Bürgergeld wird immer nur für 6 Monate gewährt und ohne Nebenkosten.

Begonnen von MarshalGisors, 11. April 2024, 11:09:38

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MarshalGisors

Hallo zusammen!

Schon seit 2021 wird mir mein H4/BG-Satz ständig ohne ersichtlichen Grund nur vorläufig immer für 6 Monate gewährt und ohne meine Nebenkosten. Die geforderten Unterlagen werden aber immer komplett abgegeben bzw. sollte etwas fehlen umgehend nachgereicht. Die Nebenkosten werden mir dann immer nachträglich gezahlt. Ich lebe mit meiner Mutter in selbst bewohntem Eigentum und strecke die Nebenkosten immer von meinem BG-Satz vor.

Die Nebenkosten von Sep.2022 bis März 2023 habe ich z.b. erst letzte Woche erhalten.

Ist dies so rechtens und wenn nicht, wie kann ich mich ggfs dagegen wehren?


Vielen Dank schon mal im voraus.   

180

Hallo,
das JC ist verpflichtet bei vorläufiger Bewilligung über 6 Monate einen Grund dafür anzugeben. Welcher Grund steht denn in den vorl. Bewilligungsbescheid?

Hast du schonmal versucht eine Widerspruch gegen die vorläufige Bewilligung einzulegen, dass die Nebenkosten fehlen und du einen Rechtsanspruch auf Übernahme hast? Wie hat das JC den Widerspruch abgelehnt?

Sheherazade

Zitat von: MarshalGisors am 11. April 2024, 11:09:38Die Nebenkosten werden mir dann immer nachträglich gezahlt. Ich lebe mit meiner Mutter in selbst bewohntem Eigentum und strecke die Nebenkosten immer von meinem BG-Satz vor.

Hast du einen Mietvertrag mit deiner Mutter, in dem die Nebenkostenvorauszahlungen festgehalten sind?

ZitatSchon seit 2021 wird mir mein H4/BG-Satz ständig ohne ersichtlichen Grund nur vorläufig immer für 6 Monate gewährt

Wie schon geschrieben wurde, der Grund für die vorläufige Bewilligung muss im Bescheid stehen. Bist du selbstständig tätig?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MarshalGisors

Zitat von: lappa am 11. April 2024, 11:18:38Hallo,
das JC ist verpflichtet bei vorläufiger Bewilligung über 6 Monate einen Grund dafür anzugeben. Welcher Grund steht denn in den vorl. Bewilligungsbescheid?

Hast du schonmal versucht eine Widerspruch gegen die vorläufige Bewilligung einzulegen, dass die Nebenkosten fehlen und du einen Rechtsanspruch auf Übernahme hast? Wie hat das JC den Widerspruch abgelehnt?
Es steht immer dies mit dabei:

"Die Leistungen werden monatlich im Voraus gezahlt.
vorläufige Bewilligung:
Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch -
SGB II.
Es sind noch Unterlagen von Ihnen einzureichen. Siehe hierzu das Mitwirkungsschreiben von heute.
Zudem sind noch die Kosten der Unterkunft zu prüfen."


Dann reiche ich die Unterlagen sofort nach, erhalte aber nie einen Bewilligung für das ganze Jahr.
Mir kommt es so vor als wollte sich das JC es sich einfach machen und wartet quasi immer ab bis die Kosten für Heizung usw. fix für das Jahr festehen, um sich die Arbeit zu erleichtern es nicht nochmal berechnen zu müssen.

Nein, habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, sollte ich wohl diesmal machen.

@Sheherazade

Nein, kein Mietvertrag, da ich 25% Eigentümer bin (Erbe vom Dad) aber bekomme eine Nebenkostenabrechnung von meiner Mutter. Bin auch nicht selbstständig.


180

Für die Bescheide ab März 3023 Überprüfungsanträge einreichen.
Für den aktuellen Widerspruch einreichen (sofern die Frist von 1 Monat noch nicht abgelaufen ist).

Bei den Überprüfungsanträgen kurz begründen, dass die Heizkosten fehlen und die vorläufige Bewilligung über 6 Monate unbegründet ist und damit sachlich falsch.
Gegen den aktuellen Bescheid nur mit 1 Satz Widerspruch einlegen "Hiermit lege ich fristgerecht gegen den vorläufigem Bescheid vom xxxx ein. Begründung folgt."
Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, obwohl nicht nach der Begründung gefragt wurde kannst du sofort vors Sozialgericht ziehen.

Alles per Einschreiben oder Fax machen, damit nichts verloren gehen kann.

Sheherazade

Zitat von: MarshalGisors am 11. April 2024, 11:38:07Nein, kein Mietvertrag, da ich 25% Eigentümer bin (Erbe vom Dad) aber bekomme eine Nebenkostenabrechnung von meiner Mutter.

Naja, wenn sie immer nur den vergangengen Zeitraum abrechnet ohne eine Aufstellung für zukünftige Nebenkostenvorauszahlungen auf Grundlage der Abrechnung zu erstellen, dann kann das Jobcenter auch erst im Nachhinein zahlen. Deshalb wahrscheinlich auch immer nur vorläufige Bescheide.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ist das so zu verstehen, dass du keine Miete zahlst, sondern nur Betriebskosten?
Und zahlst du diese monatlich als Vorauszahlung, oder nur einmal im Jahr, wenn du die Nebenkostenabrechnung von deiner Mutter erhälst?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MarshalGisors

Zitat von: Ottokar am 11. April 2024, 15:13:56Ist das so zu verstehen, dass du keine Miete zahlst, sondern nur Betriebskosten?
Und zahlst du diese monatlich als Vorauszahlung, oder nur einmal im Jahr, wenn du die Nebenkostenabrechnung von deiner Mutter erhälst?

Ja genau, da ich 25%iger Miteigentümer bin.

Ja, zahle monatlich knapp 93€ an meine Mutter für die Nebenkosten, musste den Betrag extra aufschlüsseln für diesen Weiterbewilligungsantrag, siehe meinen vorherigen Post.

https://hartz.info/index.php/topic,133713.0.html

Ottokar

Wenn du monatlich 93€ Vorauszahlung für die Betriebskosten leistest, muss das JC diese auch anerkennen. Alles Andere ist rechtswidrig.
Da die Vorläufigkeit u.a. mit Prüfung der Kosten der Unterkunft begründet wird, müsstest du die vorläufige Anerkennung der monatlichen Betriebskosten beim SG einklagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MarshalGisors

Zitat von: Ottokar am 11. April 2024, 20:15:14Wenn du monatlich 93€ Vorauszahlung für die Betriebskosten leistest, muss das JC diese auch anerkennen. Alles Andere ist rechtswidrig.
Da die Vorläufigkeit u.a. mit Prüfung der Kosten der Unterkunft begründet wird, müsstest du die vorläufige Anerkennung der monatlichen Betriebskosten beim SG einklagen.

Super danke, werde ich so machen!