Leistungen nach SGB12, 4. Kapitel - Zuverdienst? Was Achten und wie Nachweis?

Begonnen von einfach-Sie, 23. April 2024, 19:50:05

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einfach-Sie

Hallo an das Forum,
ich hoffe auf pos. Autausch hier.

Ich habe folgnde Frage:

Darf ich mit Leistungen aus dem 4. Kapitel SGB12 dazuverdienen und wieiviel?
Was muss ich achten?

Hintergrund:
Nach einem schweren Schicksschlag bin ich  mehrfach schewrstbehindert und chron. Krank. und habe mich zurück ins leben gekämpft. Wg. dauervielen Opiaden Folgeschäden ohne ende. Jetzt eine neue und damit neuen Horrorinfo bekommen, die ein unlösbares Finanzprob. mit sich nimmt.

Jetzt aber Zufall etwas geholfen und ich Möglichkeit enige std. in Wo. zu arbeiten. Man gerne mir Chance geben, auch kein Probl. mit meine körper. Schränkungen und wenn es läuft, ganz langsam Steigerung mit Aussicht auf Teilzeit und irgendwann Vollzeit.

Und weitere Frage:
Man schlechte Erfahrungen mit Arbeitsamt und Sozialämter gemacht, wie müßte es nachweisen? langt auf Kto, der Geldiengang? müsste ich fürchten, dass ggf. Anrufe od. schriftl. Fragen an AG gemacht werden? weil dann tja, weiss net, wie reagiert wird, wie gesagt, haben sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit den Stellen. Für mich wäre es einmalige dingens...und für Sozialamt ja auch, dass evt. dann in naher Zukunft keine Hilfe mehr bräuchte

Vielen Dank für eure Antworten

LG

PS: Habe mit den Folgen u.a. von Hirnblutungen zu kämpfen, daher evt. Fehler beim Schreiben od. Ausdruck

Ottokar

Zitat von: einfach-Sie am 23. April 2024, 19:50:05Darf ich mit Leistungen aus dem 4. Kapitel SGB12 dazuverdienen und wieiviel?
Du darfst, aber es werden hiervon nur pauschal 30% Freibetrag gewährt. D.h. wenn du 100€ verdient hast, bekommst du 70€ weniger Grundsicherung.
Besser ist es bei einer Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, da bleiben 3000€ im Kalenderjahr unberücksichtigt.
Allerdings darfst du täglich nur unter 3 Stunden arbeiten, sonst verlierst du deinen Status der vollen Erwerbsminderung und damit auch den Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII.

Wenn du Leistungen des 4. Kap. SGB XII bekommst, bedeutet dies, dass du dauerhaft voll erwerbsgemindert bist. So eine Anerkennung bekommt man nicht, wenn Aussicht auf zumindest teilweise Erwerbsfähigkeit besteht.
Also akzeptiere besser, nie wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt in Teil- oder Vollzeit arbeiten zu können, und orientiere dich anderweitig, sobald es gesundheitlich möglich ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


einfach-Sie

Vielen lieben Dank Ottokar.


Also 3 std. tägl (soviel packe ich  eh nicht) aber es ginge 3x3/wo.?  od. 2 Std. 55?

Und wie sähe es mit Nachfragen vom Amt beim AG aus?

Ist halt ich habe null Menschenkontakt, dann wäre es wd. ein Stück altes Leben, was ich eh niemehr haben werden, aber wieder so ein Fetzen eben, was mir wie ich merke psych. etwas hilft.

Ehrenamtl. ist bei mir leider nix, hatte ich auch schon dran gedacht od. wd. abgedingst, mir fällt Wort grad net ein...

Ottokar

Zitat von: einfach-Sie am 24. April 2024, 12:54:32Und wie sähe es mit Nachfragen vom Amt beim AG aus?
Weder darf das Sozialamt beim AG anfragen, noch darf der AG Daten über dich an das Sozialamt herausgeben: Datenschutz.

Zitat von: einfach-Sie am 24. April 2024, 12:54:32Also 3 std. tägl (soviel packe ich eh nicht) aber es ginge 3x3/wo.? od. 2 Std. 55?
2h55min ginge, jeden 2. Tag 3h ginge vermutlich auch, wenn dazwischen mind. ein Tag Pause ist. Im Zweifelsfall mit der RV vorher abklären.
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einfach-Sie

Vielen lieben Dank Ottoka,
da hast Du mir ein ganzes Stück weitergeholfen... :sehrgut:

LG

einfach-Sie

Ich muss nochmal zu dem Thema was fragen.

Könnte ich auf Rechnung arbeiten, wenn ich die Wochenstunden von nicht übertrete? alsoes wären 2 x 3 std. sprich da ja unter 3 std. bleiben muss, dann 2 x 2,55 std.?

vielen Dank und liebe Grüße

terrier

Frage dazu:

-hast du einen Arbeitgeber, der dir einen Lohn/ein Gehalt bezahlt
oder
-hast du einen Auftraggeber, der von dir deine Leistungen berechnet bekommt?

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

einfach-Sie

Das letztere Ich hätte einen Auftraggeber dem ich eine rechnung schreibe über die 2 x knapp 3 Std. pro Woche.

Und wenn alles gut läuft dann wäre aufstockung auf knapp 3 x 3 Std. mit spätere festanstellung

Ottokar

Zitat von: einfach-Sie am 03. Mai 2024, 12:03:29Könnte ich auf Rechnung arbeiten, wenn ich die Wochenstunden von nicht übertrete? alsoes wären 2 x 3 std. sprich da ja unter 3 std. bleiben muss, dann 2 x 2,55 std.?
Ich sehe nichts, was dagegen spricht.
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einfach-Sie

ok, weil mir sagte jmd., sowie nicht auf 530 euro gelte ich als erwerbstätig egal von std-zahl und wieviel und damit aus dem sgb12 bezug.

aber wie du, ottokar, ja schon mir sagtest, so hatte ich es auch irgendwo im kopf, aber eben wg. folgen Hirnblutungen unsicher, wenn ich unter den 2 x bzw. 3 x knapp 3 (2,59) h bleibe, ist alles ok...

und da ich so echt die dingens habe, auf lange zeit mit übernahme und dann, evt. auch irgendwann mal weg vom sgb12 und alles ohne stress in mienem Tempo dank fachkräftemangel und ich könnte dann evt. mein Leben trotz erwerbsminderheit selbst wieder ja machen,  echt eine riesenchance...

und wenn ich merke, oder mein "kd", es geht doch nicht. dann kein prob. alles zu beenden und zum ausgangspunkt zurück...

oder mache ich irgendwo einen Gedankenfehler?