BG Antrag Überweisungen

Begonnen von Deamon1985, 24. April 2024, 12:13:48

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Deamon1985

Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Rückfrage bezgl. Antrag auf BG.

Mir ist bewusst, dass das JC Kontoauszüge einsehen darf. Diese habe ich dem JC auch so zugesandt. Nun möchte das JC aber nicht nur Geldeingang geklärt haben, sondern auch getätigte Überweisungen (z.B. auf eigenes Tagesgeld, Einkäufe mit etwas höheren Betrag etc.). Ist dieses so rechtens?

Liebe Grüße

Ronald BW

Bist du selbständig und stockst auf?

Deamon1985


Sheherazade

Zitat von: Deamon1985 am 24. April 2024, 12:13:48Nun möchte das JC aber nicht nur Geldeingang geklärt haben, sondern auch getätigte Überweisungen (z.B. auf eigenes Tagesgeld, Einkäufe mit etwas höheren Betrag etc.). Ist dieses so rechtens?

Hast du mal den genauen Wortlaut dieser Forderung inklusive der Begründung? Normalerweise interessiert sich das Jobcenter für solche Ausgaben nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Deamon1985

Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
beantragt.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden
hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- vollständig ausgefüllte Anlage VM (mit Angabe aller Konten)
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 365,00 € am 02.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 45,00 € am 03.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 100,00 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 179,85 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 30,00 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 734,00 € am 07.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 11,00 € am 09.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 250,00 € am 10.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 100,00 € am 13.01.2024

Bei den Geldeingängen steht jedes mal mein Name und Tagesgeldkonto, warum zum Teufel muss ich jetzt jede Buchung erklären? Exakt ich habe was Anfang Januar über Klarna gekauft, per Lastschrift bezahlt und ende Januar wegen Widerruf erstattet bekommen. Obwohl im Verwendungszweck Klarna Return und die exakte gleiche Summe steht, wollen die es erklärt/nachgewiesen haben.

Ronald BW

Ich würde das telefonisch klären

Sheherazade

Zitat von: Deamon1985 am 24. April 2024, 12:37:20Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- vollständig ausgefüllte Anlage VM (mit Angabe aller Konten)
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 365,00 € am 02.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 45,00 € am 03.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 100,00 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 179,85 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur Überweisung von 30,00 € am 05.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 734,00 € am 07.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 11,00 € am 09.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 250,00 € am 10.01.2024
- Erklärung / Nachweis zur erhaltenen Überweisung von 100,00 € am 13.01.2024


Bei 6 von 9 Überweisungen handelt es sich um Eingänge. Und die will das Jobcenter natürlich überprüfen, offenbar hast du ja das Tagesgeldkonto bei Antragstellung nicht explizit angegeben, sonst würden sie das
Zitat von: Deamon1985 am 24. April 2024, 12:37:20- vollständig ausgefüllte Anlage VM (mit Angabe aller Konten)
nicht noch nachfordern.

Das mit Klarna ist ja leicht zu erklären. Es ist nunmal so, dass bei einer Aufälligkeit gleich alles auf den Prüfstand kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yggdrasil

Die hier beschriebenen Geldeingänge sind in der Tat auffällig. Ich habe nur grob zusammengerechnet und komme auf über 1000€. Selbstverständlich sind solche Beträge der Sozialbehörde zu erklären, die Bedürftigkeit muss geprüft werden und dass bei jemandem, der Bürgergeld beantragt weil er bedürftig ist solche Beträge austauschen ist überprüfungswürdig.

Zitat von: Ronald BW am 24. April 2024, 12:43:23Ich würde das telefonisch klären

Auf keinen Fall sollte eine solche Angelegenheit am Telefon geklärt werden. Nach wie vor ist ein Telefonat nichts rechtssicher zu beweisen. Selbstverständlich ist auf diese Aufforderung zur Mitwirkung schriftlich nachweisbar zu antworten.

Die am Besten plausible Erklärung sollte so an das JC gesendet werden  dass der Eingang auch bewiesen werden kann. Dies geht beispielsweise per Einschreiben oder Fax.