WBA - Nachweis zu Versicherungen

Begonnen von talokatel823, 14. April 2024, 14:27:57

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talokatel823

Hallo zusammen,
neuer WBA, neue Forderungen. Diesmal will man von mir einen Nachweis über meine Versicherungen haben. Der SB ist - warum auch immer - die Sammelabbuchung meiner Versicherung aufgefallen. Nichts Besonderes, nur Haftpflicht und Hausrat, die vierteljährlich zusammen abgebucht werden. Keine Ahnung, warum das jetzt auf einmal verdächtig ist. Sei's drum, kriegen die halt einen Nachweis.
Ich bekomme einmal im Jahr Rechnungen von meiner Versicherung dazu, wo alles Wichtige drauf steht. Die würde ich einfach als Nachweis nehmen.

Meine Frage ist, ob ich da was schwärzen kann/sollte? Darf das JC alles davon sehen und abspeichern (Mandatsreferenznummer, genaue Konditionen usw.)?
Wie habt ihr das in so einem Fall gehandhabt?


MfG
talokatel

Ottokar

Keine Datenerhebung ohne Begründung.
Ich würde schriftlich anfragen, für welche Zweck diese Daten erhoben werden, da weder Versicherungen noch Versicherungsbeiträge bedarfsrelevant sind.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


talokatel823

Zitat von: Ottokar am 14. April 2024, 14:42:43Keine Datenerhebung ohne Begründung.
Ich würde schriftlich anfragen, für welche Zweck diese Daten erhoben werden, da weder Versicherungen noch Versicherungsbeiträge bedarfsrelevant sind.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass vermutet wird es handele sich um eine Lebensversicherung o.Ä.
Daher kann ich die grundsätzliche Nachfrage schon nachvollziehen. Nur hat es vorher niemanden interessiert.

Ich möchte das direkt lösen, ohne den Schriftverkehr mit dem JC von meiner Seite aus noch weiter in die Länge zu ziehen. Die Briefe kosten mich jedes Mal über 3 Euro per Einschreiben.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 14. April 2024, 14:27:57Wie habt ihr das in so einem Fall gehandhabt?
Gar nichts Eingereicht.
Steht das nicht dabei z.B. Hausrat + Haftpflicht?
Ist bei mir so.

Ist so ein Kombiding, nehme ich mal an.
Prüfe mal, ob du mit Zahlung jährlich besser kommst, vom Preis her.

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. April 2024, 15:09:12Gar nichts Eingereicht.
Steht das nicht dabei z.B. Hausrat + Haftpflicht?
Ist bei mir so.
Nein, im Verwendungszweck stehen nur die Versicherungsnummern und der Beitrag dahinter für jeweils.

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. April 2024, 15:09:12Ist so ein Kombiding, nehme ich mal an.
Prüfe mal, ob du mit Zahlung jährlich besser kommst, vom Preis her.
Ich habe bewusst vierteljährlich gemacht und möchte das so beibehalten.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 14. April 2024, 15:07:09Ich möchte das direkt lösen
Kannst du nicht die letzte Beitragsrechnung per Mail hinschicken?

Danach sollte es nie mehr eine Frage geben, welche Versicherung es ist.

Extra Porto wäre mir dafür auch zu schade.

talokatel823

#6
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. April 2024, 15:37:53Kannst du nicht die letzte Beitragsrechnung per Mail hinschicken?
Das hatte ich ja vor, allerdings zusammen mit ein paar anderen Dingen, die die noch brauchen, per Post. Meine Frage dazu lautet aber, ob ich da was schwärzen kann oder ob die solche Unterlagen überhaupt haben dürfen.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 14. April 2024, 15:43:25ob die solche Unterlagen überhaupt haben dürfen
Eigentlich gehen die solche Verträge nichts an.
Hatte aber den Eindruck du willst es geräuschlos mit dem JC Abwickeln.

Schwärzen kann man da schon, nur weiß ich jetzt nicht was genau.

In der Beitragsrechnung steht doch kaum was Persönliches dabei, oder?
Deine Adresse hat das JC ja und mehr, steht doch auf der Rechnung nicht drauf?


talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. April 2024, 16:32:31Eigentlich gehen die solche Verträge nichts an.
Hatte aber den Eindruck du willst es geräuschlos mit dem JC Abwickeln.
Wenn das so ist, bräuchte ich nur noch etwas, mit dem ich das untermauern kann. Dann schreib ich auch rein, dass ich keinen Nachweis darüber erbringen werde, weil xyz.
Es wäre natürlich schön, wenn der bearbeitende SB es damit gut sein lässt, aber wenn es wieder ausartet, habe ich kein Problem damit das wieder über einen RA laufen zu lassen.
Mir geht es einfach primär darum, dass der WBA bis Ende April bewilligt wird und ich keine Unterbrechung der Leistungen habe.

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. April 2024, 16:32:31In der Beitragsrechnung steht doch kaum was Persönliches dabei, oder?
Deine Adresse hat das JC ja und mehr, steht doch auf der Rechnung nicht drauf?
Mir geht es dabei eher um die genauen Konditionen der Versicherung, Daten des Ansprechpartners usw.
Ich habe jetzt bei meiner Versicherung eine Jahresbescheinigung angefragt, da steht nur das Nötigste drauf.

@Ottokar
Es scheint mir keine Forderung zu sein, die für den WBA nötig ist, sondern eher ein "Mir ist da was Verdächtiges aufgefallen, erklären sie sich!"
Nochmal gezielt die Frage an dich: Wie kann ich es untermauern, diese Nachweise nicht erbringen zu müssen. Gibt es da Urteile o.Ä. dazu?

Harald53

Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 11:34:21Wie kann ich es untermauern, diese Nachweise nicht erbringen zu müssen.
Du musst überhaupt nichts untermauern, denn das Jobcenter möchte ja Unterlagen von dir haben, dann muss es auch die passende Rechtsgrundlage für die übermittlung der angeforderten Unterlagen mitteilen.
Und nicht andersrum.

talokatel823

Zitat von: Harald53 am 15. April 2024, 11:53:52Du musst überhaupt nichts untermauern, denn das Jobcenter möchte ja Unterlagen von dir haben, dann muss es auch die passende Rechtsgrundlage für die übermittlung der angeforderten Unterlagen mitteilen.
Und nicht andersrum.
Das stimmt! Aber man kennt ja die Argumentation der Jobcenter. Die gehen grundlegend davon aus, dass Leistungsbezieher Betrüger sind.
Darauf würde wahrscheinlich sowas wie "Es könnte sich um eine Lebensversicherung handeln" und anderes kommen etc.  :grins:
Deswegen ist es gut, wenn man denen von vorneherein den Wind aus den Segeln nimmt.

Sheherazade

Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 12:19:11Deswegen ist es gut, wenn man denen von vorneherein den Wind aus den Segeln nimmt.

Ja, und dafür reicht das hier
Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 11:34:21Ich habe jetzt bei meiner Versicherung eine Jahresbescheinigung angefragt, da steht nur das Nötigste drauf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: talokatel823 am 15. April 2024, 11:34:21Nochmal gezielt die Frage an dich: Wie kann ich es untermauern, diese Nachweise nicht erbringen zu müssen. Gibt es da Urteile o.Ä. dazu?
Nein, kann es auch nicht, da so etwas immer individuell zu bewerten ist.

Üblicherweise bekommt man bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen einmal im Jahr eine Rechnung über die zukünftigen Beiträge. Eine Kopie davon sollte hier ausreichen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


talokatel823

Ich habe von meiner Versicherung nur eine Bescheinigung für 2023 bekommen. Ich hoffe das reicht denen.
Bei den aktuellen Rechnungen stehen zu viele Daten zur Versicherung drauf.