Klage. Kostet nichts und du kannst nur gewinnen. Falls das JC die 270€ haben möchte.

Ottokar

Zitat von: lollo123 am 11. April 2024, 11:06:24Ein Zähler für Haushalt und Heizstrom.
D.h. du heizt mit Normaltarif?
Was hast du beim JC als Heizkosten angegeben und wie wurden diese ermittelt?
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lollo123

Zitat von: Ottokar am 11. April 2024, 15:00:55
Zitat von: lollo123 am 11. April 2024, 11:06:24Ein Zähler für Haushalt und Heizstrom.
D.h. du heizt mit Normaltarif?
Was hast du beim JC als Heizkosten angegeben und wie wurden diese ermittelt?

Nein ich habe Fussboden Heizung und im NT Tarif.Das Jobcenter hat die Heizkostenpauschale im anhand der Jahresrechnung ermittelt

lollo123

Zitat von: lappa am 11. April 2024, 11:24:41Hallo,
das ist unmöglich bei einem Zähler zu unterscheiden, was Haushaltsstrom war (Regelsatz) und was Nebenkosten (KdU).
Da gibt's eigentlich nur eine Lösung für die Zukunft: Die Abschläge so zu reduzieren, dass statt 300€ Rückzahlung eher 100€ Nachzahlung fällig werden. Das dürfte einfacher werden die vom JC zu bekommen, anstatt durchzusetzen dass eine Rückzahlung nicht angerechnet wird.

Und beim aktuellen Zeitraum Widerspruch einlegen und ggf. Klage. Kostet nichts und du kannst nur gewinnen. Falls das JC die 270€ haben möchte.
Also es wurde immer sogehandelt,das anhand des Nt Verbrauch ermittelt wurde.Also an Abschlag ändern hab ich auch schon gedacht,aber leider habe schon mit der Rechnung mitgeteilt,das ich meinen Abschlag beibehalten würde. Stromanbieter wollte 106 euro haben und ich habe immer 135 gezahlt.Wäre es nich komisch oder sehe seltsam aus,wenn ich den Absclag jetzt doch reduziere.

Ottokar

Zitat von: lollo123 am 11. April 2024, 16:09:45Das Jobcenter hat die Heizkostenpauschale im anhand der Jahresrechnung ermittelt
Das nicht möglich.
Zunächst mal ist eine Heizkostenpauschale rechtswidrig, das JC muss die tatsächlichen HK anerkennen.
Da sich diese in deinem Fall nicht messtechnisch ermitteln lassen, muss man sie herleiten.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Z.B. kann die im Regelsatz enthaltene Pauschale für Haushaltenergie von den Stromkosten abgezogen und der Rest als HK anerkannt werden.
Eine andere Möglichkeit ist, den Verbrauch anhand Laufzeit und Anschlusswert der Heizgeräte zu ermitteln und anhand des Strompreises die Kosten zu ermitteln.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den vom Hersteller angegebenen Durchschnittsverbrauch der Heizgeräte zugrunde zu legen und anhand des Strompreises die Kosten zu ermitteln.
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lollo123

Also die Rechnung ist in Ht und Nt aufgeteilt und grundpreis ist auch vorhanden Ht 665 + NT 332 + grundpreis130 und ca 214 Mehrwertsteuer sind die Kosten. Wie wollen sie das aus rechnen bei 6 Monaten Bürgergeld und 6 Monate Alg1.Weil das wäre ja dann sinnlos für mich Guthaben zuereichen .durch hohe Abschläge. Dann liebe niedrige Abschläge und eventuell nachzahlen oder.was kommt wohl auf mich zu

Ottokar

Zitat von: lollo123 am 13. April 2024, 09:14:30die Rechnung ist in Ht und Nt aufgeteilt
Dann hast du entweder 2 Zähler, oder einen mit zwei Zählwerken für HT und NT.
Bei zwei Zählern sollte die Heizung als separater Stromkreis über den NT-Zähler laufen.
Bei nur einem Zähler sollte es eine Nachtspeicherheizung sein, die nur zum NT-Tarif Strom verbraucht.
Läuft bei nur einem Zähler die Heizung auch am Tag, kann man anhand der Zählerstände nicht die Heizkosten bestimmen, da dann die Heizung auch über den HT-Tarif Strom verbraucht. Selbst wenn man unterstellt, dass die NT-Stromkosten nur Heizung sind, müssen die HT-Stromkosten dann anderweitig ermittelt bzw. hergeleitet werden.
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lollo123

danke für die Info . Natürlich gibt es glaube auch tagsüber ne Freigabe. Daher ist Heizung eigentlich der Nt tarif. was würde das denn jetzt wohl im Klartext heissen,was kommt auf mich zu ? was für eine Berechnung zb.

Ottokar

Gutschriften für Haushaltenergie sind kein Einkommen (§ 22 Abs. 3 SGB II).
Sollte das JC die als Heizkostenerstattung anrechnen, musst du dagegen Widerspruch einlegen und mit dem JC klären, wie hoch deine tatsächlichen anzuerkennenden Heizkosten sind, damit festgestellt werden kann, ob die Gutschrift auf die HK oder den Haushaltenergie entfällt.
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lollo123

ok,danke jetzt habe ich glaube genug infos. Werde Beleg einreichen und abwarten was passiert oder