Ablehnung Kinderkrankenschein

Begonnen von xDDDx, 03. Mai 2024, 16:18:45

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xDDDx

Hallo

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich bin vor ein paar Wochen mit meinem Sohn terminmäßig zum Kinderarzt gefahren, da wir einen Leistenbruch vermutet haben. Der Kinderarzt war der Meinung, nach telefonsicher Rücksprache mit dem 50 km entfernten Krankenhaus, ich müsste umgehend mit gepackter Tasche dort hin.
Meine Frau erklärte die Situation ihrem Arbeitgeber und so wurde ihr angeraten einen Kinderkrankenschein zu nehmen und sie wurde frei gestellt.
Ich blieb zuhause um die 2 anderen Kinder zu betreuen, die in der Zeit aus der Schule kommen.
11 und 13. Letzter Autist.

Jetzt war es so, das ihr erst im Krankenhaus gegen Nachmittag von der Oberärztin gesagt wurde, das keine Notfall OP stattfinden muss und das ganze planmäßig erfolgen kann.
Also ist sie wieder zurück gekommen.
Vorgestern rief die Krankenkasse an und hat ihr gesagt, das der Tag nicht übernommen wird, da ich dazu verpflichtet bin, mich darum selbst/alleine zu kümmern da ich nicht arbeiten bin.

Diese Situation war für uns immer das einzige Szenario, in dem man einen solchen Schein hätte benötigen müssen.

Meine Frage wäre nun, wie soll ich parallel zuhause zwei Kinder betreuen und mit dem dritten im Krankenhaus sitzen? Ist das wirklich so einfach abzulehnen?

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 03. Mai 2024, 16:18:45Vorgestern rief die Krankenkasse an und hat ihr gesagt, das der Tag nicht übernommen wird, da ich dazu verpflichtet bin, mich darum selbst/alleine zu kümmern da ich nicht arbeiten bin.

Deine erwerbstätige Frau ist ins KH gefahren mit eurem Kind und du (nicht erwerbstätig) bist zu Hause geblieben? Da wird deine Frau jetzt einen Tag Urlaub opfern müssen, wenn keine stationäre Aufnahme erfolgte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative gewesen?
Wir haben eine Einweisung bekommen. Das bedeutet in der Theorie, über Nacht dort bleiben zu müssen.
Für was wird sonst der Kinderkrankenschein benötigt, wenn nicht für den fall, das einer alleine von uns sich nicht um die Betreuung aller Kinder kümmern kann?

180

Zitat von: Sheherazade am 03. Mai 2024, 17:17:41Da wird deine Frau jetzt einen Tag Urlaub opfern müssen, wenn keine stationäre Aufnahme erfolgte.
Nein, dafür gibt es keinen Grund. Einfach vom Arzt eine Bescheinigung holen und dann läuft das unter Kinderkrankengeld. Wenn das Kind so krank ist, er es zum Krankenhaus schicken muss, dann sollte der Arzt damit kein Problem haben.

Bundspecht

Zitat von: lappa am 05. Mai 2024, 15:42:00dann sollte der Arzt damit kein Problem haben.


Der Doc wohl auch nicht so, ehr die KK ....
Zitat von: xDDDx am 03. Mai 2024, 16:18:45Vorgestern rief die Krankenkasse an und hat ihr gesagt, das der Tag nicht übernommen wird,
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

180

Dann bei der Kasse auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und Widerspruch einlegen.

xDDDx

Ich habe mir vom Kinderarzt, bevor sie ins Krankenhaus gefahren ist, ein Formular ausstellen lassen.
Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Das genannte Kind bedarf/bedurfte vom 13.03.24 bis einschließlich 13.03.24 der Beaufsichtigung, Betreuung oder pflege wegen Krankheit.

Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig.

Die Ablehnung haben wir schon erhalten. Wegen einem Widerspruch wollte ich mich ja erst einmal absichern und verstehen, warum das überhaupt abgelehnt wurde.

Grund der Ablehung:

Versicherte können Kinderkrankengeld erhalten, wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen kann. Dies trifft bei Ihnen nicht zu. Ihr Ehemann ist bei Ihnen familienversichert.
Wir bitten Sie um Verständnis für die Entscheidung, die an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.

Sensoriker

Ist doch eigentlich gehüpft wie gesprungen.
Wärs du anstatt deiner Frau ins KH gefahren, hätte deine Frau doch für die anderen Kinder nach Hause gemusst.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

180

Zitat von: xDDDx am 05. Mai 2024, 15:50:36Versicherte können Kinderkrankengeld erhalten, wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen kann.
Damit liefert die Kasse doch den Grund dafür, dass ihr einen Rechtsanspruch darauf habt: Mehrere Kinder, die nicht mit ins Krankenhaus genommen werden können und betreut werden müssen.
Abgesehen davon muss der Ehemann nicht zu Hause angekettet sein, der kann auch für 1 Monat im Urlaub in einem fernen Land sein und familienversichert sein. Dann ist der auch nicht verfügbar.

Sheherazade

Wenn nachweislich keine Aufnahme im KH stattgefunden hat, noch nicht mal eine Übernachtung, bin ich ja mal gespannt wie ihr argumentieren möchtet. Diese Fahrt zum KH wird von der Krankenkasse wie ein einfacher Arztbesuch gewertet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Ja das ist doch das Problem. Keiner von uns (auch nicht der Arzt selbst) wusste bis zu dem Zeitpunkt der Sichtung durch die Oberärztin, das keine stationäre Aufnahme erfolgen wird. Das war gegen 14:30.

Stattdessen sind wir so damit umgegangen, wie es angeordnet wurde. Nachweislich eine EINWEISUNG zur stationären Aufnahme... und es war nicht nur die Stunde fahrt dort hin, sondern die Wartezeit und die Stunde Rückweg. Selbst dann Hätte ich auf gut Glück die anderen Kinder (die ja nicht einmal von der Schule zurück waren) nicht gleichzeitig betreuen können.

Meiner Meinung nach, macht sich die Krankenkasse das hier zu einfach und du @Sheherazade leider auch.
ich könnte das voll verstehen wenn es sich um ein Kind handeln würde. Und den Arztbesuch am morgen habe ich selbstverständlich alleine gemacht.

Ich werde dagegen Widerspruch einlegen und darauf hoffen, das eine Einzelfallentscheidung getroffen wird.
Danke euch für eure Meinungen.

 

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 05. Mai 2024, 16:58:26Meiner Meinung nach, macht sich die Krankenkasse das hier zu einfach und du @Sheherazade leider auch.
 

Nee, einfach war das tatsächlich nicht als mein damals 1-Jähriger ins 60 km entfernte KH musste, mein Mann auf Montage war, ich selbst berufstätig und ich Tagesmutter und Nachbarn einspannen musste zur Betreuung der anderen 2 Kinder (damals 6 und 2 Jahre alt) und ich mich gleichzeitig mit der Krankenkasse auseinandersetzen musste. Du darfst mir also glauben, dass ich weiß wovon ich schreibe.

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xDDDx

Immerhin gab es Tagesmutter und Nachbarn aber selbst wenn, darauf kann man sich auch nicht verlassen bzw. die Krankenkasse nicht.
Ich würde sowas auch gerne in Zukunft vermeiden und hätte gerne gewusst, was passieren muss, das ein Anspruch für sie besteht wenn das der für uns einzige fall war, bei dem man sowas in Anspruch nehmen würde.

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 05. Mai 2024, 18:17:56Ich würde sowas auch gerne in Zukunft vermeiden und hätte gerne gewusst, was passieren muss, das ein Anspruch für sie besteht wenn das der für uns einzige fall war, bei dem man sowas in Anspruch nehmen würde.

Ich denke schon, dass ihr für die Zeit des KH-Aufenthaltes Anspruch gehabt hättet, wenn das Kind im KH aufgenommen worden wäre. Bis zu einem gewissen Alter (keine Ahnung wie alt eurer Sohn ist) darf ja auch noch ein Elternteil mit ins KH.
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xDDDx

Niemand von uns wäre auf die Idee gekommen, Kinderkrank zu machen, wenn wir gewusst hätten, das es wieder nach hause geht. Das hätte und könnte gab es zu dem Zeitpunkt nicht.
Es wurde vom Arzt klar kommuniziert, das er notfallmäßig dort vorstellig werden soll und eine OP erfolgen wird. Er hat sogar vorher dort angerufen und mit einer Assistenzärztin gesprochen.
Mit dieser Annahme ist meine Frau dort hin. Er ist 9 Jahre alt.
Ich habe noch im Behandlungsraum den Arzt gefragt, wie ich das jetzt spontan machen soll, da noch zwei andere Kinder nicht zu Hause sind. ob ich nicht bis dahin warten kann?
Er meinte, besser sofort dahin.
Hätten wir gewusst das es zurück geht, wäre sie doch nicht direkt ins Krankenhaus gefahren, sondern ich nach Zeitplan.

Naja. Mal sehen was daraus wird. So einfach gebe ich nicht auf.