Amt will Attest und Überweisung sehen, Urlaub streichen

Begonnen von maggi061984, 18. April 2024, 21:28:15

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maggi061984

Hallo,
ich bin gerade krank geschrieben, meine Sachbearbeiterin will trotzdem ein persönliches Gespräch,
In einem telefonischen Gespräch verlangte Sie ich soll Ihr wenn ich nicht zu Ihr kann ein Attest vorlegen das ich nicht zu Ihr kommen soll.
Da bei mir Long Covid festgestellt werden soll hat der Hausarzt mir eine Überweisung an eine Psychiatrie/Psychotherapie ausgestellt.
Die Überweisung möchte die Dame auch haben. Des weiteren soll ich meine Anstellung beim Partyservice meines Bruders aufgeben, obwohl ich seit Monaten da nix verdiene und es auf Eis liegt. Der Hammer ist aber das ich im Mai Juni für 2 Wochen in den Urlaub fliege (Reise geschenk für mich)
Die Dame meinte das ich den Urlaub ja nicht wahrnehmen kann, obwohl der Arzt es sogar gut findet.
Darf Sie das alles, wie soll ich damit umgehen?

Bimimaus5421

Nein , die Sacharbeiterin darf dies alles nicht tut sie aber trotzdem .
Frage nach der Rechtsgrundlage und nach 13 ,14 Sgb 1 Aufklärung nach welcher Rechtsgrundlage du die überweisung bringen sollst ? Alle nach der Rechtsgrundlage fragen .
Gfg das Kundenreaktionsmangament  und gleich im schreiben cc immer die Bundesagentur für Arbeit Frau Nahles mitreinnehmen damit die Schikane aufhört

Sheherazade

Zitat von: maggi061984 am 18. April 2024, 21:28:15Darf Sie das alles, wie soll ich damit umgehen?

Hast du diese Forderungen schriftlich? Wenn nicht, tust du nichts dergleichen. Bei einer erneuten mündlichen Aufforderung bittest du um ein entsprechendes Schreiben (mit Begründung), weil du dir nicht alles merken konntest - du weißt schon wegen Long Covid. ;-)
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Es gibt im SGB II keinen Anspruch auf Urlaub und eine Ortsabwesenheit muss genehmigt werden.
Da während einer AU keine Verfügbarkeit gegeben ist, kann das JC eine Ortsabwesenheit nicht ablehnen, da sämtliche Ablehnungsgründe auf das Erfordernis der Verfügbarkeit abstellen. Allerdings kann das JC die AU in Frage stellen, was wiederum Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und damit auf die Ortsabwesenheit hätte.
Deshalb ist es begründungsbedürftig, warum man trotz AU Urlaub macht. Hier wäre ein ärztliches Attest sinnvoll, welches man dem JC zusammen mit dem Antrag auf Ortsabwesenheit vorlegt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yggdrasil

Es besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung, mit der SB zu telefonieren und da es offensichtlich Probleme mit ihr gibt, sollte von weiteren Telefonaten dringend und definitiv Abstand genommen werden. Auch kann die Löschung bereits erhobener, für die Vermittlung aber nicht relevanter Daten beantragt werden, konkret hier die Telefonnummer.

Ansonsten soll sie ihre Forderungen per Briefpost senden. Es steht ihr frei,zu einem offiziellen Meldetermin vorzuladen, grundsätzlich stellt eine AUB einen wichtigen Grund dar, nicht erscheinen zu müssen. Ausnahmen von diesem Grundsatz liegen z.B. dann vor, wenn es zu einer Häufung einzelner Krankschreibungen immer genau zum Meldetermin kommt: Dann könnte eine sog. "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" (das meint sie mit dem Attest) verlangt werden. Das soll sie aber ebenfalls schriftlich fixieren.

Die Überweisung muss selbstverständlich nicht im JC vorgelegt werden, hierfür ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt und die SB wird sich eher nicht trauen, solch eine Forderung schriftlich zu stellen.


Was die andere Geschichte anbelangt, ist tatsächlich eine Genehmigung der Ortsabwesenheit nötig, um die Urlaubsreise antreten zu können. Ohne diese Genehmigung sollte auf keinen Fall weggeflogen werden. Es erlischt nicht nur der komplette Leistungsanspruch sondern dies bewegt sich auch im Straftatbestand des Betrugs. Es würden dann vorsätzlich Leitungen bezogen werden, die einem nicht zustehen. Da die SB bereits hat verlauten lassen, dass sie nicht zustimmt, wäre es ratsam sich damit anzufreunden, nicht zu fliegen. Die OA sollte dennoch schriftlich beantragt werden.

Sollte abgelehnt werden, ist davon auszugehen dass das JC im Reisezeitraum überprüfen könnte, ob nicht doch geflogen wurde, z.B. durch den Aussendienst. Es ergeht nochmal der Apell bei Ablehnung nicht zu fliegen, es sei denn man möchte sich einer Leistungseinstellung, einer Strafanzeige und weiteren Unannehmlichkeiten ausgesetzt sehen.