Vermieter reagiert nicht, wie weiter?

Begonnen von Schlaumeier, 10. Juni 2024, 03:26:28

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Schlaumeier

Hallo,

ich habe Bürgergeld beantragt. Der Jobcenter möchte einen 3-Zeiler über die dezentrale Heißwasserbereitung in meiner Küche. Dieses Schreiben habe ich aufgesetzt und an meinem Vermieter geschickt mit der bitte es zu unterschreiben und zurückzusenden (sogar mit Freiumschlag :cool:).

Nun reagiert der Vermieter nicht. War als Einwurfeinschreiben geschickt und ist auch angekommen.
Der Jobcenter hat nun angefragt, was damit ist. Also Email an den Vermieter, keine Reaktion von ihm.
Email ist jetzt eine Woche her.

Wie kann ich den Vermieter zur Kooperation bringen?
Ist er nicht gesetzlich zur Mitarbeit verpflichtet?
Muss ich etwas unternehmen oder der Jobcenter?

Habt ihr da Tipps?
Ich selbst  :weisnich:

Liebe Grüße,
der nicht ganz so schlaue Schlaumeier

PS Mein Vermieter ähnelt einem Ort, wo nie die Sonne scheint, also telefonieren ist keine Option für mich!

Edit: Rechtschreibfehler
Man sagt, das Problem sei ziviler Ungehorsam, aber das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist der zivile Gehorsam. Unser Problem ist die große Anzahl der Menschen auf der ganzen Welt, die dem Diktat ihrer Regierung folgen und deshalb in Kriege ziehen, in denen dann Millionen genau wegen diesem zivilen Gehorsam getötet werden. Unser Problem ist der zivile Gehorsam auf der ganzen Welt, angesichts der Armut, des Hungers, der Dummheit, der Kriege und aller Verbrechen. Unser Problem besteht darin, daß Menschen gehorsam sind, sich die Gefängnisse wegen Bagatellen füllen während die großen Verbrecher die Staatsgeschäfte führen. Das ist unser Problem!

Howard Zinn, Historiker und Friedensaktivist.

OLD-MAN

Zitat von: Schlaumeier am 10. Juni 2024, 03:26:28telefonieren ist keine Option für mich!

....wäre aber der einfachste Weg!

Wie ist denn dein grundsätzliches Verhältnis zum Vermieter, wenn es z.Bsp. um wichtige Mietmängel geht oder um Schäden in deiner Wohnung? Kommunizierst du dann auch nur schriftlich?

Man ist doch erwachsen, heißt auch, das man sich persönlich austauschen sollte / könnte!

dagrey

Das ist ärgerlich.

Ich würde ihn noch einmal höflich per Brief (Einschreiben) daran erinnern und die Wichtigkeit der Bestätigung beschreiben. Es gibt kein Gesetz, was einen Vermieter zur Mitwirkung zwingt. Dennoch könntest Du über einen Anwalt deutlich mehr erreichen. Aber willst du wirklich diesen Weg gehen? Kann hier keiner vermitteln? Ich würde dennoch zu Dokumentationszwecken anrufen.

Was Du für das JC brauchst, ist in jedem Fall Nachweise über Deine Versuche, den Vermieter zur Mitwirkung zu bringen. Also Brief Einschreiben, Email Ausgang und Telefon Anruf Nachweise.

Somit bist Du auf der sicheren Seite, dass Du alles Dir mögliche getan hast. Letztendlich würde ich das JC bitten, die Bestätigung selber einzuholen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Schlaumeier

Guten Morgen,

Danke, für die schnellen Antworten.  :ok:

Das telefonieren tabu ist, ist auch eher dem Nachweis geschuldet, denn der Vermieter Persönlichkeit.

Vermutlich hat er nicht erwartet das der Kauf eines Mietshauses, älterer Bauart, Arbeit macht.
Nur bei mir, Wohnbescheinigung ausfüllen 6 Wochen, mangelhafte Warmwasserversorgung im Bad; läuft seit 3 Monaten.
auch passiert Garagenkündigung und 2 Monate später die Rücknahme, ungerechtfertigte Mieterhöhung.
Bei meinen Mitmietern, Rohrbruch; Beseitgung 9 Monate (betraf 2 Wohnungen), Gastherme reparieren 6 Monate (nur provisorisch). Undichtes Dach ( ging überraschend schnell), ungerechtfertigte Meiterhöhung.

Alles in allem, ein Vermieter wie man ihn sich wünscht! :grins:


Aber ist der Vermieter nicht zur Mitarbeit verflichtet, wie bei der Wohnungsbescheinigung, da steht es ja auch drauf?

Ich werde diese Woche noch abwarten, dann dem Jobcenter mitteilen daß ich keine Antwort bekommen habe.

Liebe Grüße, Schlaumeier

Man sagt, das Problem sei ziviler Ungehorsam, aber das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist der zivile Gehorsam. Unser Problem ist die große Anzahl der Menschen auf der ganzen Welt, die dem Diktat ihrer Regierung folgen und deshalb in Kriege ziehen, in denen dann Millionen genau wegen diesem zivilen Gehorsam getötet werden. Unser Problem ist der zivile Gehorsam auf der ganzen Welt, angesichts der Armut, des Hungers, der Dummheit, der Kriege und aller Verbrechen. Unser Problem besteht darin, daß Menschen gehorsam sind, sich die Gefängnisse wegen Bagatellen füllen während die großen Verbrecher die Staatsgeschäfte führen. Das ist unser Problem!

Howard Zinn, Historiker und Friedensaktivist.

dagrey

Oh das ist krass.
Augen auf bei der Vermieterwahl.

Ich würde das dem JC genauso möglichst transparent schildern, dass er Dich hängen lässt. Es gibt kein Gesetz, was ihn zu der Mitwirkung verpflichtet.

Ist die dezentrale Warmwasseraufbereitung nicht Bestandteil des Mietvertrags?
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Fettnäpfchen

Zitat von: Schlaumeier am 10. Juni 2024, 03:26:28Der Jobcenter möchte einen 3-Zeiler über die dezentrale Heißwasserbereitung in meiner Küche.
Du meinst jetzt aber nicht den Durchlauferhitzer oder Boiler der dann in der Küche eingebaut wurde?
Wenn ja dann schreib das dem JC mit Angabe der Marke und KW/h und dem ganzen zur Not noch ein Foto beifügen
und zusätzlich kannst du dazuschreiben dass sich dein VM nicht zurückmeldet und du damit an die Grenzen deiner Mitwirkungspflicht gekommen bist.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Die Grenze ist erst mit dem Anbieten einer Inaugenscheinnahme erreicht. Fotos von einem Boiler kann ich auch von sonstwoher haben.

Rotti

Zitat von: Schlaumeier am 10. Juni 2024, 03:26:28ich habe Bürgergeld beantragt. Der Jobcenter möchte einen 3-Zeiler über die dezentrale Heißwasserbereitung in meiner Küche.
Strom oder Gas das sollte der VM bescheinigen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!