WBA - Nachweis zu Versicherungen

Begonnen von talokatel823, 14. April 2024, 14:27:57

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Ottokar

Wenn der Beitrag gleich geblieben ist, sollte das reichen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


talokatel823

Zitat von: Ottokar am 15. April 2024, 13:10:22Wenn der Beitrag gleich geblieben ist, sollte das reichen.
Es soll ja nicht darum gehen, wie viel ich zahle, sondern was das für Versicherungen sind.
Die Beitragshöhe spielt keine Rolle.

Ich habe die Unterlagen jetzt in einen Briefumschlag gepackt und werde gleich zur Post gehen.

Ottokar

Es geht um die Nachvollziehbarkeit der Zahlung.
Wenn Betrag und Zahlungsgrund der Buchung nicht mit dem Nachweis übereinstimmen, nützt der Nachweis gar nichts.
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talokatel823

Zitat von: Ottokar am 15. April 2024, 13:22:55Es geht um die Nachvollziehbarkeit der Zahlung.
Wenn Betrag und Zahlungsgrund der Buchung nicht mit dem Nachweis übereinstimmen, nützt der Nachweis gar nichts.
In den Kontoauszügen steht im Verwendungszweck immer die Versicherungsnummer beider Versicherungen. Wenn der SB clever ist, vergleicht er einfach die Nummern mit denen in der Bescheinigung.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 12:57:33Ich hoffe das reicht denen.

Muss es, dazu eine Erklärung von dir, um welche Versicherungen es da geht.

Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 11:34:21Mir geht es dabei eher um die genauen Konditionen der Versicherung

Geht die gar nichts an, du kannst auch den Namen der Versicherung Schwärzen

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. April 2024, 16:32:43du kannst auch den Namen der Versicherung Schwärzen

Womit dann wieder kein Zusammenhang zu der Abbuchung hergestellt werden kann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. April 2024, 16:57:29Womit dann wieder kein Zusammenhang zu der Abbuchung hergestellt werden kann?
Bei mir steht da dabei, Privathaftpflichtversicherung bzw. Hausratversicherung.

Somit kann der Name der Versicherung, inkl. Vers. Nr. in dem Schreiben auch überall geschwärzt werden.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. April 2024, 17:22:14Bei mir steht da dabei, Privathaftpflichtversicherung bzw. Hausratversicherung.

Beim TE scheinbar nicht, darum dreht sich der ganze Beitrag von Anfang an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"