Jobcenter gewinnt vor Gericht: Keine Mietzahlungen für 15-Jährige Tochter

Begonnen von selbiger, 14. April 2024, 08:54:43

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selbiger

Eltern können für das Jobcenter ihre mit im Familienheim wohnende schwangere Tochter nicht ohne Weiteres zu einer Mieterin machen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-gewinnt-vor-gericht-keine-mietzahlungen-fuer-15-jaehrige-tochter

ZitatDoch das Sozialgericht Osnabrück wies die Klage ab. Dass Eltern mit ihrer 15-jährigen Tochter einen Mietvertrag abschließen, erscheine ,,sehr unüblich", und die vereinbarte Miete sei ,,vergleichsweise hoch".

Hier sei der Mietvertrag zudem erst geschlossen worden, als die Eltern Kenntnis von der Schwangerschaft ihrer Tochter hatten, so dass für diese begünstigende Sonderregelungen galten.

Stutzig machte die Osnabrücker Richter auch, dass das Jobcenter die Mietkosten nicht an die Tochter, sondern direkt an die Eltern auszahlen sollte.

schon komisch..ausgerechnet da wird die miete als zu hoch gesehen..warum schaut man nicht in studentenheimen bei anderen vermietern und co..??haben die richter mal da geschaut wie hoch da gezockt wird..??da ist die miete von 380 warm vergleichsweise günstig.. :wand:  :wand: ..da wird die realität völlig ausser acht gelassen..

genauso lustig..die miete soll an die eltern gehen und nicht an die tochter,was die richter äusserst stutzig macht..die miete anderer bg etz.empfänger geht auch gleich an den vermieter...wenn also die eltern die vermieter währen..was macht das da nun für einen untershied..ist das realsatiere..?? :scratch:  :weisnich:
man was ist hier blos los..ne..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Klar machen wir ab jetzt alle. Die Eltern vermieten den Kindern die Zimmer und kassieren so noch ein nettes Zubrot extra.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Sophiagirl

Ja gut Moment, sie scheint ja aber Schwanger zu sein. Auch wenn sie minderjährig ist geb es da denn nicht Mal andere Gesetze?

Ich kenne nur eine bis u25 die war dann ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.

Würde ich hier nun auch fast so sehen?

Ottokar

Es ist durchaus rechtlich zulässig, dass ein minderjähriges Kind einen Mietvertrag schließt.
In diesem Fall handelte es sich jedoch um ein sittenwidriges In-sich-Geschäft (§ 181 BGB).
Der Vater hatte als gesetzlicher Vertreter des mind. Kindes einen Mietvertrag mit sich selbst geschlossen und zwar zum Nachteil des Kindes.

Im SGB II hat ein minderjähriges schwangeres Kind ab dem 15. LJ einen eigenständigen Anspruch auf Leistungen des SGB II, bei dem aufgrund § 9 Abs. 3 SGB II Einkommen und Vermögen der Eltern nicht zu berücksichtigen ist.
D.h. im hier verhandelten Fall hat das 15jährige Kind mit Beginn der Schwangerschaft einen elternunabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, der auch die Kosten für Unterkunft und Heizung umfasst, die kopfanteilig auf das Kind enfallen, hier jedoch auf die Betriebskosten beschränkt sind, da keine Kaltmiete zu zahlen ist.
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