Sozialgericht - Besorgnis der Befangenheit

Begonnen von gloegg, 08. Juni 2024, 00:47:13

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gloegg

Liebe Forumsmitglieder,

sofern eine ,,Besorgnis der Befangenheit" bei Gericht erfolgreich geltend gemacht wird, wird der entsprechende Richter dann aus allen Klageverfahren des Antragstellers abgezogen?

gloegg

@Ottokar

Kannst Du vielleicht bitte helfen?

Ronald BW

https://kanzlei-herfurtner.de/befangenheit/

Was passiert, wenn ein Richter in mehreren parallelen Verfahren gegen dieselbe Partei tätig ist?

Grundsätzlich entsteht keine Befangenheit, wenn ein Richter in mehreren parallelen Verfahren gegen dieselbe Partei tätig ist. Allerdings kann eine Befangenheit in Betracht gezogen werden, wenn der Richter aufgrund seiner Kenntnisse und Aktivitäten in den anderen Verfahren eine vorgefasste Meinung in dem aktuellen Verfahren erkennen lässt.

Also kann muss nicht.

gloegg

@Ronald BW

Anscheinend war meine Frage missverständlich.

Die ,,Besorgnis der Befangenheit" ergibt sich aus dem besonderen Verhalten des Richters in nur einem Verfahren.

Wenn also in diesem Verfahren seitens des Gerichts eine mögliche Befangenheit bestätigt wird, darf der Richter dann trotzdem die anderen Verfahren gegen den gleichen Antragsgegner (oder überhaupt)weiterführen?

Ronald BW

Die Antwort ist erst mal Ja
Ab da kann das ganze nochmal von vorne losgehen

Wenn jetzt noch bekannt wäre wie besonders das Verhalten war.
Ich meine hat er dich scharf gemustert, eine abfällige Bemerkung gemacht,
hatte Er oder Du grüne Haare, was missfallen könnte.
Versteh mich nicht falsch allgemeine Frage, allgemeine Antwort.

gloegg

@Ronald BW

Danke für Deine Antwort. Der Richter darf also dann die anderen Verfahren tatsächlich weiterführen. Natürlich völlig unbeeinflusst davon, dass der Antragsteller ihn für befangen hält und das Gericht diese Befanenheit möglicherweise auch bestätigt hat.Na bravo. So geht also Justiz.

Natürlich beantworte ich Deine Frage gerne. Der Richter hat auf das Einreichen einer Klage direkt zu Beginn (!) sinngemäß mit ,,Müssen wir dass jetzt auch noch verhandeln? Sie sollten die Klage besser zurücknehmen, sonst denke ich über Rechtsmissbrauch nach." geantwortet.

Aktuell läuft immer noch die Sachverhaltsaufklärung, trotzdem wurde dies nicht abgewartet, sondern die mündliche Verhandlung anberaumt und mehrfach die Zustimmung zur Entscheidung per Gerichtsbescheid angefordert.

Mir gibt dies das Gefühl, dass - völlig egal, was die Sachverhaltsermittlung ergibt - der Richter ,,sein" Urteil bereits gefällt hat...

Ronald BW

Sagen wir mal so wir haben ein ziemlich gutes Justizsystem.
Was mir hilft es zu verstehen, Ich nehme das nicht persönlich.
Das mit der Befangenheit ist immer heikel, das jemand ganz neutral urteilt ist praktisch nicht machbar.
Mit dem Spruch den der Richter abgesetzt hat hast du zumindest mal eine Ansicht,
würde ich positiv werten, nutzt ja nichts wenn er es nur denkt und du wiegst dich in Sicherheit.
So kannst du wenigstens beim Urteil fragen ob er da ein Vorurteil hatte.
Und natürlich ist mir jetzt nicht bekannt für was da geklagt wird.
Ich kenne das so das Richter immer versuchen den Richterspruch zu vermeiden.
Also eher darauf setzen das sich die Parteien einigen.

gloegg

@Ronald BW

Ich kenne das auch so, dass Richter gerne ein Urteil vermeiden, warum auch immer das so ist.

In diesem Fall möchte der Richter aber, nach meinem Gefühl, um jeden Preis möglichst schnell einen Gerichtsbescheid herbeiführen.

Ich habe den Richter übrigens angeschrieben und um Erklärung gebeten, aus welchen Gründen er mir Rechtsmissbrauch vorwerfen möchte. Ich habe keine Antwort erhalten.

malsumis

Zitat von: gloegg am 09. Juni 2024, 22:28:03Der Richter hat auf das Einreichen einer Klage direkt zu Beginn (!) sinngemäß mit ,,Müssen wir dass jetzt auch noch verhandeln? Sie sollten die Klage besser zurücknehmen, sonst denke ich über Rechtsmissbrauch nach." geantwortet.
Und was soll hieran Befangenheit ausdrücken? Je nachdem, was das für eine Klage ist, mag so eine Aussage völlig korrekt sein. Die Gerichte sind völlig überlastet und es ist kein Geheimnis, dass einige Schlaumeier die Kostenfreiheit ausnutzen und die Gerichte mit aussichtslosen Klagen überziehen.

anne

Woher soll der Kläger denn wissen, was Aussichtslos ist und was nicht. Wenn er sich auch noch selber allein vertritt ... Das die Gerichte bzw. Richter überlastet sind ... dafür ist der Kläger nicht verantwortlich. Es soll doch jeder zu seinem Recht kommen dürfen.
Eine ehemalige Klassenkameradin von mir ist auch Richterin, allerdings am Familiengericht. Wenn ich sie mal treffe, frage ich sie, wie es bei ihr so läuft.
Das dürfte dann aber zu spät für gloegg sein.

natuerlich!

gloegg, wenn dieser Befangenheitsantrag abgewiesen wird
ist die Stimmung erstmal richtig im Keller.
Überlege dir das gut. So nachvollziehbar der Gedanke auch ist.

gloegg

Unter den genannten Umständen werde ich mit Sicherheit keinen Befangenheitsantrag stellen...