Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?

Begonnen von 03Pq12L, 21. April 2024, 19:14:33

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03Pq12L

Hallo Forum,

ich erhielt Anfang April beim Beratungsgespräch zur beruflichen Situation einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma.

Da das überhaupt nicht mein Bereich ist, ich zudem keinen Führerschein habe, etc. bewarb ich mich "halbherzig" per Postbrief, mit Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnis. In das Anschreiben schrieb ich rein, dass der Führerschein fehlt, ich bisher nicht im systemgastronomischen Bereich gearbeitet hatte, etc.

Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Ich weiß, dass es darum nicht geht, was ich möchte oder nicht, deshalb hier rein die juristische Frage: Ich glaube ja, dass solche Zeitarbeitsfirmen einen gleich einen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, die nehmen schlichtweg unter Umständen jeden für einen Job. Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Wenn ich den Job wirklich nicht will, wäre es da nicht "billiger" einfach auf das Gespräch zu verzichten und "nur" die normale Leistungsminderung in Kauf zu nehmen? Ich habe das Gefühl, dass, wenn ich dort aufschlage, ich aus der "100 Prozent - Nummer" nicht mehr heraus komme.

Was sagt ihr? Danke.

PS.: Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass sich JC und der Arbeitsvermittler (dazu) abgesprochen haben.

Sensoriker

Vermittlungsvorschlag war als Tankstellenwart bei der ZAF? Darauf hast du dich beworben?
Die Einladung zum Vorstellungsgespräch für einen völlig anderen Job kam von der Zeitarbeitsfirma?

Abgesehen davon, dass ich bezweifele, dass dieser Job tatsächlich vorhanden ist (Hauptsache Daten bekommen) kann ich mir nicht vorstellen, dass du diese Einladung annehmen muss.

Ob du deswegen sanktioniert werden kannst, müssen aber die Profis hier was zu sagen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

03Pq12L

Vermittlungsvorschlag mit RFB war als Tankstellenwart bei einem privaten Arbeitsvermittler.

In die Bewerbung schrieb ich rein, dass ich in keinen Bewerberpool aufgenommen werde möchte.

Einladung zum Gespräch bezieht sich auf den Tankstellenjob (Referenznummer ist identisch).

Der SB schwärmte damals beim Ausdruck des VV sehr von dieser Stelle. Markanterweise habe ich ebenso eine Einladung zum JC (ohne RFB) nur eine halbe Stunde früher am  gleichen Tag erhalten, also Tag X 9 Uhr Beratungstermin JC (ohne RFB), gleicher Tag 09:30 Uhr Vorstellungsgespräch bei priv. Arbeitsvermittler

Leeres Portemonnaie

Bei Zeitarbeitsfirmen ist meine Erfahrung, das es immer mit einem Vertrag enden soll. "Wir finden was", sagen sie.
Den Job, bei dem ich mich beworben habe, den gab es allerdings nicht.
Bei einem Tankstellenjob gibt es ja auch sowas wie Erreichbarkeit (Du hast kein Auto), oder Arbeit mit Kunden. Kasse. ... Man kann auch besprechen, ob man das hinkriegt. Oder es bei einem Probearbeitstag zeigen.

Vorschnell würde ich keine Sanktion hinnehmen, wer weiß, was Dir dann als nächstes angeboten wird.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Wenn der Job zumutbar wäre, was der Arbeitgeber als solches auch bejahen müsste UND bereits vorher eine Sanktion via Bescheid rechtswirksam ergangen wäre- dann ist das durchaus denkbar, sofern Du den Job ablehnst.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Job als Tankstellenwart

Das Anforderungsprofil eines Tankwarts:

https://www.ihk.de/dortmund/menue/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/wegweiser-ausbildung/berufsbeschreibungen/tankwarttankwartin-317730

Entbehrt aber einen Bezug zur Systemgastronomie. Den Zusammenhang finde ich daher rätselhaft.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Wenn ich den Job wirklich nicht will, wäre es da nicht "billiger" einfach auf das Gespräch zu verzichten und "nur" die normale Leistungsminderung in Kauf zu nehmen?

Nee,nicht wirklich. Denn eine Sanktion kennzeichnet dem Jobcenter akuten Handlungsbedarf.

Insofern könnte da der SB eifrig eine neue Gelegenheit zur Vollsanktion weiterhin versuchen.

Aber ob überhaupt, das bleibt Spekulatius.

03Pq12L

Schade, wäre es ein "normales" Gespräch gewesen, wo evtl, nur die "normale" Leistungsminderung gedroht hätte, wäre ich da freilich hingegangen und hätte mich mit den Menschen vor Ort unterhalten und genau erörtert, worum es geht, ob es passt, etc. - Wie bei sonstigen Bewerbungsgesprächen halt auch.

Doch ich rieche einen üblen Braten. Davon wird mir übel. Ich werde wohl krank geschrieben sein....

PS.: "Systemgastronomie" stand oberhalb des Vermittlungsvorschlags, es wurde auch schwammig erwähnt in den Anforderungen: "Erfahrung in Systemgastronomie gewünscht - aber kein Muss."

PSS:: Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können? Das wäre jetzt mal eine "interne" Frage, die hier natürlich nicht hingehört.

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?

Im Innenbereich allemal. Dann meist als Tankstellenaushilfe.
Als Frau kann sowas auch unzumutbar sein. Kommt darauf an, ob Nachtschcht drin ist. Und wo sich die Tankstelle befindet. Und wie da das Risiko mit Überfällen bislang gewesen ist.

Das mal als Beispiel.

03Pq12L

Zitat von: Yasha am 21. April 2024, 21:19:57Als Frau kann sowas auch unzumutbar sein. Kommt darauf an, ob Nachschcht drin ist. Wo sich die Tankstelle befindet. Und wie da das Risiko mit Überfällen bislang gewesen ist.

Ohne Scheiß: Vor ca. einer Woche gab es einen Zeitungsartikel in der Lokalpresse hier vor Ort, dass man einen 11-maligen Tankstellenräuber aus der Region geschnappt hatte. Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:22:43Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.

Tja- Tankstellen Überfälle sind l eider in Deutschland mitlerweile trauriger Alltag.

https://www.presseportal.de/blaulicht/st/Tankstellenr%C3%A4uber

03Pq12L

Gut, dann könnte man neben Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auch über Zuschläge aufgrund von Gefahrensituationen verhandeln. ;-)

Sensoriker

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Nichts für ungut, aber wenn ich mir deine anderen Threads so durchlese, zweifele ich inzwischen ob du überhaupt irgendein Job möchtest.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma. Da das überhaupt nicht mein Bereich ist, ich zudem keinen Führerschein habe, etc. bewarb ich mich "halbherzig"

Herzlichen Glückwunsch an das Jobcenter. Diese RFB hat mal wieder gewürgt !  :sad:

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Ich glaube ja, dass solche Zeitarbeitsfirmen einen gleich einen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, die nehmen schlichtweg unter Umständen jeden für einen Job. Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Glückwunsch. Der Kandidat hat 100 Punkte !  :sad:

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45...gewünscht - aber kein Muss."

Ja ja. Alles kann - nichts muss...  Kennt man ja !

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?

Na klar. Warum nicht ?
Die Frage ist nur, wo ist diese Tankstelle dann, und wie kommst Du da ohne Auto hin ??

Zitat von: Yasha am 21. April 2024, 20:43:24bereits vorher eine Sanktion via Bescheid rechtswirksam ergangen wäre- dann ist das durchaus denkbar, sofern Du den Job ablehnst.

So soll es wohl (angeblich ?) sein !?!

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:22:43Ohne Scheiß: Vor ca. einer Woche gab es einen Zeitungsartikel in der Lokalpresse hier vor Ort, dass man einen 11-maligen Tankstellenräuber aus der Region geschnappt hatte. Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.

Also - keine Anstellung ohne Sicherheitspersonal in Deiner Tankstelle !  :yes:

Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

03Pq12L

"Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
Angesicht dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen, auf der VV - Antwort, ohne Bewerbung. Das wären, hätten meine Argumenten nicht gezogen, dann 10 Prozent gewesen und fertig. Jetzt bin ich etwas auf dem Glatteis.

Und ja: Ich möchte arbeiten: Ich habe pro Monat ca. 10 "eigene" Bewerbungen von Jobs, die ich wirklich will bzw. interessant finde, um mal bei dem Zitat zu bleiben, hinzu kommen die VV mit RFB. Davon sind die Hälfte sehr fragwürdig, die anderen sind ok und nehme ich sehr gerne mit.


Zatoo

Zitat von: Sensoriker am 21. April 2024, 21:34:31
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Nichts für ungut, aber wenn ich mir deine anderen Threads so durchlese, zweifele ich inzwischen ob du überhaupt irgendein Job möchtest.
Das ist allein seine Entscheidung, wenn es so wäre, geht niemandem etwas an. Hier hat er Fragen gestellt, entweder antworten oder nicht hinterher schnüffeln.

lappa

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 22:01:56Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen, auf der VV - Antwort, ohne Bewerbung. Das wären, hätten meine Argumenten nicht gezogen, dann 10 Prozent gewesen und fertig.
Es gibt keine Pflicht den Rückmeldebogen zurückzusenden oder dem JC Auskunft über Bewerbungen zu erteilen.
Wenn das JC versucht dich in die 100% Sanktionsfalle zu locken, gibt es keinen Grund mehr dem JC in irgendeiner Weise entgegen zu kommen.

Wenn du an dem Tag krank bist, weder das JC noch die ZAF darüber informieren. Erst wenn das JC eine Anhörung schickt, reichst du den gelben Schein ein. Dabei auf Vorwürfe bzgl dem ZAF Termin gar nicht eingehen (weder bestätigen, dass du den Brief/Termin kanntest, noch bestreiten den Brief erhalten zu haben). Auch beim Grspräch/Nachfragen alle Fragen dazu komplett ignorieren.
So bleibt der Joker offen, dass Post evtl. mal nicht ankommt.
Die ZAF mag keine unzuverlässigen Sklaven.
Und Sanktionen werden scheitern: Versucht das JC die 100% Sanktion reinzuwürgen, muss es beweisen, dass du die Einladung der ZAF erhalten hast (unmöglich so lange es nicht per Einschreiben war und du das nie zugegeben hast).