Urlaub als Aufstocker

Begonnen von Hamburger 171189, 09. Mai 2024, 20:11:46

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Hamburger 171189

 :smile:
Hallo ,

ich habe Verwandte an der Ostsee/ Lübecker bucht.

Dort könnte ich für fast 9 Eur Badeurlaub machen.

Daraus ergeben sich Fragen:

Kann ich als Aufstocker Urlaub machen ?

Wie Lange ?

Muss ich das dem Jobcenter melden ?
Formular dazu nötig ?


Gruss aus Hamburg

Peter_Lustig

Urlaub vom Jobcenter gibt es nicht. Das nennt sich Ortsabwesenheit. Man darf 21(?) Tage dem JC nicht zur verfügung stehen - nach Antrag.

Nun bist du Aufstocker. D.h. du hast einen Arbeitsvertrag mit Urlaub. Je nach Tarif und Arbeit meist zwischen 24 und 36 Tagen.
Du kannst also im Jahr diesen Urlaub in Anspruch nehmen - wann und wie du willst. Fährst du die 36 Tage weg, muss dir das JC diese 36 Tage Ortsabwesenheit auch genehmigen.

Ca. 10-14 Tage vor Urlaubsantritt Antrag auf OA stellen. (Zumindest bei mir) Mail reicht. Genehmigung abwarten (wie gesagt, bei Jobs kein Grund für Versagung) und je nach SB nach dem Urlaub wieder anwesend melden.

Fettnäpfchen

Hamburger 171189

Ratgeber Ortsabwesenheit
Dem muss das JC zustimmen da du nur Aufstocker bist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Streng genommen musst reicht nur die Information: Ich bin von x-x im Urlaub.

Als Aufstocker ist deine Priorität deinen Beruf nachzugehen. Betrachte die Frage doch mal Objektiv. Wie oft hat sich das Jobcenter während deiner Zeit als Aufstocker gemeldet wo ein zeitnahes handeln notwendig war? Selbst wenn, dann stellt der gesetzliche Erholungsurlaub wohl einen wichtigen Grund dar einen Termin nicht wahrzunehmen. Aber darüber könnte man wohl streiten, wäre interessant...

Ottokar

Zitat von: Hary am 11. Mai 2024, 09:45:08Streng genommen musst reicht nur die Information: Ich bin von x-x im Urlaub.
Das tut sie nicht.
Streng genommen reicht bei Erwerbstätigen, die ihren arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub nehmen, gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 4 S. 2 ErrV Folgendes aus:
ZitatVom ... bis ... nehme ich meinen arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub und verreise. Hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Ortsabwesenheit für diesen Zeitraum.
möglicherweise wird das JC darauf nicht einmal antworten, denn das muss es nicht, da in diesem in § 7 Abs. 2 ErrV geregelten Fall (arbeitsvertraglicher Erholungsurlaub) die Zustimmung zur Ortsabwesenheit lt. § 4 Abs. 4 S. 2 ErrV mit dem Eingang des Antrages beim JC als bewilligt gilt.
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Hamburger 171189

Was ist mit dieser 2,5 Stunden ?
 :cool:
Bei meinen Verwandten in Lübeck / Priwall.
Ich bin in ca 90 bis 120 Minuten ab Hamburg am Strand Lübeck.

Zu anderen Verwandten in Groessenbrode.
Nach Großenbrode brauch ich mit dem ZUG so ca 2 Stunden.

Waere das überhaopt Ortabwesentheit ?

Ich könnte ja am Morgen losfahren, die Ostsee geniessen und
am Abend zurück fahren anch Hamburg


 :scratch:

Gruss aus Hamburg

Sophiagirl

Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17Nach Großenbrode brauch ich mit dem ZUG so ca 2 Stunden.


Da fährt aber nur noch sev ab Lübeck. Die Bahnstrecke gibt es nicht mehr.

180

#7
Es gibt keine Vorschrift den ÖPNV zu nehmen. Wenn man die Strecke mit dem Auto in unter 2,5h zurücklegen kann, wenn man 200km/h auf der Autobahn fährt und der Bekannte dir sagt, dass er dir in einem solchen Fall sein Auto leihen würde oder dich fahren würde, bist du auch nicht OAW.

Wobei das JC eh immer in der Beweispflicht ist (Kontoauszüge mit EC Karten Nutzung z.B.) wenn es etwas unterstellt, so lange der Kunde kein Geständnis ablegt.


Sheherazade

Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17Waere das überhaopt Ortabwesentheit ?

Ich könnte ja am Morgen losfahren, die Ostsee geniessen und
am Abend zurück fahren anch Hamburg

Es ist keine Ortsabwesenheit, wenn du täglich postalisch erreichbar bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17die Ostsee geniessen

Gut, wenn man dann die Ostsee vor der Haustür hat  :grins:

Nur die Touris stören im Sommer  :lol:  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hamburger 171189

Ok Danke euch...

Es geht also darum, das ich per Post oder Handy erreichbar bin.

Wenn ich also jeden Tag in den Ferien um 8 Uhr in Hamburg losfahre,
ca 9.30 am Priewall bin, die Ostsee geniessen, um 20 Uhr zurück fahre nach Hamburg,
wo ich ca 22.00 Uhr ankomme..

Ist keine Ortabwesenheit und das Jobcenter muss mir das beweisen ?


 :clever:

Sheherazade

Was sollen sie dir denn beweisen, man hat als Bürgergeldbezieher doch keinen Hausarrest? Es geht darum, dass du Termine wahrnehmen kannst, die dir per Post zugehen, auch wenn die Termine aufgrund längerer Postlaufzeiten schon am nächsten Tag sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

#12
Mit meiner PostDHLApp sehe ich immer, wenn ein Brief bei mir von wem auch immer ankommt.
ausser natürlich LVZ Post.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

180

So lange die Einladung nicht per Einschreiben kommt, kommt die halt offiziell nach dem Urlaub an oder nie.
Und falls der Urlaub länger dauert, drohen maximal 10% Sanktion für 1 Monat (max. 56€). Das kann ein entspannter Urlaub einem schonomal wert sein.

Rotti

Zitat von: 180 am 13. Mai 2024, 15:45:54Und falls der Urlaub länger dauert, drohen maximal 10% Sanktion für 1 Monat (max. 56€). Das kann ein entspannter Urlaub einem schonomal wert sein
aber nur wenn er nicht in der Anhörung schreibt, ich war im Urlaub und konnte den Termin nicht wahrnehmen wäre aber ehrlich das zuzugeben, der SB wird dann ein Auge zudrücken.
"Unverhofft kommt oft"
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.