DRINGEND HILFE BEI EINSPRUCH benötigt

Begonnen von Amelie01, 09. Juni 2024, 20:36:38

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Amelie01

Hallöchen!

Ich bräuchte bitte dringend Hilfe um Einspruch zu legen beim Jobcenter!
Mit ca. 62€ MIETE & LEBENSMITTEL ZAHLEN? WIE?

Mein Fall ist vielleicht etwas komplizierter, aber ich erkläre es so gut ich kann:

Ich habe kein Einkommen und lebe noch mit meinem Ex-Mann zusammen.

Da wir beide im Mietvertrag stehen, ist er natürlich ebenso verantwortlich die Miete zu zahlen, also will er den Mietvertrag nur auf mich überschreiben und erst DANN ausziehen, also sind mir die Hände gebunden, er geht nicht. Der Vermieter nimmt ihn aus dem Vertrag NUR, wenn ich nachweisen kann, dass ich vom Jobcenter Leistungen erhalte oder arbeite. (Bin auf arbeitssuche bzw. habe vor meine Ausbildung zu beginnen).

Nun habe ich aber eine Bewilligung von 62€ erhalten.

1. Die Sachbearbeiter haben mir gesagt, dass ich ihn aus dem Antrag rauslassen soll, nur mich reinschreiben, auch wenn er bei mir lebt, denn: SOBALD DER BESCHEID DA IST, WÄRE ER HIER RAUS! Das wussten die Sachbearbeiter auch. Denn dann kann ich dem Vermieter beweisen, dass ich die Miete zahlen kann und mein ex kann raus hier.

2. Habe mich informiert online & bei Sachbearbeitern und habe folgendes herausgefunden:
AUCH WENN DIE WOHNUNG ZU GROß UND ZU TEUER IST, die Miete wird übernommen für einige Monate! Danach hat man eine Frist von 6 Monaten um umzuziehen oder die Miete zu senken. Nun...wenn ihr euch die Tabelle anschaut, liegt es sogar UNTER(!) dem erlaubten finanziellen Grenzen einer Wohnung für die Stadt Iserlohn.
Und bei mir kostet alleine die Miete 580€! Hier wurden alle zahlen ignoriert. Ich kann also KEINE MIETE, GAS, STROM ZAHLEN.

3. Ich bekomme Unterhaltszahlungen in Höhe von 870?
Nicht ganz. Mein Ex Mann musste hier Miete, Gas und Strom zahlen, weil ICH es ja nicht kann ohne Einkommen.
Aber ich habe dem Jobcenter gesagt, dass er ab Ende Mai KEINEN JOB MEHR HAT. Arbeitslosengeld 1 noch nix zurück gehört.
Wurde also ebenso ignoriert.
Und wie bei Punkt 2 schon erwähnt: WIESO WURDE ER MIT EINBEZOGEN. Es geht doch darum, dass er sofort auszieht wenn der Antrag durch ist und ich somit sowieso KEINE GELDER vom ex mann erhalte.

4. Ich habe auch gesagt, dass ich alleine wirtschafte mit dem Rest Geld auf meinem Konto! Das Geld ist weg, wie soll ich essen und trinken!? Selbst wenn ich jetzt arbeit finde, ich bekomme Gehalt erst in WOCHEN(!)
Also hätte man mir MINDESTENS doch schon den Regelsatz geben MÜSSEN.

ALSO SELBST WENN(!) ich 870€ hätte (was nicht so ist mehr), dann würden ca. 780€ für Miete, Gas und Strom weg sein. Wie soll ich mit 150€ essen, trinken und mehr zahlen???

Es macht absolut null Sinn! Sogar Mietvertrag, Gas und Strom Rechnung (Gas 132€ und Strom ca 76€) UND Mietvorlage vom VERMIETER AUSGEFÜLLT...ignoriert!

Bitte helft mir einspruch einzulegen bzw. Zu erstellen mit Paragraphen, denn es scheint ja bei den Infos die ich gegeben habe NICHTS gebracht zu haben.
Die haben alles ignoriert was ihnen mitgeteilt wurde.

Falls noch Fragen offen sind, fragt gerne!

Sheherazade

Vorweg erstmal der wichtigste Punkt: Das Jobcenter geht vom Ist-Zustand aus, nicht von dem, was demnächst mal sein wird. Das bedeutet für dich, dass dein Ehemann in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen wird, weil er in der gemeinsamen Wohnung lebt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schlaumeier

Hallo,

Hast du dem Jobcenter mitgeteilt wann dein Ex auszieht?

Du stehst bereits im Mietvertrag, der läuft weiter auch wenn dein Ex auszieht.
Ändern würd' ich ihn erst wenn Leistungen vom Jobcenter kommen.

Priorität hat, Termin für Auszug Ex. und den Jobcenter informieren, da du ja schon Leistungen erhälst würde wohl nur der aktuelle Bescheid angepasst.

Für einen Widerspruch kannst du beim Jobcenter vorsprechen, der wird dann niedergeschrieben.
Per Post, Muster steht auf www.arbeitslosenselbshilfe.org.
Online bei jobcenter.digital. Nur mit Online-Identitätsnachweis.
Und wichtig Frist waren.

Man sagt, das Problem sei ziviler Ungehorsam, aber das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist der zivile Gehorsam. Unser Problem ist die große Anzahl der Menschen auf der ganzen Welt, die dem Diktat ihrer Regierung folgen und deshalb in Kriege ziehen, in denen dann Millionen genau wegen diesem zivilen Gehorsam getötet werden. Unser Problem ist der zivile Gehorsam auf der ganzen Welt, angesichts der Armut, des Hungers, der Dummheit, der Kriege und aller Verbrechen. Unser Problem besteht darin, daß Menschen gehorsam sind, sich die Gefängnisse wegen Bagatellen füllen während die großen Verbrecher die Staatsgeschäfte führen. Das ist unser Problem!

Howard Zinn, Historiker und Friedensaktivist.

TripleH

Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Hier wurden alle zahlen ignoriert.

Das stimmt so nicht. Das JC hat 356 Euro für Miete und Heizung berücksichtigt. Im Normalfall sollte das die Hälfte der fälligen Miete sein, denn die andere Hälfte entfällt auf deinen noch dort wohnenden Mann. Die volle Miete kann erst berücksichtigt werden, wenn er ausgezogen ist.

Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Ich bekomme Unterhaltszahlungen in Höhe von 870?

900 Euro Unterhalt werden angerechnet. Irgendwoher muss ja dieser Betrag stammen. Hat die dein/sein Scheidungsanwalt errechnet? Dann ist dort im Selbstbehalt auch sein Mietanteil enthalten und du musst deinen Mietanteil vom Unterhalt bezahlen. Oder woher stammt der Betrag? Den saugt sich das JC nicht aus den Fingern.

Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Aber ich habe dem Jobcenter gesagt, dass er ab Ende Mai KEINEN JOB MEHR HAT. Arbeitslosengeld 1 noch nix zurück gehört.

Das ist unterhaltsrechtlich für einen gewissen Zeitraum auch eher unbeachtlich, da erwartet wird, dass der Unterhaltspflichtige schnellstmöglich Arbeit sucht/findet.

Was letztlich wohl auch von dir erwartet wird.


Dragon

Zitat von mir

Hallo Leute

Ich kenne @Amelie01 (Privat)Sie ist unter 25 Jahre!
Wäre gut wenn ihr das jetzt genau erklären was sie  machen muss also Schritt für Schritt damit sie Geld bekommt. Sonst wird es für sie schwierig den Monat ohne Geld zu überstehen.
Können hier die Experten wie z.b Ottokar/Fettnäpfchen &CO den JC Bescheid hier genauer anschauen ob das JC keinen Fehler gemacht hat alles stimmt.

Falls sie einen Widerspruch für das JC erstellen muss ?Es wäre Super das hier die Experten das Schreiben mit den Richtigen § erstellen, das sie ihre Daten,BG so in dem Schreiben eintragen!!!

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 10. Juni 2024, 14:04:39Ich kenne @Amelie01 (Privat)Sie ist unter 25 Jahre!

Was in Bezug auf das Jobcenter irrelevant ist, da sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnt und von einem Ex-Mann schreibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 10. Juni 2024, 14:04:39die Experten wie z.b Ottokar/Fettnäpfchen &CO den JC Bescheid hier genauer anschauen
Danke für die Lorbeeren aber als Experte sehe ich mich mit meinem rudimentären Wissen nicht und Bescheide prüfen ist echt nicht mein Ding.

Amelie01
Aber gemeldet hätte ich mich sowieso.
Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Der Vermieter nimmt ihn aus dem Vertrag NUR, wenn ich nachweisen kann, dass ich vom Jobcenter Leistungen erhalte oder arbeite.
Und das sollte jetzt für dich Priorität haben!
Hoffentlich kannst du persönlich mit dem VM reden da klärt sich so eine Situation leichter. Ansonsten halt etwas passendes schreiben.
Nimm den eingescannten Bescheid zu deinem VM mit und zeige Ihm die Passage in der das mit der Wohnsituation steht und es noch geklärt werden muss. Dann musst du dem VM erklären dass das erst wirklich geht wenn der EX ausgezogen ist. Der Grund:
Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2024, 09:02:41Das Jobcenter geht vom Ist-Zustand aus, nicht von dem, was demnächst mal sein wird. Das bedeutet für dich, dass dein Ehemann in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen wird, weil er in der gemeinsamen Wohnung lebt.

Gibt es schriftliches zur Trennung. Anwalt oder so...?
Wenn ja dann sollte man überlegen dem Bescheid zu widersprechen was zwar an der Mietsituation nichts ändert aber wenigstens am RL.

Was dann die Sachen mit Unterhaltszahlung und Verrechnung mit seinem Einkommen und deinem ALG 2 angeht ist dann genau das was ich oben erwähnte das ist nicht meine Materie. Deswegen weiß ich auch nicht ob sich was am RL ändert da ich diese Angaben im Bescheid nicht einmal angeschaut habe.

Falls mir noch was einfällt schreibe ich es dann wenn deine Nachfragen für mich zu beantworten sind natürlich auch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: Dragon am 10. Juni 2024, 14:04:39Wäre gut wenn ihr das jetzt genau erklären was sie  machen muss also Schritt für Schritt damit sie Geld bekommt. Sonst wird es für sie schwierig den Monat ohne Geld zu überstehen.

Die gestellten Fragen beantworten wäre ein Anfang. Insbesondere woher die 900 Euro Unterhalt im Bescheid stammen. Diese Zahl muss ja irgendwer angegeben/ermittelt haben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2024, 14:57:40aber wenigstens am RL.

Der Regelsatz ist mit 563 Euro der für eine alleinstehende Person!
 

Dragon

Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 14:57:50Die gestellten Fragen beantworten wäre ein Anfang. Insbesondere woher die 900 Euro Unterhalt im Bescheid stammen. Diese Zahl muss ja irgendwer angegeben/ermittelt haben.
Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 14:57:50Die gestellten Fragen beantworten wäre ein Anfang. Insbesondere woher die 900 Euro Unterhalt im Bescheid stammen. Diese Zahl muss ja irgendwer angegeben/ermittelt haben.
Hi TripleH
Ich habe ihr Telefonisch mitgeteilt das sie ins forum kommen ,soll damit sie dir dazu mehr sagen kann! sie wohnt leider nicht hier in meine Stadt sondern weiter weg.


Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 14:57:50Der Regelsatz ist mit 563 Euro der für eine alleinstehende Person!
Ja das habe ich ihr auch gesagt.

Fettnäpfchen

Amelie01

Nachtrag; Ich wusste irgendwas fehlt mir noch...
Wenn du mit deinem VM sprichst dann achte bzw. bestehe darauf das es keinen neuen MV gibt sondern ein Zusatzblatt als Vertragsänderung zu dem MV vom xx.xx.xxxx !
Der Grund ist die von dir angesprochene
Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38AUCH WENN DIE WOHNUNG ZU GROß UND ZU TEUER IST, die Miete wird übernommen für einige Monate!
Kulanz und die gilt wenn man neu ins ALG 2 kommt und für ein Jahr.
Gibt es jetzt plötzlich einen neuen MV mit einem Datum das dann nach deiner Antragstellung zustande gekommen ist dürfte es schwierig werden und damit meine ich den Gang zum SG (nach erfolglosem Widerspruch also dem wegen Nichtanerkennung MV wg Datum) und was da dann der Richter daraus macht kann keiner wissen.
Die Skepsis meinerseits erklärt sich einfach:
Erst wurde dir Hoffnung gemacht
Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:381. Die Sachbearbeiter haben mir gesagt, dass ich ihn aus dem Antrag rauslassen soll, nur mich reinschreiben, auch wenn er bei mir lebt, denn: SOBALD DER BESCHEID DA IST, WÄRE ER HIER RAUS! Das wussten die Sachbearbeiter auch. Denn dann kann ich dem Vermieter beweisen, dass ich die Miete zahlen kann und mein ex kann raus hier.
und wirklich rausgekommen ist dann das Gegenteil.
Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Wurde also ebenso ignoriert. Und wie bei Punkt 2 schon erwähnt: WIESO WURDE ER MIT EINBEZOGEN. Es geht doch darum, dass er sofort auszieht wenn der Antrag durch ist und ich somit sowieso KEINE GELDER vom ex mann erhalte.
Aber da kann die Leistungsabteilung nichts dafür wenn der normale SB das Gegenteil von dem behauptet was das Gesetz vorgibt.

Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 14:57:50Der Regelsatz ist mit 563 Euro der für eine alleinstehende Person!
wenn das im Schreiben bei den Berechnungen steht dann:
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2024, 14:57:40Deswegen weiß ich auch nicht ob sich was am RL ändert da ich diese Angaben im Bescheid nicht einmal angeschaut habe.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Amelie01 am 09. Juni 2024, 20:36:38Ich bekomme Unterhaltszahlungen in Höhe von 870?
ja abzüglich der Versicherungspauschale der Bescheid ist Vorläufig bis November der Unterhalt steht noch nicht fest du müsstet einen Vorschuss beantragen bis das ALG I zufließt wenn du keinerlei Schonvermögen auf dem Konto hast.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Dragon

Falls sich hier Amelie01 nicht mehr meldet?

Ich habe ihr vor Tagen gesagt (Telefonisch)das sie hier ON kommen soll! aber sie hört leider nicht auf mich,muss sie wissen ich halte mich da raus das ist ihr Problem wenn sie nicht uns+ mich euch nicht hört!!

Werde mich jetzt in diesen  Themahier raus halten da!Sie muss es wissen ob sie eure hilfe haben will oder nicht?damit ich nicht später wegen ihr mit den Mods/Admis hier Ärger bekomme soll sie das selber regeln wer keine Hilfe/Tips will hat eben pech.....

Fettnäpfchen

Dragon

Immer schwierig wenn man Dritten auf dem Weg helfen will.
Wenn sie sich dazu entschließt ploppt das Thema ja wieder auf also bis .....

Ein schönes WE
FN
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