Jobcenter meldet Leistungsbezieher einfach ab weil dieser sich nicht meldet

Begonnen von hotwert, 02. Mai 2024, 20:32:34

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Ottokar

Zitat von: Hary am 03. Mai 2024, 11:42:45Wenn keine Reaktion erfolgt, dann wird die Leistung erst einmal ruhend gestellt, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Zitat von: hotwert am 02. Mai 2024, 20:32:34Das JC hat ihn laut telefonischer Auskunft einfach im November abgemeldet, da er sich nicht mehr gemeldet hat. Ein Aufhebungsbescheid liegt nicht vor, Briefe waren im Briefkasten von November bis April, also alles kam an.
Da hat das JC vermutlich rechtswidrig gehandelt.
Das JC kann wegen fehlender Erreichbarkeit nicht die Zahlung einstellen und/oder den Leistungsbezieher von der KV abmelden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das JC kann, z.B. über § 66 SGB I oder § 48 SGB X, die Leistung einstellen/aufheben, wenn die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nicht mehr gegeben sind, oder nicht festgestellt werden können. Dazu muss aber dem Betroffenen in jedem Fall ein entsprechender Verwaltungsakt bekanntgegeben werden, mit welchem die Leistung eingestellt bzw. aufgehoben wird.
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