Sohn hat ausbildung bestanden wird von der Firma übernommen

Begonnen von Flatix, 10. Juni 2024, 16:24:54

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Flatix

Hallo


Mein Sohn 23 jahre hat  seine Ausbildung erfolgreich bestanden und wird von der Firma auch
übernommen.

Frage:
Da wir Bürgergeld beziehen und mein Sohn ab 01.07.2024 fest in der Firma Arbeitet dann wird sein
Lohn voll angerechnet auf das Bürgergeld von uns oder wie läuft es ab ?
Soll er sich besser eine eigene Wohnung besorgen was er garnicht möchte ?
ich bin selber überfragt weil ich selber ab 01.09.2024 eine Umschulung beginne .


Sheherazade

Ja, der Verdienst deines Sohnes wird angerechnet, aber nur auf seinen eigenen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete). Somit fällt er bei einem normalen Vollzeitlohn mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Bürgergeldbezug raus. Er muss euch dann seinen Mietanteil geben, denn den bekommt ihr Eltern dann nicht mehr vom Jobcenter.

Ausziehen muss er nicht, wenn er nicht möchte. Den Kindergeldbezug habt ihr ja hoffentlich schon beendet, bzw. macht das die Kindergeldkasse bei uns schon vorsorglich selbst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

#2
Dein Sohn ist dir gegenüber  Unterhaltspflichtig. wenn er mehr als 100000 im Jahr verdient.

Alles andere wurde schon von Sheherazade  richtig dargelegt

Denise

Zitat von: Flatix am 10. Juni 2024, 16:24:54Hallo


Mein Sohn 23 jahre hat  seine Ausbildung erfolgreich bestanden und wird von der Firma auch
übernommen.

Frage:
Da wir Bürgergeld beziehen und mein Sohn ab 01.07.2024 fest in der Firma Arbeitet dann wird sein
Lohn voll angerechnet auf das Bürgergeld von uns oder wie läuft es ab ?
Soll er sich besser eine eigene Wohnung besorgen was er garnicht möchte ?
ich bin selber überfragt weil ich selber ab 01.09.2024 eine Umschulung beginne .

Hallo du Liebe,
Der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von Schülern/ Azubis/Studentenjobs/FSJler/... unter 25 Jahren steigt von 520€ auf 538€. Dies scheint zumindest noch nicht in allen Jobcentern angekommen zu sein. Viele Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren haben seit 1.7.2023 Anspruch auf einen erhöhten Grundfreibetrag.Zudem

Wird mein Ausbildungsgehalt vom Bürgergeld meiner Eltern abgezogen? Wenn du unter 25 Jahre alt bist, darfst du dein Ausbildungsgehalt bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) komplett für dich behalten. Verdienst du zwischen 538 und 1.000 Euro, darfst du davon nochmal 30 Prozent behalten.
Also recht viel was dein Sohn zusätzlich behalten darf. Passt schön auf die Jobcenter rechnen an, wenn du keine Ahnung davon hast, nutzen sie es schamlos aus.

mit freundlichen Grüßen Denise

Sheherazade

@ Denise: Der Sohn des TE hat seine Ausbildung erfolgreich beendet und ist jetzt in einem Arbeitsverhältnis.
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Sensoriker

Denise - Thema verfehlt

Zitat von: Flatix am 10. Juni 2024, 16:24:54Mein Sohn 23 jahre hat  seine Ausbildung erfolgreich bestanden und wird von der Firma auch übernommen.

Flatix
Ihr müsst nur noch untereinander klären wie ihr das untereinander mit den Unkosten regelt (Einkauf, Internetkosten etc)
Das geht dem JC auch nichts an.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Denise

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2024, 16:56:13@ Denise: Der Sohn des TE hat seine Ausbildung erfolgreich beendet und ist jetzt in einem Arbeitsverhältnis.

Ah dann wird natürlich voll angerechnet bis aud den Freibetrag, dann sollte ich das nächste mal besser lesen.
Danke dir

Rotti

Zitat von: Flatix am 10. Juni 2024, 16:24:54Da wir Bürgergeld beziehen und mein Sohn ab 01.07.2024 fest in der Firma Arbeitet dann wird sein Lohn voll angerechnet auf das Bürgergeld von uns oder wie läuft es ab ?
nicht zu früh dem JC melden, sonst fehlt euch vielleicht das Bürgergeld im Juli Arbeitsvertrag geht die nix an nur Lohnabrechnung vom Sohn bei Zufluss
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 10. Juni 2024, 17:01:24nicht zu früh dem JC melden, sonst fehlt euch vielleicht das Bürgergeld im Juli

Wir haben Anfang Juni und der junge Mann ist seit einigen Tagen kein Azubi mehr, sondern Vollzeitbeschäftigter. Der wird ohnehin Ende des Monats, spätestens Anfang Juli seinen 1. Lohn bekommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flatix

mein Sohn sein Azubi/Vertrag gilt noch bis zum 30.06 am 6 Juni hatte er seine Ausbildung bestanden
und am 1 Juli gilt sein normaler Arbeitsvertrag .

ab dem 25 Lebensjahr sieht es dann anders aus mit den Berechnungen ??

weil das hatte gerade gefunden :

Wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, bildet es eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig mit Ihnen als seinem Elternteil eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Fall wird Ihre Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung besonderer Maßgaben geprüft.

ich bedanke mich für eure Antworten ,gut das euch gibt.

Sheherazade

Zitat von: Flatix am 10. Juni 2024, 17:36:45mein Sohn sein Azubi/Vertrag gilt noch bis zum 30.06 am 6 Juni hatte er seine Ausbildung bestanden
und am 1 Juli gilt sein normaler Arbeitsvertrag .

Kenne ich anders von meinen 4 Kindern. Der Jüngste hat erst letztes Jahr seine Gesellenprüfung abgelegt (am 06.06.) und wurde übernommen, der Arbeitsvertrag lief dann ab dem 07.06.2023, unabhängig davon, dass der Ausbildungsvertrag offiziell erst am 30.06. endete - die Ausbildung ist nämlich mit Bestehen der Prüfung beendet, nicht erst am Monatsende. Bei den anderen war es genauso, wurden alle am Tag nach der bestandenen Prüfung in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen.

Die Sache mit dem 25. Lebensjahr kannst du eigentlich ignorieren, dein Sohn wird mit Vollzeitlohn keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Er ist dann raus aus der BG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flatix

@Sheherazade

du hast recht mein Sohn wartet nur noch auf seine  Papiere die er Mittwoch abholen kann .

Birgit63

Erstmal herzlichen Glückwünsch. Da geht einem als Eltern doch das Herz auf. Dein Sohn darf gerne zu Hause wohnen bleiben. Das wurde ja schon alles richtig erzählt.

Flatix

Zitat von: Birgit63 am 11. Juni 2024, 11:26:12Erstmal herzlichen Glückwünsch. Da geht einem als Eltern doch das Herz auf. Dein Sohn darf gerne zu Hause wohnen bleiben. Das wurde ja schon alles richtig erzählt.

Danke ich bin auch sehr Glücklich.

wir wohnen Ländlich und die Mieten sind so stark gestiegen und mein Sohn möchte
seinen Führerschein machen weil 14km bis zum Arbeitsplatz und der kostet auch jetzt schon eine Menge.
Darum möchte er sich erstmal das Geld zusammen sparen und sich  ein kleines Auto kaufen und danach
sieht man weiter .