Auszahlung Lebensversicherung von Dritten

Begonnen von Kieferbaum, 03. Juni 2024, 08:46:14

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Kieferbaum

Guten Tag, ich bin gerade als teilweise arbeitsfähig beim Jobcenter gemeldet.

Meine Mutter ist nun leider verstorben und ich bekomme 25.000€ aus Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt.

Nun möchte ich natürlich gerne wissen  was auf mich zu kommmt.. Wird das Geld als Vermögen oder Einkommen gewertet? Muss ich bereits ausgezahlte Bürgergeld Leistungen zurück zahlen? Ich habe von einem Schonvermögen von 15000€ gehört. Ich habe auch noch 10000€ Bafög schulden. Kann man das miteinander verrechnen? Oder muss ich quasi dann die 10.000€ nach und nach aufbrauchen und bekomme für 8 Monate oder so eine Sperre?

Viele Fragen, viele Fragezeichen.. Ich hoffe mir kann jemand helfen :weisnich:

Viele Grüße

Fettnäpfchen

Kieferbaum

Vorab mein Beileid!

Zitat von: Kieferbaum am 03. Juni 2024, 08:46:14Wird das Geld als Vermögen oder Einkommen gewertet?
Als Vermögen bis zu 40 000.- im erste Jahr des Leistungsbezuges und danach nur noch 15 000.- Freibetrag
s. Anhang ab Seite 20 o. § 12

Zitat von: Kieferbaum am 03. Juni 2024, 08:46:14Ich habe auch noch 10000€ Bafög schulden. Kann man das miteinander verrechnen?
Nein für Schulden interessiert sich das JC nicht.

Zitat von: Kieferbaum am 03. Juni 2024, 08:46:14Oder muss ich quasi dann die 10.000€ nach und nach aufbrauchen und bekomme für 8 Monate oder so eine Sperre?
Je nach dem wie lange du im Bezug bist und was du im Moment an Schonvermögen hast.
Und du kannst auch dein Vermögen umverteilen oder entsprechend nötige Anschaffungen tätigen oder auch als Alterssicherung anlegen.
Solltest du selbstständig sein gelten nochmal andere Vermögenswerte als Altersabsicherung.
Ratgeber Vermögen
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Die Lebensversicherung ist im Monat des Zuflusses erstmal Einkommen und danach erst Vermögen.

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juni 2024, 15:43:43Und du kannst auch dein Vermögen umverteilen oder entsprechend nötige Anschaffungen tätigen oder auch als Alterssicherung anlegen.
Dann müsste man aber auch das Bafög Darlehen tilgen können oder nicht?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 03. Juni 2024, 19:42:35Dann müsste man aber auch das Bafög Darlehen tilgen können oder nicht?
Nein
siehe verlinkter VM Ratgeber.

MfG FN
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Maunzi

Wenn die Schulden vom Bafög bereits fällig sind und das gepfändet wird, dürfte ja kein sozialwidriges Verhalten vorliegen, korrekt? Wäre nur mal so ein Gedankenspiel da hier nur "Bafög Schulden" gesagt wurde, nicht in welchem Stadium diese sich befinden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2024, 13:23:01Nein siehe verlinkter VM Ratgeber.
Demnach dürfte ich also vor Antragstellung den Kredit in Höhe von 10.000,- ablösen. Nach Antragstellung dürfte ich das nicht. Dürfte mir, aber für 10.000 eine neue Wohnungseinrichtung kaufen?!
:wand:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Maunzi

Zitat von: Maunzi am 05. Juni 2024, 11:24:22Wenn die Schulden vom Bafög bereits fällig sind und das gepfändet wird, dürfte ja kein sozialwidriges Verhalten vorliegen, korrekt?
:weisnich: da bin ich überfragt.
Vllt. geht es wenn die Umstände vor Zufluß des Erbe schon gepfändet wurde.
Ob es TripleH beantworten will/wird kann ja passieren.Ich gehe davon aus das er es genauer weiß.

Zitat von: Sensoriker am 05. Juni 2024, 15:10:44Demnach dürfte ich also vor Antragstellung den Kredit in Höhe von 10.000,- ablösen. Nach Antragstellung dürfte ich das nicht. Dürfte mir, aber für 10.000 eine neue Wohnungseinrichtung kaufen?!
So schaut es aus und bei letzterem wäre es Vorteilhaft das belegen und begründen zu können falls das JC zu neugierig ist, sprich von "Vermögen zu verschleudern".

MfG FN
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TripleH

Wenn es tatsächlich schon gepfändet ist/wird, dann steht es nicht als bereites Mittel zur Verfügung, so dass Hilfebedürftigkeit besteht. Ob jetzt die Pfändung (z. B. analog der Pfändung eines Betriebskostenguthabens) aufgrund der Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit unrechtmäßig ist und daher gerichtlich dagegen vorzugehen wäre, müsste um Einzelfall geprüft werden.

Rotti

Zitat von: TripleH am 03. Juni 2024, 15:55:37Die Lebensversicherung ist im Monat des Zuflusses erstmal Einkommen und danach erst Vermögen.
könnte er doch vielleicht auf seinen Namen weiterlaufen lassen, falls das möglich wäre, dann kein Einkommen mehr.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

TripleH

Um es auf den eigenen Namen umzuwandeln, muss man die Verfügungsgewalt haben. Und mit der Verfügungsgewalt ist der Zufluss erfolgt. Früher wäre es auf 6 Monate aufgeteilt worden. Jetzt entfällt der Anspruch für einen Monat. Damit sollte man doch wohl leben können.