Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?

Begonnen von nimra, 16. April 2024, 15:48:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

nimra


Eine Flüchtlingsfamilie in meiner Nachbarschaft hat mir gesagt, dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.

Kopfbahnhof

Wenn Anspruch auf Leistungen, dann ab dem Tag, wo Einzug ist.

Also auch halbe Monate.

Sheherazade

Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18der Vermieter besteht auf die Zahlung.

Wie jetzt, der Vermieter teilt die normalerweise monatliche Mietzahlung in 2 Zahlungen im Monat auf?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Vermutlich geht es hier um das Einzugsdatum Mitte des Monats?

Oder hier fehlen, wieder einmal, wichtige Informationen dazu.

nimra

Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.

Kopfbahnhof

Dann muss das JC auch ab da die KdU Übernehmen.

Wenn Mietbeginn am 15.03.2034 im MV steht.

Logisch ist auch, dass der VM natürlich sein Geld haben will.

Sheherazade

Zitat von: nimra am 16. April 2024, 16:33:40Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.

Und was steht im Bürgergeld-Bewilligungsbescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

nimra

Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.
Unterkunftskosten und Urteile
- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 13/08 R:
Wenn Arbeitslose ihren ALG II-Antrag im Laufe eines Monats stellen, stehen ihnen für den Rest dieses Monats ab Antragstellung anteilige Unterkunftskosten zu, auch wenn die Miete bereits vor der Antragstellung bezahlt wurde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.