Umzug zur Mutter

Begonnen von SarahL, 23. Mai 2024, 15:24:49

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SarahL

Hallo Ihr Lieben,

Es geht um folgende Situation:

Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen). Seine alte Wohnung hat er bereits gekündigt (zum 01.07.24). Das ganze hat er dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt, weil er Angst hatte, diese lehnen den Umzug ab. Ich habe mich jetzt in das ganze eingelesen und herausgefunden, dass man zwar einfach umziehen kann, aber dann keine Umzugshilfe vom Amt bekommt, was kein Problem darstellt.

Nun habe ich alle seine Daten bekommen und versuche, das Ganze online anzumelden, und habe einige Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

1. Welche Gemeinschaft wähle ich aus? Ist es eine Wohngemeinschaft, eine Bedarfsgemeinschaft?

2. Wir haben bereits einen Untermietvertrag geschrieben. Wie hoch setze ich die Kosten dafür an? Die Wohnung ist etwa 108 qm groß, sein Zimmer wären etwa 40qm und er darf das Wohnzimmer mitbenutzen. Ich hatte da an etwa 42% der Warmmiete gedacht – ist das okay?

3. Im Internet habe ich gelesen, dass es oft zu Problemen mit dem Amt kommt, wenn man zu einem Familienmitglied zieht. Muss meine Mutter da irgendein Schreiben aufsetzen, dass sie finanziell nicht für meinen Bruder aufkommt? Falls ja, gibt es da irgendwelche Vorlagen?

Folgende Unterlagen habe ich bereits:

- Untermietvertrag
– Original-Mietvertrag
– Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete

Was habe ich vergessen?

Ich weiß ziemlich viele Fragen und es tut mir sehr leid, dass ich euch jetzt so überfalle. Aber da die Zeit echt knapp wird, wusste ich mir nicht anders zu helfen.


Rotti

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen). Seine alte Wohnung hat er bereits gekündigt (zum 01.07.24).
die Wohnungsmiete darf nicht höher ausfallen wie die der alten Wohnung, sonst wird sie nicht übernommen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

dagrey

Wenn der Sohn Bürgergeld beantragen möchte, ist es entscheidend, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) den angemessenen Rahmen nicht überschreiten, der vom Jobcenter festgelegt wird.

Wie begründet sich seine Angst gegenüber dem JC? Wird seine Miete steigen? Also sind 42% der Warmmiete mehr als das, was er bisher gezahlt hat?

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag – Original-Mietvertrag – Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete

Es ist wichtig, dass der Sohn nachweist, dass es sich tatsächlich um ein Untermietverhältnis handelt und keine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter besteht. Dazu kann der Untermietvertrag sowie ein Schreiben des Vermieters, das die Zustimmung zur Untervermietung bestätigt, hilfreich sein.

Nachweis über separate Haushaltsführung:

Um sicherzustellen, dass das Jobcenter den Sohn und die Mutter nicht als Bedarfsgemeinschaft einstuft, sollten sie nachweisen, dass sie wirtschaftlich unabhängig voneinander leben.
Dies kann durch getrennte Kontoführung, getrennte Haushaltsführung (z.B. getrennte Lebensmitteleinkäufe) und eine klare räumliche Trennung innerhalb der Wohnung belegt werden.

Alles weitere muss man abwarten. Entsprechend des Bescheids dann reagieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 15:34:27die Wohnungsmiete darf nicht höher ausfallen wie die der alten Wohnung, sonst wird sie nicht übernommen.
Nur wenn es das gleiche JC ist wo er aktuell gemeldet ist.
Neues JC richtet es sich nach der dort angemessenen höchstmiete.

Untermietvertrag sollte keinen verweis auf den Hauptmietvertrag haben. Der geht nämlich das JC nichts an.
Als Sohn ist auch keine Erlaubnis vom Vermieter nötig. (Schadet, aber nicht wenn man den hat)
Nachweisen, das sie wirtschaftlich unabhängig von einander sind, müssen sie überhaupt nicht. Die Mutter schon mal gar nicht. Der Sohn hat keinen Zugriff auf die Unterlagen der Mutter.
Und aufpassen beim ausfüllen des Antrags. Die sind keinesfalls eine BG.
Was da genau wo eingetragen werden muss können dir andere besser sagen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag
Wird das beste sein, Miethöhe in Prozent eher nicht.

Eben für das Zimmer inkl. Pauschale für Heizung und Strom.
Dazu Mitbenutzung Flur, Küche, Bad nicht das Wohnzimmer. (muss keiner wissen)

Neues JC, dann komplett neuer Antrag mit dem Untermietvertrag und allen anderen üblichen Nachweisen.

VM hat damit nichts zu tun und MV der Mutter, auch nicht.

Eine 108 m² Wohnung, sollte locker für einen Untermieter tauglich sein. 

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2024, 18:02:06Dazu Mitbenutzung Flur, Küche, Bad nicht das Wohnzimmer. (muss keiner wissen)
das JC wird genauso denken, was du denkst und den Außendienst einschalten.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Fettnäpfchen

SarahL

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:491. Welche Gemeinschaft wähle ich aus? Ist es eine Wohngemeinschaft, eine Bedarfsgemeinschaft?
Eine WG!

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:492. Wir haben bereits einen Untermietvertrag geschrieben. Wie hoch setze ich die Kosten dafür an? Die Wohnung ist etwa 108 qm groß, sein Zimmer wären etwa 40qm und er darf das Wohnzimmer mitbenutzen. Ich hatte da an etwa 42% der Warmmiete gedacht – ist das okay?
Wenn es nicht Eigentum der Mutter ist einen U.-MV
ansonsten einen MV.
Beispiel für einen Untermietvertrag
bei dem Beispiel ist der Hauptmietvertrag nicht aufgeführt daher darf das JC diesen nicht anfordern das fällt unter Daten Dritter.
Die Kostenposten halt anteilig selber ausrechnen und dabei die Angemessenheitskriterien die man uU hier > https://www.harald-thome.de/informationen.html< findet beachten.

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:493. Im Internet habe ich gelesen, dass es oft zu Problemen mit dem Amt kommt, wenn man zu einem Familienmitglied zieht. Muss meine Mutter da irgendein Schreiben aufsetzen, dass sie finanziell nicht für meinen Bruder aufkommt? Falls ja, gibt es da irgendwelche Vorlagen?
Passiert gerne mal ist aber egal da im SGB 2 geregelt ist das man ab Ü25 seine eigene BG ist.
Falls ein Widerspruch nötig wird kann man das dem JC/SB immer noch erklären.

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag – Original-Mietvertrag – Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete
Was habe ich vergessen?
das gestrichene braucht es nicht und vllt. wäre es von Vorteil das du nachfragst wenn etwas im Antrag unklar ist.

MfG FN

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen).
Eine Verständnisfrage meinerseits bleibt er im Leistungsbezug oder ändert sich das bei bzw. durch die Vollzeitarbeit?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 18:32:57und den Außendienst einschalten.
Wozu? Ein Untermietverhältnis ist völlig normal.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2024, 18:47:00oder ändert sich das bei bzw. durch die Vollzeitarbeit?
Wie ich es verstehe, geht die Mutter Vollzeit arbeiten und er hat Bürgergeld.

SarahL

So, komme grade frisch aus der Nachtschicht und freue mich riesig über eure ganzen Antworten!

Um die Frage von @Fettnäpfchen noch zu beantworten, ja mein Bruder bleibt im Leistungsbezug, nur meine Mutter geht weiterhin Vollzeit arbeiten.

Ich werde mich gleich morgen früh an den Online-Antrag setzen und das Ganze abschicken.

Lieben Dank nochmal an alle, die sich hier Zeit genommen haben, habt ein schönes Wochenende.


Sensoriker

Zitat von: SarahL am 25. Mai 2024, 03:45:41Ich werde mich gleich morgen früh an den Online-Antrag setzen und das Ganze abschicken.
Achte nur peinlichst genau darauf was du wo einträgst. Gerade bei den Angaben zu Personen in der Wohnung. (Der genauen Text habe ich gerade nicht im Kopf)
Bei Unklarheiten lieber noch mal hier nachfragen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: dagrey am 23. Mai 2024, 15:45:39getrennte Haushaltsführung (z.B. getrennte Lebensmitteleinkäufe)

Auch extra separaten Kühlschrank kaufen ?
Oder "wenigstens" Namensschildchen an den Kühlschrankfächern im Kühlschrank (und in der Speisekammer, etc.) ??
 :scratch:  :lol:  :sad:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

SarahL

Hallo ihr Lieben, ich melde mich wieder da, wir schon eine Antwort erhalten haben.

Es wird um folgende Belege bzw. Informationen gebeten:

- schriftliche Stellungnahme, ob Sie eine getrennte und abgeschlossene Wohnung bewohnen (entsprechenden Nachweise sind einzureichen), oder werden Räume geteilt?

Reicht es da, wenn ich einfach ein Schreiben aufsetze, indem ich erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt?

- Mitteilung, ob (Meine Mutter) Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein

Ich denke auch hier ist ein Schreiben des Vermieters erforderlich, indem er kurz erklärt, dass er mit der Untervermietung einverstanden ist?

- ausführliche Stellungnahme, aus welchem Grund Sie umziehen

Da habe ich absolut keine Ahnung was ich dort machen soll, muss es dafür wichtige gründe geben oder wie läuft das ab?

- vollständig ausgefüllte Mietbescheinigung

Muss diese Mietbescheinigung nun meine Mutter unterschreiben oder der Vermieter?


Ich bin euch jetzt schon für jegliche Hilfe unendlich dankbar.


Birgit63

Wenn ein Kind zur Mutter zieht braucht man keine Genehmigung vom Vermieter. Man teilt es dem Vermieter mit, damit die Nebenkosten (evtl. Wasserkosten pro Kopf) angepasst werden.

Sheherazade

Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01- schriftliche Stellungnahme, ob Sie eine getrennte und abgeschlossene Wohnung bewohnen (entsprechenden Nachweise sind einzureichen), oder werden Räume geteilt?

Reicht es da, wenn ich einfach ein Schreiben aufsetze, indem ich erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt?

Geht das nicht aus der Kopie des Untermietvertrages hervor?

Zitat- Mitteilung, ob (Meine Mutter) Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein

Ich denke auch hier ist ein Schreiben des Vermieters erforderlich, indem er kurz erklärt, dass er mit der Untervermietung einverstanden ist?

Wie schon geschrieben wurde, diese Zustimmung ist bei Zuzug eines Kindes nicht notwendig.

Zitat- ausführliche Stellungnahme, aus welchem Grund Sie umziehen

Da habe ich absolut keine Ahnung was ich dort machen soll, muss es dafür wichtige gründe geben oder wie läuft das ab?

Welchen Grund hatte dein Bruder denn? Ggf. ist der völlig ausreichend.

Zitat- vollständig ausgefüllte Mietbescheinigung

Muss diese Mietbescheinigung nun meine Mutter unterschreiben oder der Vermieter?



Deine Mutter als Vermieterin deines Bruders.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01schriftliche Stellungnahme
Nicht notwendig
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein
Völlig egal, auch die Zustimmung vom VM braucht es überhaupt nicht
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01ausführliche Stellungnahme
Man muss das nicht begründen, wozu?
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01vollständig ausgefüllte
Völlig unnötig

Es hat dem JC zu reichen, wenn ein ordentlicher Untermietvertrag vorhanden ist.
Nur den muss man beim JC einreichen.

Am Ende kommt das JC sicher günstiger weg, als wenn er in seiner Wohnung geblieben wäre.
Falls es dasselbe JC sein sollte.