Hauskauf bei ALG I und Bürgergeld

Begonnen von MichNix, 18. April 2024, 12:18:56

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MichNix

Hallo,
hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum.
Erst mal grob, um was es geht. Ich bin seit ca. einem Jahr Arbeitslos und bekomme ALG 1.
Herbst 2025 kann ich in Rente, ALG 1 bekomme ich bis zum Frühjahr 2025. Ich hätte 6 Monate zu überbrücken bis zur Rente. In der Zeit wollte ich eigentlich Bürgergeld beantragen. Wir haben allerdings ein bisschen was in der Hinterhand. Ich bekomme, wenn ich dann in Rente bin rund 30.000 als Kapitalabfindung aus einer Betriebsrente. Meine Frau (Hausfrau, also nicht berufstätig) hat eine Vorsorge/Rentenversicherung, die sie sich jederzeit auszahlen lassen könnte. Aktuell auch rund 30.000. Das selbe haben wir nochmal gespart Tagesgeldkonto). Das war die Vorgeschichte.
Frage 1: Wird dieses (oder ein Teil) des Kapitals auf das Bürgergeld angerechnet? Muss ich also erst an die Reserven gehen, oder ist das noch "im Rahmen" oder wie wird das sonstwie behandelt?
Frage 2: Wir planen auch den Kauf eines kleinen Häuschens. Die 100k reichen nicht, also planen wir einen Kredit aufzunehmen. Erstes Problem, denke ich, sind die Banken. Wer gibt nem Arbeitslosen einen Kredit? Zweites Problem, kann/darf ich mir überhaupt ein Haus kaufen, wenn ich ALG 1 oder gar Bürgergeld beziehe? Heiß es dann "Erst mal das Gesparte nutzen, bevor es Bürgergeld gibt"?

Sheherazade

Es wäre klug, das Haus vor dem Bürgergeldbezug zu kaufen, denn ein selbstbewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen. Damit wäre die Beantwortung der anderen Frage überflüssig, weil das Geldvermögen dann nicht mehr vorhanden ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Wer gibt einem Rentner Kredit.
Rechne doch einfach mal Hauskosten all inklusive, geteilt durch 20 Jahre.
Dann hättest du schon mal die Jahreskosten.
Wenn du 60+ bist solltest du auch in der Lage sein in 10 Jahren Bankkredite zu tilgen.
Wenn du es schaffst für sagen wir mal 150 Tausend etwas zu kaufen
darfst du locker nochmal das gleiche langfristig dazurechnen.
Hin wie Her du kannst dir evtl. nur ein Objekt mit erheblichem Sanierungsstau leisten.
Realistischer wäre ein Schnäppchen im Osten wenn jemand für lange Zeit wenig wert auf Komfort legt.
Da gibt es schon nette Teile für 20 Tausend.

Sheherazade

Zitat von: Ronald BW am 18. April 2024, 12:58:29Wer gibt einem Rentner Kredit.

Man bekommt als Rentner mit ca. 100.000€ Eigenkapital ganz gut ein Hypothekendarlehen, kann man hier im Westen Deutschlands ganz gut beobachten.

Das Problem ist der 6-monatige Bezug von Bürgergeld vor dem Renteneintritt. Ich denke nicht, dass das Kapital komplett ins Schonvermögen fällt, meine Kenntnisse sind diesbezüglich aber eher bei Null.

Deshalb mein Rat, das Haus vor dem Bürgergeldbezug zu suchen und mit 60.000€ Eigenkapital eine Bank zu finden, die ein entsprechendes Finanzierungskonzept auch einem vorübergehenden ALGI-Bezieher (eine entsprechend hohe Rente ab 2025  sollte nachweisbar sein) erstellt. Die Finanzierungszusage dürfte an sich kein Problem sein, wenn man die 30.000€ Kapitalabfindung bei Renteneintritt mit in den Finanzierungsplan einbaut.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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MichNix

Erst mal vielen Dank für die Antworten. Ja, etwas zu finden, bevor ich Bürgergeld beziehe wäre super. Wir schauen auch schon ein Weilchen bei diversen Immobilienplattformen. Wir wollen auch etwas ländlicher und gerne auch im Osten. Hatte sogar schon mal mit Portugal geliebäugelt, da soll es ja auch günstige Häuser geben. Da ist mir aber die Sprachbarriere ein Minuspunkt. Und man täuscht sich, für 150.000 bekommt man schon etwas, was bewohnbar ist und man dann nach und nach die "Schönheitsreparaturen" durchführt.
Mein Fazit: Am besten VOR dem Bürgergeld (oder eben die 6 Monate so überbrücken). Wenn wir nichts finden, dann warten, bis ich in Rente gehe. Und wegen dem Kredit ist es doch so, dass die Bank dann immer noch das Haus als Sicherheit hätte, oder?

Sheherazade

Zitat von: MichNix am 18. April 2024, 17:10:15Mein Fazit: Am besten VOR dem Bürgergeld (oder eben die 6 Monate so überbrücken). Wenn wir nichts finden, dann warten, bis ich in Rente gehe. Und wegen dem Kredit ist es doch so, dass die Bank dann immer noch das Haus als Sicherheit hätte, oder?

Ja, mit deinem Fazit ziehe ich mit. ;-)

Ja, das Haus wäre mit der Hypothek die Sicherheit, je mehr Eigenkapital du hast umso niedriger ist der zu finanzierende Betrag und umso leichter ist die Zusage der Bank auch für Rentner.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ronald BW

Mal so als Info und Anregung:

Durchschnittlich finanzierte Häuser verursachen folgende Kosten bis es abbezahlt ist:
80% Zinsen, 12% Handwerkerlohn, 8% Material und dann muss wieder investiert werden.
Das realistisch durchzurechnen ist also nicht verkehrt.
Und alte Häuser haben gern Altlasten, Asbest und vor allem giftige Farben.
Unkritisch sind nur die ganz alten mit Plumpsklo.

Wenn du also 200tausend investierst kannst du auch 20jahre 800€ Miete zahlen und bist flexibel.

Ich würde mir an eurer Stelle auch überlegen ob ein Tiny Haus evtl. auf Rädern in Frage käme
Dann seid Ihr noch flexibler

hotwert

Zitat von: Ronald BW am 18. April 2024, 20:20:00Durchschnittlich finanzierte Häuser verursachen folgende Kosten bis es abbezahlt ist: 80% Zinsen, 12% Handwerkerlohn, 8% Material und dann muss wieder investiert werden.

Das mag der Durchschnitt sein, aber wir wissen ja nicht wie handwerklich begabt der TE ist.
Ich kenn einige Leute die alte Häuschen gekauft haben und komplett selbst renoviert haben.

Wenn man natürlich wirklich sogut wie nicht selbst kann dann würde ich dringend abraten.

Fettnäpfchen

MichNix

Zitat von: Sheherazade am 18. April 2024, 15:17:56Ich denke nicht, dass das Kapital komplett ins Schonvermögen fällt, meine Kenntnisse sind diesbezüglich aber eher bei Null.
Dafür ist das Eigenkapital zu hoch. Ab Antragstellung gilt 40 000. für den Antragsteller (im ersten Jahr der Beantragung) und 15 000.- für die Ehefrau.Nach dem einen Jahr gilt für beide je 15 000.- Euro.
Nachzulesen in
Ratgeber Vermögen

Zitat von: MichNix am 18. April 2024, 12:18:56Ich bekomme, wenn ich dann in Rente bin rund 30.000 als Kapitalabfindung aus einer Betriebsrente.
In Rente also nicht jetzt vor Antragstellung dann sollte es unter privilegiertes VM fallen.
Zitat von: MichNix am 18. April 2024, 12:18:56Meine Frau (Hausfrau, also nicht berufstätig) hat eine Vorsorge/Rentenversicherung, die sie sich jederzeit auszahlen lassen könnte. Aktuell auch rund 30.000. Das selbe haben wir nochmal gespart Tagesgeldkonto).
Das dürfte unter VM fallen (Je nach der Form der RV) und damit schon die Freibeträge überschreiten.
Zitat von: MichNix am 18. April 2024, 12:18:56Heiß es dann "Erst mal das Gesparte nutzen, bevor es Bürgergeld gibt"?
Je nach JC/SB und das wäre nur gesetzwidrig ist mir aber selbst bei meiner Erstantragstellung passiert. Daher......
Genau heißt es
ZitatGrundsätzlich hat man auch das Recht, Vermögen vor Antragstellung so umzuverteilen, dass man diese maximal ausnutzen kann.
Auch bestehende Schulden darf man tilgen und notwendige Anschaffungen machen.
Wenn man weis, dass man Bürgergeld beantragen muss, sollte man unverzüglich sein Vermögen überprüfen, ob es unter die Freibetragsgrenzen fällt und es, falls erforderlich, umverteilen.
Wird der Antrag wegen zuviel Vermögen abgelehnt, darf dieses zwar immernoch umverteilt werden. Die Tilgung von Schulden ist dann jedoch insofern unzulässig, als dass das Vermögen vorrangig zur Lebensführung verwendet werden muss.
Generell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern oder zu verschenken, dies löst immer einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten aus (§ 34 SGB II).

MfG FN
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