Renovierungskostenhilfe

Begonnen von Kara Fall, 10. Juni 2024, 16:51:34

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Fettnäpfchen

Kara Fall

Ganz unten im Anhang mal eine Liste die gut als Muster dient.
Eingestellt im Jahre 2022.
Die Preise dürften veraltet sein da sie von 2009 sind.
Wo man so etwas in aktuell findet weiß ich nicht aber uU hilft da google. Oder man informiert sich in den gängigen Geschäften.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Und ganz nebenbei kann es auch ein beliebiger heller Pastellton sein das mit dem Weiß ist schon lange von den Gerichten gekippt worden.

Die Renovierung die
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 09:11:16Da Schimmel ""nur"' in einem Raum,in den anderen Tapete nicht zu streichen geht,da zu oft vorher von Vormietern.
den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?
Also dürfte der nicht in die Berechnung.

Was die normale Renovierung angeht reicht die D+W zu streichen fürs tapezieren müsste die Tapete schon abstehen die Nähte offen sein etc. Wobei man sogar das reparieren könnte wenn es nicht zu dramatisch ist. Fenster Stöcke HK und Rohre gehört dazu.

Der Teppichboden gehört nicht dazu den nach 10 Jahren gilt der als abgewohnt und ist vom VM zu übernehmen, abgesehen davon dürfte das JC das eh nicht übernehmen da dies auch nicht zu einer Erstausstattung gezählt wird, ausser in einem Kinderzimmer für Kleinkinder und selbst dafür muss man kämpfen.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
im Widerspruch zum "fachgerecht" in dem MV.  :wand:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Das halte ich nach wie vor für ein Gerücht das immer wieder mal auftaucht besonders wenn es Umzugshelfer geht. Bislang hat keiner derjenigen die das behauptet haben auf meine Nachfrage die Rechtsgrundlage dazu nachgewiesen.
Also für mich Schwarzarbeit!
Und ich gehe davon aus das du das von deinem JC auch nicht schriftlich bekommen hast und mdl. kannst du vergessen; spätestens wenn die Leistungsabteilung das bearbeitet.

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
Wenn du nicht in der Lage bist, dies auch noch nachweisen kannst, dann würde ich mir Kostenvoranschläge einholen und diese beim JC einreichen.
Sollte für den Geld verlangt werden, was üblich geworden ist, würde ich das vorab mit dem JC klären da diese gerne drei Kostenvoranschläge verlangen.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 06.10.2011, Az. B 14 AS 66/11 R:
Renovierungskosten bei Einzug (Verweis auf B 4 AS 49/07 R), im laufenden Mietverhältnis und bei Auszug, gehören grundlegend zu den Unterkunftskosten lt. § 22 SGB II und sind zusätzlich zu übernehmen.
Der Anspruch auf Renovierungskosten entfällt nicht, wenn diese vorübergehend von einem Dritten getragen wurden, während der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch beim Leistungsträger geltend macht.
Ein Nachweis, dass die Renovierungskosten durch den Dritten nur Darlehensweise getragen wurden, ist unerheblich, da der Hilfeempfänger gegenüber dem Jobcenter einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung hat.

Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 18:16:17Und was ist eine Wohnungsbehung:
Eine Besichtigung durch den VM oder einer damit beauftragten Person. Korrekt geschrieben > Wohnungsbegehung

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kara Fall

Daaaaanke für die sachliche und konstruktive Antwort verständlich formuliert.
Vielen liebsten dank 🙏🙏🙏

Sensoriker

Fettnäpfchen deine Ausführungen in allen Ehren, du hast aber schon mitbekommen

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.

Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters.
Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Ich habe nicht geschrieben dass das JC sondern der VM dafür zuständig ist.
Nicht wörtlich sondern >den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?< aber dem gesamten Eröffnungstext ist ja zu entnehmen das der VM den Schaden beheben muss.

Also muss die TE ihrer vertraglichen Verpflichtung im gesetzlichen Rahmen nachkommen.
Deswegen habe ich auch dass mit dem Teppich geschrieben denn nach 10 Jahren ist ein Mieter dafür nicht mehr zuständig da dies durch Urteile im Mietrecht aufgehoben wurde
ebenso der Verweis auf weiße Farbe das wurde auch relativiert.

Und was den Wasserschaden angeht, was anderes kann es ja nicht sein, wenn es schimmeln angefangen hat und die Mieterin sogar Recht bekommen hat.
Ansonsten hätten die Ausreden das der Mieter zu wenig gelüftet und geheizt hat ja Beachtung gefunden. Und das wurde sicherlich versucht weil es immer versucht wird (auf den Mieter die Schuld abzuwälzen).

Und wenn es im Vertrag steht das es renoviert werden muss dann ist dass so, dass betrifft dann halt den Rest der Whg.
Heißst also sie muss schon was machen.

Durch den Schaden der entstanden ist und der nach Anwaltlicher/Gerichtlicher Klärung dem VM zuzurechnen ist, ohne das jemand hier genaueres weiß, dann ist der Schaden auch vom VM zu übernehmen.
Und selbst da wird sie etwas unternehmen müssen.

Genau genommen sollte sie sogar protokollieren was vom ausführenden Handwerker gemacht wird. Wird da nämlich gepfuscht:
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
und der Schimmel schlägt wieder durch oder "der Salpeter blüht auf" dann war es sicher nicht der Handwerker sondern die Mieterin die falsch geheizt und gelüftet hat.

Ich würde nicht nur schriftlich protokollieren sondern sogar Fotos machen und uU sogar vom Maler verlangen das er die ausgeführten Arbeiten/Protokoll schriftlich bestätigt.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
es geht ja hier nicht nur um den Schimmel, sondern auch um ihre anderen Vertraglichen Verpflichtungen in der Wohnung und wenn ihr Rechtsanwalt den Mietvertrag geprüft hatte wird das JC die Kosten auch übernehmen müssen wenn angemessen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Ronald BW

Die Sache mit dem Anwalt habe ich so verstanden das es nicht Ihr Anwalt war.
Ihr Anwalt sollte erst noch ins Spiel kommen.

Ich tippe hier auf Ab-zocke.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 15:57:30
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Das halte ich nach wie vor für ein Gerücht das immer wieder mal auftaucht besonders wenn es Umzugshelfer geht. Bislang hat keiner derjenigen die das behauptet haben auf meine Nachfrage die Rechtsgrundlage dazu nachgewiesen.
Also für mich Schwarzarbeit!


Das mit der Pauschale ist keine Schwarzarbeit, sondern so zu verstehen, das davon die Freunde / Helfer nicht bezahlt werden im herkömmlichen Sinn, denn schließlich sind es Freunde, die machen das alles gern umsonst  :ironie: , sondern man soll davon Verpflegung besorgen oder eine Tankfüllung / Leihwagen bezahlen für diese Leute, alles komplett.
Quelle: Eigene Erfahrung.
In meinem Fall / meinem damaligen JC war die Pauschale max. mit 400€ alles in allem angesetzt, da es aber über das SG gehen musste und alles schief lief, wurde letztenendes gesagt, ich solle für Bockwurst & Co sämtliche Quittungen einreichen und bekäme dann maximal diese Summe, die ich belegen kann.  :teuflisch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben.
Selten dämlicher Vorschlag!

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren
Was bedeutet das genau?

Stelle den Antrag beim JC, aber erwarte da nicht allzu viel.
Das JC ist nicht dafür zuständig, einem VM seine Wohnungen auf Vordermann bringen zu lassen.
Hier scheinbar auf Hochglanz und offenbar ist gar nicht rechtens, was da vom VM verlangt wird.

Sheherazade

Mal eine Verständnisfrage:
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ich muss innerhalb Mietverhältnis,was seit 12 Jahren besteht,die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren.

Was bedeutet "vertragsgerecht"? Kann es sein, dass du die Wohnung in diesen 12 Jahren noch nicht einmal auch nur ansatzweise renoviert hast? Wolltest du darum die Wohnungsbegehung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kara Fall

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 16:44:09Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Ich habe nicht geschrieben dass das JC sondern der VM dafür zuständig ist.
Nicht wörtlich sondern >den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?< aber dem gesamten Eröffnungstext ist ja zu entnehmen das der VM den Schaden beheben muss.

Also muss die TE ihrer vertraglichen Verpflichtung im gesetzlichen Rahmen nachkommen.
Deswegen habe ich auch dass mit dem Teppich geschrieben denn nach 10 Jahren ist ein Mieter dafür nicht mehr zuständig da dies durch Urteile im Mietrecht aufgehoben wurde
ebenso der Verweis auf weiße Farbe das wurde auch relativiert.

Und was den Wasserschaden angeht, was anderes kann es ja nicht sein, wenn es schimmeln angefangen hat und die Mieterin sogar Recht bekommen hat.
Ansonsten hätten die Ausreden das der Mieter zu wenig gelüftet und geheizt hat ja Beachtung gefunden. Und das wurde sicherlich versucht weil es immer versucht wird (auf den Mieter die Schuld abzuwälzen).

Und wenn es im Vertrag steht das es renoviert werden muss dann ist dass so, dass betrifft dann halt den Rest der Whg.
Heißst also sie muss schon was machen.

Durch den Schaden der entstanden ist und der nach Anwaltlicher/Gerichtlicher Klärung dem VM zuzurechnen ist, ohne das jemand hier genaueres weiß, dann ist der Schaden auch vom VM zu übernehmen.
Und selbst da wird sie etwas unternehmen müssen.

Genau genommen sollte sie sogar protokollieren was vom ausführenden Handwerker gemacht wird. Wird da nämlich gepfuscht:
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
und der Schimmel schlägt wieder durch oder "der Salpeter blüht auf" dann war es sicher nicht der Handwerker sondern die Mieterin die falsch geheizt und gelüftet hat.

Ich würde nicht nur schriftlich protokollieren sondern sogar Fotos machen und uU sogar vom Maler verlangen das er die ausgeführten Arbeiten/Protokoll schriftlich bestätigt.

MfG FN

Das hast du noch besser zusammengefasst und erklärt als ich.danke dafür.
Für die anderen nur Erklärung:jaaa,es war bzw ist mein Anwalt,den ich eingeschaltet hatte,da die Wohnungsgesellschaft extrem lange und nach Ablauf gesetzlicher fristen nix unternahmen und alles
ist mehr als exakt protokolliert .