Umzug zur Mutter

Begonnen von SarahL, 23. Mai 2024, 15:24:49

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SarahL

Also erstmal Lob an alle hier, die so schnell antworten, ihr seid super!!!

Ich habe alle eure Antworten gelesen und mache nun folgendes:

- Ich setzte ein Schreiben auf, in dem ich kurz erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt (Das sollte eigentlich aus dem Untermietvertrag hervorgehen, aber anscheinend hat die gute Frau diesen nicht wirklich gelesen)

- Meine Mutter keine Eigentümerin ist (wir haben bereits vom Vermieter eine Erlaubnis vorliegen, deswegen schicke ich die einfach als Kopie mit)

- Zum Grund werden wir schreiben, dass mein Bruder sehr krank ist und er im Alltag unterstützen brauch bei Arzt-Terminen, weil er ja kein Führerschein hat und meine Mutter sonst immer so weit fahren muss

- Die beigelegte Mietbescheinigung füllen wir fix aus und scannen diese mit dem Schreiben ein und laden beides hoch


Ich weiß das einige von euch geschrieben haben das ich vieles davon nicht machen brauche, ich will allerdings auch keine weiteren Probleme mit dem Amt bekommen deswegen schicke ich die Sachen einfach mit das stellt für mich jetzt kein großes Problem dar weil ich ja alles hier habe.

Ich danke euch allen von Herzen und halte euch auf dem Laufenden!

Ihr macht hier wirklich eine großartige freiwillige Arbeit  :sehrgut:

Fettnäpfchen

SarahL

Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 18:26:00Ich habe alle eure Antworten gelesen und mache nun folgendes:
Es wäre schön wenn du eine Rückmeldung machst wenn du Erfolg hast,
wenn du keinen Erfolg damit hast dann wirst du dich ja wahrscheinlich eh noch mal dazu melden.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SarahL

Hallo ihr Lieben,

wie versprochen heute ein kleines Update:

Also zuerst will ich mal wirklich den Hut vor allen Leuten ziehen, die täglich mit dem Jobcenter zu tun haben müssen, was die alles von einer Person wollen ist, wirklich unglaublich!

Nachdem ich also die letzten Unterlagen alle eingereicht hatte, hat es ca. 4 Werktage gedauert, bis der nächste Brief mit Forderungen im Briefkasten lag. Folgendes wurde nun verlangt:

- von dem Vermieter (also Wohnungsbesitzer), eine ausgefüllte und unterzeichnete Mietbescheinigung (bezogen auf die Gesamtmiete)
- vollständiger Mietvertrag meiner Mutter
- Anlage HG (bezogen auf meine Mutter)

Der Vermieter ist heute extra hier hergefahren, damit wir endlich alle nötigen Unterlagen zusammen haben.

Ich lade nun gleich alles hoch und dann schauen wir mal wie es weiter geht, aber ich bin ehrlich so langsam zehrt es an meinen nerven.

Euch allen ein schönes Wochenende und ich halte euch auf dem laufenden

Lg


Kopfbahnhof

Alles völlig unnötige Forderungen und auch rechtswidrig!

Untermietvertrag reicht völlig aus, wie schon geschrieben.

Der VM hat damit nichts zu tun, ebenso geht ein JC der MV der Mutter rein gar nichts an!

Anlage HG keinesfalls ausfüllen, denn dann wird daraus vom JC eine Haushaltsgemeinschaft gemacht!
Was hier aber gar nicht der Fall ist, der Sohn ist seine eigene BG und wohnt als Untermieter in dieser Wohnung.

HG würde bedeuten, er bekommt weniger Bürgergeld, weil Mutter und Sohn zusammen wirtschaften.
Die Mutter müsste also für ihn aufkommen und sich auch noch mit dem JC auseinandersetzen.
Da sie ihr eigenes Einkommen hat, geht das JC die Mutter gar nichts an.

SarahL

Hey Kopfbahnhof,

das dachte ich beim Studieren des Zettels auch erst, aber dann ist mir aufgefallen, dass man folgendes ankreuzen kann:

- Die unter Abschnitt 2 genannte Person (in diesem Fall meine Mutter) zahlt keine Leistungen (zum Beispiel Taschengeld) an die Bedarfsgemeinschaft (also meinen Bruder)

Laut der Dame beim Amt ging es bei diesem Schreiben auch ausschließlich darum festzustellen, wie viel Geld er als Miete im Monat zahle und wie hoch die Kosten für die gesamte Unterkunft sind, das musste man nämlich auf der Rückseite ausfüllen.

Sensoriker

Egal was du irgendwo da was ankreuzen kannst.
Die Sachen die das JC fordert geht sie schlicht nichts an. Auch nicht das was auf der Rückseite steht.
Die Höhe der Miete die er zahlt steht im Untermietvertrag. Das reicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

SarahL

Oh man ja leider hatte ich das ganze schon hochgeladen.

Ich habe jetzt nachträglich noch eine Stellungnahme hochgeladen in der ich darauf verweise das die beiden als Wohn- und nicht Haushaltsgemeinschaft gesehen werden wollen.

Dies sollte ja eigentlich auch völlig klar sein da beide getrennte Konten haben uns extra ein Untermietvertrag geschlossen wurde.

Beides ist dem JC bekannt und würde bei einem gemeinsamen wirtschaften absolut keinen Sinn machen.

RoboRobotnik

In welches Stockwerk zieht er

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

SarahL

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 20:00:09Oh man ja leider hatte ich das ganze schon hochgeladen.
Warum die Hektik?

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04- Die unter Abschnitt 2 genannte Person (in diesem Fall meine Mutter) zahlt keine Leistungen (zum Beispiel Taschengeld) an die Bedarfsgemeinschaft (also meinen Bruder)
Ich habe mir gestern mal die Anlage angeschaut weil die ja ab und zu angepasst werden. Hat mir nicht so wie die alten gefallen da man diese nicht eindeutig nehmen kann um eine HG zu widerlegen im Gegensatz zu früher.
Ansonsten hätte ich den Vorschlag unterbreitet was auszufüllen ist.

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04das musste man nämlich auf der Rückseite ausfüllen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?

MfG FN
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Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 13:25:06sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?
Völlig irrelevant.
Die Mutter muss davon Garnichts vorlegen. Der Sohn ebenfalls nicht. Er hat auf die Unterlagen dritter auch keinen Zugriff.
Er ist seine eigene BG. Er hat einen Untermietvertrag. Andere Unterlagen benötigt das JC in dem Fall nicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 23. Juni 2024, 13:55:25Völlig irrelevant.
ich weiß die Frage ist interessehalber und könnte für eine Antwort etwas Würze bringen.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04auch ausschließlich darum festzustellen, wie viel Geld er als Miete im Monat zahle
Steht in Antwort 20 und 25

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 20:00:09das die beiden als Wohn- und nicht Haushaltsgemeinschaft gesehen werden wollen.
Was dem JC wohl relativ egal sein wird.
Sollte es da eine HG daraus machen, dann hilft nur Widerspruch und evtl. Klage beim SG.


SarahL

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 13:25:06https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?

MfG FN

Um genau dieses Dokument geht es, ist identisch.

Ja, ich gebe mir grade die Schuld es meinem Bruder versaut zu haben mit diesem Zettel, weil ich halt eben alles fertig haben wollte und niemals daran gedacht hätte, dass man daraus so ein Ding drehen kann.

Vlt. hilft das noch, ich hab heute mit dem Jobcenter telefoniert und aktuell ist NUR die Mietzahlung eingestellt, das Bürgergeld soll laut der Dame ganz normal am Freitag ausgezahlt werden, dazu liegt auch ein Bescheid vor.

Na ja mehr als abwarten was kann ich nun auch nicht mehr, aber bevor ich auf das nächste Schreiben antworte melde ich mir wieder hier.

Euch noch einen schönen Tag

SarahL

Hey ihr Lieben,

heute kommt Gott sei Dank mein letztes Feedback.

Wir haben heute einen aktuellen Bescheid bekommen, in dem steht, dass die neue Miete und aktuelles Bürgergeld bis Mitte nächsten Jahres bewilligt wurden.

Ich danke allen hier für die tolle Hilfe, ohne euch hätte ich das so nicht geschafft.

Vielen lieben dank