JC-Verzögerungstaktik bei Anträgen

Begonnen von talokatel823, 25. April 2024, 17:39:59

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talokatel823

Hallo zusammen,
ich muss mir hier mal ein bisschen Luft machen und möchte gleichzeitig nach eurer Formulierung eines Antwortschreibens fragen.

Was würdet ihr dem JC schreiben, wenn ein Antrag mit immer neuen (fragwürdigen) Forderungen von Unterlagen in die Länge gezogen und dadurch dafür gesorgt wird, dass der Antrag vor Ende des Bewilligungszeitraumes nicht rechtzeitig fertig wird und die Leistungen erstmal ausbleiben?

Um es kurz zu machen: JC fordert im nun 3. Brief Unterlagen von mir, wo ich mich frage, warum die beim letzten Mal nicht direkt mit gefordert wurden (und ob die wirklich nötig sind). Dadurch wird die Bearbeitungszeit meines WBA nun unnötig verlängert und meine Leistungen werden bestenfalls verzögert, wenn überhaupt, bewilligt und nächste Woche Dienstag ist sehr wahrscheinlich kein Geld auf dem Konto.

Es geht wieder um die Unterstellung einer VuE, wozu ich mit der letzten Antwort schon eine ausführliche Erklärung abgegeben habe. Diesmal soll ich noch die Anlage VE und einen merkwürdigen Fragebogen mit sehr übergriffigen Fragen ausfüllen.
Wozu ist die Anlage VE nach meiner Erklärung dazu denn überhaupt noch notwendig? Wird durchgestrichen, unterschrieben und geht zurück.
Der Fragebogen landet im Müll, denn der ist nicht geeignet um eine VuE festzustellen oder zu widerlegen. Abgesehen davon gehört er nicht zu den offiziellen Dokumenten eines Antrags.

Das alles will ich mit der Antwort ans JC zur Sprache bringen. Ich habe in meinen vorigen Schreiben schon mit rechtlichen Schritten usw gedroht und will diesmal eine Frist setzen.
Ich habe die Nase dermaßen voll von dieser unverhältnismäßigen Verzögerei! Hat da jemand eine knackige Vorlage für mich?

MfG
talokatel

Ottokar

Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. Unfähigkeit, Inkompetenz oder Boshaftigkeit.
In jedem Fall kannst du, wenn du am Monatsersten ohne Bürgergeld dastehst, beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Zeitgleich kann man auch mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen wegen des "Verdachts der mutwilligen Verzögerung der Antragsbearbeitung mit deshalb ab ... eingetretener akuter Notlage wegen Ausbleiben existenzsichernder Leistungen".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 25. April 2024, 17:39:59Das alles will ich mit der Antwort ans JC zur Sprache bringen. Ich habe in meinen vorigen Schreiben schon mit rechtlichen Schritten usw gedroht und will diesmal eine Frist setzen.
Kannst du ja machen. So wie das JC mit Wiederholungen kommt wiederholst du halt was du denen schon geschrieben hast und erweiterst des mit den hier geschilderten Sachen.
Dürfte aber schon aufgrund des Zeitlaufes erfolglos bleiben und uU sogar wieder ignoriert.
Da wäre dass:
Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:45:09In jedem Fall kannst du, wenn du am Monatsersten ohne Bürgergeld dastehst, beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
bestimmt erfolgreicher.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:45:09Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. Unfähigkeit, Inkompetenz oder Boshaftigkeit.
das würde ich so nicht sagen erst kommen die dringlichen Fälle die Physisch Kranken die mit dicken Reserven können sich doch gedulden der SB hat ja Kontoauszug Einsicht
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

talokatel823

Zitat von: Rotti am 27. April 2024, 20:00:16das würde ich so nicht sagen erst kommen die dringlichen Fälle die Physisch Kranken die mit dicken Reserven können sich doch gedulden der SB hat ja Kontoauszug Einsicht
Ich hoffe, das ist sarkastisch gemeint.  :schock:

Das Geld ist übrigens immer noch nicht drauf. Ich werde nicht länger warten und gleich am Montag den Brief ans Sozialgericht rausschicken.
Sollte mit dem nächsten Schreiben des JC nicht die Bewilligung kommen, schalte ich dazu noch meinen RA ein, der schon die Nachzahlung für mich erfolgreich erstritten hat.

talokatel823

Es kam endlich mal eine Reaktion vom JC und mit dieser habe ich ehrlich gesagt schon fest gerechnet (Schreiben im Anhang).

Was dort drin steht, ist eine absolute Frechheit! Den letzten Brief habe ich aus finanziellen Gründen per Prio, statt Einschreiben verschickt (den Nachweis habe ich natürlich noch).
Stutzig macht mich, dass einerseits behauptet wird, dass dieser nicht angekommen sei, aber andererseits ich mich weigern würde, die Unterlagen auszufüllen (was inhaltlich zu meinem Schreiben passt). Das widerspricht sich ganz klar! Hier ist was faul!

Anscheinend wurden hier auch unangekündigte Kontrollbesuche versucht.
Zu blöd, dass ich auf Klingeln nicht reagieren kann, wenn ich schlafe oder nicht zu Hause bin, und auch generell niemandem die Tür auf mache, wenn ich niemanden erwarte.  :lol:
Auf solche "Hausbesuche" bin ich dank des Forums schon vorbereitet.

Die dreisteste Behauptung geht aber mit der Unterstellung einer BG einher. Aber lest selbst.  :wand:

Eine Bestätigung vom SG, dass mein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen ist und das JC schon angeschrieben wurde, habe ich auch erhalten. Termin beim Amtsgericht ist gemacht.
Das kann sich aber alles noch hinziehen. Deswegen helft mir bitte, auf dieses dreiste Schreiben einen Widerspruch zu verfassen, danke!
(Auch wenn ich nicht glaube, dass die mich für voll nehmen werden, denn egal was ich schreibe, die erkennen meine Argumente erst an, wenn sie von einem RA kommen.)

MfG
talokatel




Sheherazade

 :mocking:  Da hatte beim Jobcenter aber jemand ernsthafte Probleme mit dem Zusammensetzen von Textbausteinen. Etwas wirrer Text. Dennoch eine rechtsgültige Ablehnung deines Antrages.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 10. Mai 2024, 14:55:26:mocking:  Da hatte beim Jobcenter aber jemand ernsthafte Probleme mit dem Zusammensetzen von Textbausteinen. Etwas wirrer Text. Dennoch eine rechtsgültige Ablehnung deines Antrages.
Sehe ich nicht so, da ich fristgerecht auf deren Schreiben geantwortet habe und so getan wird, als wäre das nie angekommen.
Abgesehen davon ist denen durch meinen bisherigen Leistungsbezug bekannt, dass ich meinen Lebensunterhalt nur durch Bürgergeld bestreiten kann. Aus der Wohngemeinschaft eine BG zu konstruieren, obwohl alle Nachweise dafür vorliegen, dass eine reine Wohngemeinschaft besteht und ich deswegen natürlich auch zu Mietzahlungen verpflichtet bin, ist sicher nicht rechtmäßig! Meine Rechnungen muss ich ja auch irgendwie bezahlen!  :wand:
Dass ich wegen der Leistungsversagung nun auch keine dringend benötigte ärztliche Hilfe wegen meiner Psyche in Anspruch nehmen kann, ist gefährliche Körperverletzung m.M.n.

Es hängt nun wieder alles von einem RA ab. Am liebsten würde ich mit dem JC nur noch über einen RA kommunizieren.


Sheherazade

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 16:16:48Sehe ich nicht so, da ich fristgerecht auf deren Schreiben geantwortet habe und so getan wird, als wäre das nie angekommen.

Wenn man sich viel Mühe gibt, kann man dem Text-Wirrwarr entnehmen, dass da niemand behauptet, es wäre nichts angekommen, sondern dass du den ausgefüllten Fragenkatalog nicht zurück gesendet hast. Oder hast du den ausgefüllt und hingeschickt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 10. Mai 2024, 16:30:40Wenn man sich viel Mühe gibt, kann man dem Text-Wirrwarr entnehmen, dass da niemand behauptet, es wäre nichts angekommen, sondern dass du den ausgefüllten Fragenkatalog nicht zurück gesendet hast. Oder hast du den ausgefüllt und hingeschickt?
Nein, habe ich nicht, da die Fragen in diesem Fragenkatalog nicht zulässig sind und eine VuE weder belegen noch bestätigen können. Den hat das JC selbst zusammengebastelt und gehört nicht zu den offiziell rechtlichen Formularen eines Antrags. Deswegen lasse ich mich da auch nicht auf eine Mitwirkungspflicht festnageln, genauso wenig wie bei einem Hausbesuch. Ich kenne meine Rechte und auch die Grenzen des JC!
Dass ich nichts ausfüllen muss, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, sollte hier doch allen klar sein.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 14:01:47Was dort drin steht, ist eine absolute Frechheit!
Schwierig, hier eine gute Antwort geben zu können.
Keiner kennt deine persönlichen Verhältnisse.

Klar ist aber leider, das JC sitzt am Ende am längeren Hebel.
Somit geht die Leistungseinstellung erst mal in Ordnung.

Auch zuletzt, weil der Anhörungsbogen dazu nicht eingereicht wurde.

Hier etwas Lesestoff, wo es ganz gut beschrieben ist.

https://www.buerger-geld.org/news/burgergeld-hausbesuch-wann-darf-das-jobcenter-in-der-wohnung-ermitteln/

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 17:52:49Auch zuletzt, weil der Anhörungsbogen dazu nicht eingereicht wurde.
Das stimmt so nicht. Anlage VE habe ich unterschrieben zurückgeschickt. Nur eben habe ich alles dort durchgestrichen, da niemand weiteres in meinem Haushalt lebt.
Nur den vom JC selbstgebastelten Fragebogen habe ich nicht mitgeschickt. Muss auch nicht, siehe mein Beitrag #9.

Wie ich mit einem Hausbesuch umzugehen habe, weiß ich bereits.
Wenn die sich nicht ankündigen, können die sich auch nicht beschweren, dass niemand auf macht.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 18:16:17Das stimmt so nicht. Anlage VE habe ich unterschrieben zurückgeschickt. Nur eben habe ich alles dort durchgestrichen

Wird dem JC aber nicht gereicht haben :weisnich:

Wie schon geschrieben, keiner weiß die genaue Lage bei dir.

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 16:16:48Es hängt nun wieder alles von einem RA ab.

Er sollte das dann doch klären können?

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 18:16:17Wie ich mit einem Hausbesuch umzugehen habe, weiß ich bereits.

Entschuldigung, dass ich den Link dazu reingestellt habe.
 


talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 18:54:18Wird dem JC aber nicht gereicht haben :weisnich:
Mehr haben die nicht verlangt.  :weisnich:

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 18:54:18Wie schon geschrieben, keiner weiß die genaue Lage bei dir.
Die Lage ist einfach: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft seit 2022 und das JC hat immer vergebens versucht, eine BG/VuE daraus zu machen. Jetzt fahren sie nur alle ihre Geschütze dazu auf.

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 18:54:18Er sollte das dann doch klären können?
Hoffe ich! Erstmal einen finden und den Beratungshilfeschein bekommen...

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 18:54:18Entschuldigung, dass ich den Link dazu reingestellt habe.
Entschuldigung, dass du alles gleich persönlich nimmst. Danke für deine Hilfe und Zeit.
Ich mache mich neben der Hilfesuche hier so gut es geht selbstständig schlau und habe die Fachlichen Weisungen zu §6 SGB II sogar ausgedruckt hier liegen. Ich frage hier lediglich nach Dingen, die weder Ratgeber oder Fachliche Weisung mir beantworten kann.

Das Problem dieses Systems ist, dass es absolut NICHTS gibt, womit man diese falsche Verdächtigung ausräumen könnte. Das JC beißt sich daran fest, bis man aufgibt oder erfolgreich klagt. Es ist Irrsinn, Unschuld beweisen zu müssen! Somit können die IMMER einfach behaupten, dass man die Aufklärung des Sachverhalts erschweren würde (aka "Tust du nicht, was ich sage, gibt es kein Geld"), weil man sich auf seine (Grund)rechte beruft.  :wand:

malsumis

Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 17:37:39da die Fragen in diesem Fragenkatalog nicht zulässig sind
Aha. Hast du mindestens ein abgeschlossenes Jurastudium, welches dich befähigt, solche Feststellungen zu treffen?
Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 17:37:39Den hat das JC selbst zusammengebastelt und gehört nicht zu den offiziell rechtlichen Formularen eines Antrags.
Mag für dich neu sein, aber alle Formulare sind von den Leistungsträgern "zusammengebastelt" und sind "offiziell".
Ist auch deren Pflicht aus § 17 SGB I: Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke.
Zitat von: talokatel823 am 10. Mai 2024, 17:37:39Ich kenne meine Rechte und auch die Grenzen des JC! Dass ich nichts ausfüllen muss, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, sollte hier doch allen klar sein.
Bist nicht der erste und letzte Laie, der meint es immer alles besser zu wissen.