Frage zu Produkttests und Bürgergeld - als was zählen die Artikel?

Begonnen von Minera, 11. April 2024, 17:05:56

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Minera

Huhu zusammen,

ich hoffe hier hat eventuell jemand mit dem Thema schon Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht helfen.

Ich bin seit letztem Jahr bei Amazon als Produkttester und habe fleißig bestellt (3 Artikel am Tag, später 8). Es stand immer da, es wäre alles kostenlos. Dann kam die Info, dass alles versteuert werden muss und ans Finanzamt geschickt wird. Ich bin deutlich unter dem Freibetrag für Steuern geblieben, aber das Finanzamt schickt ja quartalsweise alle Infos auch ans Jobcenter.


Nun meine Frage: Als was zählen eigentlich Produkttestartikel beim Bürgergeld genau? Es sind Artikel, die ich teste und die dabei oft verbraucht und zerstört sind am Ende des Tests oder von Anfang an nicht nutzbar waren.




Weitere Details dazu:

In mein Eigentum gehen sie laut Amazon nach 6 Monaten über und dürfen auch danach NICHT verkauft werden. Das mache ich auch nicht. Ich habe vor allem Sachen bestellt, um zu schauen, ob das nützlich ist oder gut aussieht. Nicht weil ich sie wirklich gebraucht habe. Das meiste ist billig hergestellter Kram aus China. Ich habe nur vorher schon gerne rezensiert und wurde daher auch eingeladen.

Inzwischen steht beim Kauf immer ein Steuerwert dazu, seitdem bestelle ich nur noch Artikel ohne Steuerwert und bis zu 100€ im Monat, weil das die Freigrenze beim Bürgergeldbezug ist. Leider habe ich letztes Jahr aber in einem Monat sogar mehr bestellt (in der unrealistischen gemeldeten Neupreissumme) als ich Bürgergeld erhielt.


Man darf die Sachen auch nicht zurückschicken. Wenn es beispielsweise Kleidung ist die nicht passt, muss man sie behalten und darf sie nicht verkaufen oder zurücksenden. Auch wenn man vor Ort sieht, dass Allergene enthalten sind, die in der Beschreibung nicht standen. Nur wirklich defekte Artikel werden von Amazon aus der Liste, die ans Finanzamt gesendet wird (nur die Summe der Neupreise - es werden nicht mal tagaktuelle Rabattcodes genutzt, die normale Käufer da angeklickt hätten wie z.B. 50% reduziert -, keine genaueren Infos wie Anzahl oder zu den Artikeln) gelöscht. Die Neupreise sinken nach den Produkttests meist auch dauerhaft als neuer Standardpreis und kosten dann neu ohne Angebotspreise sogar nur noch die Hälfte. Gemeldet wird aber der Preis, als es im Testprogramm war.

Beispiel: Chinesisches Gadget kostet 80€, am Kauftag ist ein Coupon anklickbar für 45% Rabatt.
2 Wochen später und nach der Testphase ist der Normalpreis 25€, auch da gibt es noch 20% Coupons. Gemeldet wird aber Finanzamt und Jobcenter 80€. Jeder andere Käufer hätte es aber neu für 20€ kaufen können und sicher nicht für 80€ bestellt, weil der Preis da unrealistisch hoch war.


Mit diesen Artikeln habe ich also effektiv keinen Vorteil für mein Leben, ich kann davon keine Kleidung oder Lebensmittel kaufen, bekomme aber vielleicht mal einen extrem überteuerten Tee zum Testen, den ich mir in der Realität im Laden nie geleistet hätte.


Im Internet stand nun was von Sachwerten, welche nicht angerechnet werden. Woanders stand, es zählt zum Vermögen, wieder woanders steht, es wird als Einkommen angerechnet.



Falls irgendjemand dazu Infos hat, würde ich mich sehr freuen. Es ist bald soweit, dass das Finanzamt dem Jobcenter die Summe schickt und ich habe das Geld gar nicht, um das zurückzuzahlen. Die teilweise defekten und verbrauchten Testartikel kann ich dafür ja nicht verkaufen, um das Geld reinzubekommen. Daher wüsste ich gerne, ob ich da überhaupt etwas zu befürchten habe, oder ob Sachwerte egal sind.
Es stand ja auch einmal, es wird auf das Vermögen angerechnet. Wie hoch darf man denn "Vermögen" besitzen? Da ist bei mir nahezu nichts vorhanden, außer Hausstand und etwas auf dem Konto. Kein Haus, Auto usw.


Ganz liebe Grüße  :smile:

Wolverine36

 :lol: Was soll das Finanzamt der Arge denn melden.Da wird gar nichts an die Arge gemeldet sonst hättes du ja schon lange einen Brief von denen erhalten.Seid wann muss man Testproduckte erst kaufen.Du kaufst das von deinen Geld.Da stimmt doch was nicht.Und das Finanzamt kümmert sich nicht um Privatkäufe.Das ist doch nur für Amazon mit dem Finanzamt zum versteuern und nicht für dich.Und die 100,00€ Freigrenze ist nur für Erwerbseinkommen du bekommst die nicht.Und noch mal warum soll das Finanzamt dem Jobcenter die Summe schicken hast du bei denen eine Steuer Nr. oder steht da dein Name drauf wissen die das du Bürgergeld bekommst nein.Sachgegenstände sind kein Einkommen genau so wenig wie Gutscheine.Das ist weder Einkommen noch ein Vermögen.Und bei mir steht auch immer wenn ich was von Paypal auf mein Konto Überwiesen bekomme bitte melde Pflicht beachten.Das steht auch bei der Rückzahlung die ich von einen kauf bei Ebay erhalten hatte und das waren 5,49€ .Ich sehe keinen grund warum du für die sachen die du anscheineinend vorher kaufen musst zum testen von deinen Geld angst haben sollst vor dem Finanzamt und dem Jobcenter.Und mal am rand das habe ich gefunden. Beantragen Sie erstmalig Bürgergeld, dürfen Sie im ersten Jahr des Leistungsbezuges über ein Vermögen in Höhe von bis zu 40.000 EUR verfügen. Nach dieser einjährigen Karenzzeit gilt dann der pauschale Betrag in Höhe von 15.000 EUR für Schonvermögen pro Person. :lol:

Wolverine36

:lachen: Produkttester und das Finanzamt
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 24.01.2024

Online-Shopping: Eigenes Programm für Kunden, die Produkte kostenlos zum Testen erhalten.

Produkttester erhalten von verschiedenen Firmen Testprodukte, wofür sie innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eine Rezension bei Amazon verfassen. In der Regel wird kein Geld gezahlt und das Produkt ist nicht wählbar, sondern wird automatisch verschickt. An dem Programm können allerdings nicht alle Amazon-Kunden teilnehmen. Denn das Unternehmen sucht sich die Rezensenten selbst aus. Wer viele Rezensionen geschrieben hat, wird vermutlich eher entdeckt und ausgewählt. Diejenigen, die in das Programm aufgenommen werden, erhalten die Vorzüge von kostenlosen Artikeln. Bislang sind die Vertragsmodalitäten für die Tester aber so, dass das Eigentum ausdrücklich beim Liefernden verbleibt und nicht auf den Tester übergeht. Jedoch wird sich nicht aktiv um eine Rücksendung bzw. Herausgabe bemüht, weswegen das Produkt meist beim Tester verbleibt.

Dennoch muss das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beachtet werden. ,,Dieses schreibt den Plattformbetreibern vor, ab welchem Umfang Umsätze bzw. relevante Tätigkeiten an das Finanzamt gemeldet werden müssen. Dies ist bei mindestens 30 relevanten Tätigkeiten pro Jahr oder einem Entgelt von mindestens 2.000 Euro im Jahr der Fall", erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. In jüngerer Vergangenheit erhielten die Tester nun Nachrichten von Amazon mit der Aufforderung, einen Steuerfragebogen auszufüllen. Hintergrund dieser Meldungen ist eine Erweiterung der EU-Regelung zur Steuertransparenz. Amazon weist explizit darauf hin, dass sie verpflichtet sind, folgende Daten der Produkttester zu übermitteln: Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Hauptwohnsitz, Steuerliche Identifikationsnummern (evtl. auch Umsatzsteuer). Ansonsten drohen dem Plattformbetreiber hohe Bußgelder.

Das wirft Fragen nach der steuerlichen Behandlung der Tester auf. Eine grundsätzliche Steuerpflicht für diese Tätigkeit bestand bereits vor der Meldung, wenn Einnahmen erzielt werden. Jedoch war das Finanzamt in der Regel nicht über die Tätigkeit als Tester informiert. Die zugesandten Produkte sind steuerrechtlich als Sacheinnahmen zu qualifizieren. Es gibt bereits ähnlich gelagerte Fälle, in denen Warenlieferungen für Testzwecke bei sozialen Influencern als Einnahmen betrachtet und versteuert wurden. Daher ist anzunehmen, dass die Finanzbehörden die Tätigkeit der Amazon-Tester ähnlich bewerten. In dem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragestellungen für die steuerliche Beurteilung, u. a. ob Einnahmen und in welcher Höhe nacherklärt werden müssen, die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht i. H. v. 22.000 Euro/Jahr eingehalten und ob eine Besteuerung verhindert wird, wenn die Produkte zurückgeschickt werden. Bei der Abfrage und der Möglichkeit von steuerpflichtigen Sacheinnahmen sollten Tester auch die Informationen zu einer Sonderregelung im Einkommensteuerrecht beachten. ,,Diese besagen, dass nebenberufliche Einkünfte bei Arbeitnehmern bis zu einem Betrag von 410 Euro steuerfrei sind (Härteausgleich)", erläutert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Weitere steuerliche Auswirkungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes hält der Bund der Steuerzahler in dem INFO-Service Nr. 14 Plattformen- Steuertransparenzgesetz - Verkäufe bei eBay & Co. bereit. Diese und weitere Materialien sind für Mitglieder online unter https://www.steuerzahler.de/info-service/ abrufbar oder können unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden.

https://steuerzahler.de/presse/detail/produkttester-und-das-finanzamt/


Produkttester bei Amazon werden - so klappt's

Sie können sich bei Amazon nicht als Produkttester bewerben, sondern Sie werden dazu eingeladen. Der Versandhändler hat dafür extra den Amazon Vine Club gegründet.

    Ob Sie eine der begehrten Einladungen erhalten, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Rezensionen Sie geschrieben haben und ob diese von anderen Kunden als hilfreich bewertet wurden.
    Beschreiben Sie Artikel im Detail. Die Bewertung sollte objektiv sein und kann entsprechend positiv oder negativ ausfallen. Amazon wünscht sich Ihre ehrliche Meinung.
    Werden Sie durch Ihre Bewertungen als Experte in bestimmten Produktkategorien angesehen, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, eingeladen zu werden.
    Die genaue Anzahl an Rezensionen, die für eine Einladung nötig sind, ist nicht bekannt.
    Amazon achtet auch auf Aktualität. Je neuer eine Rezension ist, desto besser. Bewerten Sie kontinuierlich, erhöht sich damit Ihre Chance auf eine Einladung.
    Wurden Sie als Tester ausgewählt, stellt Ihnen Amazon kostenlos Produkte zur Verfügung. Eine weitere Bezahlung gibt es nicht.
    Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt müssen Sie das Produkt testen und rezensieren.

https://praxistipps.chip.de/produkttester-bei-amazon-werden-so-klappts_91681

:lachen:

hotwert

Ich bin auch seit vorgestern Amazon vine Mitglied und stell mir auch die Frage wie das nun steuerlich behandelt wird. Bei Bürgergeld dürfte man es dir meiner Meinung nach nicht anrechnen solange du es nicht verkaufst.
Soweit ich gelesen hab gehen die Produkte nach 6 Monaten in dem Besitz des Testers über und können dann wohl auch Veräußert werden.

Aber wie du schreibst, die Produkte sind ja nicht immer das wert es dasteht, außerdem handelt es sich um kein Geschenk sondern um einen Auftrag, es wird erwartet die Produkte zu nutzen und zu bewerten. Wenn das Produkt nach 6 Monaten dann in den Besitz übergeht hat man ein gebrauchtes Produkt ohne Garantie und Gewährleistung, also kann man hier höchstens einen Zeitwert ansetzen.
Frägt sich nur von welchem wert der Zeitwert errechnet wird? Der Preis ist ja wie gesagt oftmals zu hoch angesetzt, und oft gibt es auch Coupons für Käufer, bei den vine Testern wird aber der höhere Preis angezeigt. Und was ist wenn das Produkt vorher schon defekt geht? Man kann das ja dann nicht mehr melden.

Meine Meinung ist das es bei Bürgergeld erst ins Gewicht fällt wenn man wirklich einen Gewinn damit erzielt, und das geht nur wenn man es Veräußert. Das Finanzamt kann aber z.b. auch bei Verbrauchsartikeln etwas berechnen, wenn man shampoo bekommt hat man ja eine Ersparnis da man es nicht kaufen muss. (Bei Artikeln des täglichen Bedarfs) Während bei Bürgergeld der Sachbezug nicht angerechnet wird.

Ich bin mal gespannt wie das gehandhabt wird, so genau weiß dass wohl noch niemand.

Zitat von: Wolverine36 am 12. April 2024, 00:56:12Was soll das Finanzamt der Arge denn melden.Da wird gar nichts an die Arge gemeldet sonst hättes du ja schon lange einen Brief von denen erhalten.Seid wann muss man Testproduckte erst kaufen.Du kaufst das von deinen Geld.Da stimmt doch was nicht.Und das Finanzamt kümmert sich nicht um Privatkäufe.D

Die Produkte kosten nichts, man muss nichts zahlen. Amazon meldet dem Finanzamt aber den Wert der Artikel, das Finanzamt rechnet hier also einen Sachbezug. Nur als Beispiel, man ordert zum testen einen Bluetooth Lautsprecher der bei Amazon 30€ kostet, dann meldet Amazon den Finanzamt das man einen Sachbezug im Wert von 30€ erhalten hat. Der Zeitwert nach 6 Monaten ist wohl eher bei nur 15€ anzusetzen, aber unterm Strich hat man zu versteuernde Einnahmen ohne das man Geld bekommt.
Das Finanzamt meldet der Arge also irgendwann beim automatischen Abgleich das 30€ zu versteuernde einnahmen erzielt wurden, aufgrund des Sachbezugs.
Keine Ahnung wie das dann gehandhabt wird.




turbulent

Besteht nicht auch die Möglichkeit, dass das Finanzamt das als zu versteuerndes Einkommen anrechnet (die gemeldeten "Werte") und die dann versteuert werden müssen (mit dem individuellen Einkommensteuersatz)?

Bei einem Aufstocker sind es vielleicht weniger als 30%. Aber doch Geld. Das halte ich nicht für ausgeschlossen.

hotwert

Zitat von: turbulent am 12. April 2024, 08:03:34Besteht nicht auch die Möglichkeit, dass das Finanzamt das als zu versteuerndes Einkommen anrechnet (die gemeldeten "Werte") und die dann versteuert werden müssen (mit dem individuellen Einkommensteuersatz)?

Bei einem Aufstocker sind es vielleicht weniger als 30%. Aber doch Geld. Das halte ich nicht für ausgeschlossen.

Ja davon gehe ich aus. Bleibt nur die Frage mit welchen Werten das Finanzamt rechnet, wenn man wirklich die Verkaufspreise nimmt dann lohnt sich das ganze garnicht. Wie oben geschrieben, das Produkt geht erst nach 6 Monaten in den Besitz des Testers über. Also hat es nurnoch Zeitwert. Aber von was wird der der Zeitwert gerechnet? Vom UVP? Das wäre ja auch falsch.

Ich hab mir 12 Dosen Sektschorle zum testen bestellt, die kosten offiziell 23€. Normal würde ich sowas garnicht trinken, aber kostenlos kann man das schonmal probieren. Wie rechnet das Finanzamt hier? Amazon sendet Warenwert 23€ an das Finanzamt. Wenn das Zeug nicht schmeckt landen 11 Dosen im Müll. Mit welchen zu versteuernden Einkommen muss ich also rechnen? Das ganze ist im Moment wohl unmöglich vorherzusagen.

Hary

Theoretische Überlegung:

Aber wenn man als Produkttester Verbindlichkeiten eingeht, wie das Verfassen von Bewertungen, könnte man da nicht theoretisch von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen? Ein Produkttest ist ja in der Regel freiwillig, aber wenn man verpflichtet ist etwas bestimmtes zu tun, dann wird man ja im Auftrag des Unternehmens aktiv und die Produktproben wären keine Proben mehr, sondern eine Lohnzahlung für die getätigte Arbeit.

Harald53

Zitat von: Hary am 12. April 2024, 11:19:12Aber wenn man als Produkttester Verbindlichkeiten eingeht, wie das Verfassen von Bewertungen, könnte man da nicht theoretisch von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen?
Da liegst du vermutlich richtig.

ZitatSobald ein wesentlicher Umfang erreicht ist, muss davon ausgegangen werden, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EstG handelt. Eine solche ist definiert als ,,jede selbständige nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird". Die Gewinnerzielung kann dabei auch in ersparten Aufwendungen liegen, die man für die kostenlos überlassenen Produkte ansonsten hätte tätigen müssen.
https://www.steinbock-partner.de/rechts-news/steuer-produkttest-amazon-vine/

hotwert

Das bewerten der Artikel ist an sich keine Pflicht, aber dann fliegt man halt schnell aus dem Amazon Vine Programm.
Es wird natürlich erwartet das man die Artikel bewertet und eine Rezession schreibt. Amazon Vine selbst schreibt dazu:
"Um ein aktives Konto zu führen, achte darauf, immer mindestens 60 % deiner Bestellungen zu bewerten. Wenn weniger als 60 % deiner Bestellungen bewertet werden, wird dein Konto überprüft. Du hast weiterhin Zugriff auf Vine, aber die neuen Produktempfehlungen werden deaktiviert und es besteht die Möglichkeit, dass dein Konto geschlossen wird. Du kannst dein Konto wiederherstellen, wenn du mindestens zwei Wochen hintereinander mehr als 60 % deiner letzten Bestellungen bewertet hast. Wenn wir keine Verbesserung der Bewertungsergebnisse feststellen, werden wir dein Konto leider nach 30 Tagen der Überprüfung schließen."

Aber selbst wenn man von einer selbständigen Tätigkeit ausgeht bekommt man ja nur die Sachbezüge als Entlohnung. Deren wert niemals der Verkaufspreis auf Amazon ist, und die Entlohnung findet dann auch erst 6 Monate nach der Arbeit statt. Vorher gehören die Produkte ja offiziell noch dem Versender, und können theoretisch auch zurückgefordert werden.

Und auserdem wie sieht das dann aus wenn die Artikel zwischenzeitlich defekt gehen, man hat ja keine Garantie oder Gewährleistung.
Und zurücksenden kann man das Zeug ja auch nicht, falls es einem nicht taugt. Wenn ich normal bei Amazon bestelle kann ich das ja einfach retournieren.
Allein schon aufgrund der fehlenden Garantie und und Gewährleistung kann der Artikel nicht den Verkaufspreis auf Amazon wert sein, den der normale Kunde zahlt dass ja irgendwo mit, das ist im Preis mit eingerechnet.

Da sind noch viele Fragen zu klären, aber im Moment weis vermutlich weder ein Steuerberater noch das Finanzamt selbst wie das zu handhaben ist.

Wolverine36

Ebay muss auch dem Finanzamt Verkäufe mitteilen.Da ich dort auch Verkaufe wird das auch gemeldet und ich habe deswegen  bis jetzt noch nie was von der Arge bekommen .Keinen Brief oder sonstwas. :lol:

hotwert

Zitat von: Wolverine36 am 22. April 2024, 14:13:12Ebay muss auch dem Finanzamt Verkäufe mitteilen.Da ich dort auch Verkaufe wird das auch gemeldet und ich habe deswegen  bis jetzt noch nie was von der Arge bekommen .Keinen Brief oder sonstwas. :lol:
ab 30 Artikeln oder 2000€ wird gemeldet, ich glaube erst seit 2023.

HunzernKonzerrn

Blutspenden und die daraus resultierende kleine finanzielle Entschädigung ist im übrigen völlig anrechnungsfrei.
Wer sich und seinen Mitmenschen was gutes tun will.

Ottokar

Sachwerte sind schon seit dem 01.08.2016 im SGB II kein Einkommen mehr.
Sie wären als Vermögen zu berücksichtigen, sofern sie einen messbaren Wert haben.
Das Ganze muss nicht mitgeteilt werden, solange dabei der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.