Rente/Wohngeld/Bürgergeld

Begonnen von arthurus, 21. April 2024, 06:38:44

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arthurus

Meine Frau bezieht seit Aug.2023 Rente ich Bürgergeld.Seit März bekommt meine Frau Wohngeld.Jetzt wurde mein BG weiterbewillig und mir wurde Geld abgezogen weil meine Frau Wohngeld bekommt.Ist das rechtens?

Sheherazade

Deine Frau hat mit Rente und Wohngeld offenbar so viel Einkommen, dass es noch reicht, dir einen Teil davon im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht anzurechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

arthurus

Meine Frau bekommt 738 Euro Rente ich glaube nicht das das zu viel ist.

Sensoriker

Wenn die Rente deiner Frau zuzüglich Wohngeld höher ist als 1x Regelsatz + hälfte Miete, dann ja ist das richtig.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: arthurus am 21. April 2024, 06:38:44Meine Frau bezieht seit Aug.2023 Rente
Rente wegen Alter oder Erwerbsminderung?
Und wenn Erwerbsminderung: teilweise, voll, befristet oder auf dauer?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


arthurus


Ottokar

Dann ist deine Frau rechtlich dem SGB XII zuzuordnen und hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II.
Da sie von Leistungen des SGB II ausgeschlossen ist, darf ihr Einkommen auch nicht mehr nach der Bedarfsanteilsmethode berücksichtigt werden.
Allerdings darf der Teil ihres Einkommens aus Altersrente, den sie nicht zur Deckung ihres rechnerischen Bedarfes nach SGB XII benötigt (der genau so hoch ist wie dein Bedarf nach SGB II), bei dir als Einkommen berücksichtigt werden.

Bsp.
KdUH: 700€
Regelsatz: 506€

Frau (Bedarf SGB XII fiktiv)
350€ KdUH
506€ Regelsatz
= 856€ Bedarf
- 738€ Rente
- 150€ Wohngeld
= -32€, kein Bedarf aber Einkommensüberschuss

Du (Bedarf SGB II)
350€ KdUH
506€ Regelsatz
= 856€ Bedarf
-32€ Einkommensüberschuss
= 824€ Bedarf
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