Genehmigte Mietkosten liegen weit unter den Einzimmer-Mieten in der Region

Begonnen von Big Ben, 07. Juni 2024, 10:21:19

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Big Ben

Hallo zusammen,

seit ca. einem Jahr bin ich BG-Empfänger. Da ich schon einiges über 60 bin ist es trotz intensiver Bemühungen bisher nicht möglich gewesen eine Arbeit zu finden.
Jetzt habe ich meinen Verlängerungsbescheid bekommen und ab 1.1.2025 wird die Miete auf €615,-inkl.NK runtergestuft. Ich wohne schon auf dem Land südöstlich von München.
Davon abgesehen, dass es hier in der Gegend kaum Einzimmer-wohnungen mit max 48 qm gibt, da diese meist als Ferienwohnungen für Urlauber, Messen, Wiesnbesucher etc. genutzt werden findet sich NICHTS unter 600,- Netto.
Da ich weiß, dass in München die Wohngeldsätze an die extremen Wohnungsverhältnisse angepasst werden und das im Ermessen des Landrates liegt habe ich nachgefragt.

Antwort: ich kann ja in die Oberpfalz oder in die neuen Bundesländer ziehen wenn es mir nicht passt.
Der Landrat will die Quote der BH-Empfänger eh reduzieren.

Meine Tochter und meine Enkel, meine Freunde leben in meiner hier. Die würde ich nie mehr wieder sehen.

Welche Möglichkeiten habe ich hier Einspruch einzulegen.

Leeres Portemonnaie

Wie Dir geht es vielen, auch hier im Forum.
Ich muss ebenfalls ab der nächsten Weiterbewilligung einiges selbst bezahlen, weil meine Miete seit meinem Einzug so gestiegen ist.
Ich habe eine ausführliche Begründung geschrieben, warum ich mir einen erneuten Umzug nicht vorstellen kann, abgesehen von verfügbarem Wohnraum, der in meiner Stadt auch nicht wirklich vorhanden ist.
Auch Untervermietung kommt nicht in Frage. Leider natürlich alles abgelehnt vom JC.

Es gibt hier einen Text, den man verwenden kann, ich wusste das noch nicht bei meinem Einspruch. Aber sicherlich wird Dir dazu noch jemand antworten.

Da ich Aufstocker bin, wird nun bei mir das verdiente Geld größtenteils für meine Miete draufgehen.  :sad:  
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Big Ben

Zitat von: Big Ben am 07. Juni 2024, 10:21:19Jetzt habe ich meinen Verlängerungsbescheid bekommen und ab 1.1.2025 wird die Miete auf €615,-inkl.NK runtergestuft.
Bist du Aufstocker weil du nur für sechs Monate einen Bewilligungsbescheid bekommen hast? Ich gehe davon aus dass du das mit Verlängerungsbescheid gemeint hast.

Zitat von: Big Ben am 07. Juni 2024, 10:21:19Einzimmer-wohnungen mit max 48 qm
die qm sind nur eine Richtlinie ausschlaggebend ist die Gesamtangemessenheit. Bei mehr qm muss man zusammenrechnen KM+BK+HK

Zitat von: Big Ben am 07. Juni 2024, 10:21:19Welche Möglichkeiten habe ich hier Einspruch einzulegen.
Erst wenn es ab dem 010125 gekürzt wird da die Kostensenkungsaufforderun lediglich eine Mitteilung ist und kein Verwaltungsakt.
Du kannst aber und solltest auch jetzt schon anfangen unteres umzusetzen:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maß...(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
und wenn alle Stricke reißen gibt es noch die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
:ironie:
da würde dann so ein saudummer Spruch
Zitat von: Big Ben am 07. Juni 2024, 10:21:19ich kann ja in die Oberpfalz oder in die neuen Bundesländer ziehen wenn es mir nicht passt.
gewaltig nach hinten losgehen!

MfG FN
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Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2024, 14:56:18Bist du Aufstocker weil du nur für sechs Monate einen Bewilligungsbescheid bekommen hast? Ich gehe davon aus dass du das mit Verlängerungsbescheid gemeint hast.


Möglich ist auch, das der Bescheid für ein Jahr ist, und ab 01.01.2025 steht dann schon die korrekte Berechnung drin.
Bei mir ist der 1. Monat mit "neuer" Miete auch schon aufgeführt, weil erst danach dieser Bescheid endet.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧