Renovierungskostenhilfe

Begonnen von Kara Fall, 10. Juni 2024, 16:51:34

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Kara Fall

Hallo.
Mein Fallmanager sagte mir,dass ich alle Kosten auflisten soll,die an Material meiner 64qm Wohnung entstehen. Er mir aber nicht sagen kann wieviel,damit es voran übernommen wird,da ich es nicht auslegen kann.et meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Ich muss innerhalb Mietverhältnis,was seit 12 Jahren besteht,die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren.
Ich hatte eine auf meinen Wunsch hin wohnungsbehung und werde einige Dinge wie Fußboden etc weiter über den Anwalt machen müssen,aber klar ist:
Ich muss zeitnah Tapete in ganzer Wohnung abziehen,neu Ran,Farbe neu überall, Heizkörper und Rohre und Fensterbretter und Rahmen innen streichen und auch die Leisten.
Würde mir jemand helfen wie ich das formulieren kann und exakt auflisten,was ich brauche an Material (incl Abdeckplane und Folie etc )?
Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
Und wenn ich für diese Pauschale keinen von Nachbarschaft finde,was kann ich (körperlich beeinträchtigt noch ohne pflegegrad) machen?
Und wenn ich jemanden über eine Plattform finde,ab wann ist es Schwarzarbeit,die ich da unterstützen würd?denn selbst wenn man ein soziales Umfeld hätte,egal wie entfernt,so müsste man doch auch eine Aufwandsentschädigung zahlen,aber wenn ein theoretischer Kumpel mal für ne Stunde Hilfe nen Zehner will,wo wäre dann die Grenze ohne sich selbst strafbar zu machen (wenn der für nen Zehner keine Rechnung ausstellen will aus egal welchen Gründen)?

Sensoriker

Vertragsgerecht renovieren heißt im Normalfall streichen. Tapeten nur wenn beschädigt.
Alles andere was du hier auflistest gehört meines Erachtens nicht dazu.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ronald BW

Wieso musst du die Tapete abziehen wurde die schon öfter gestrichen.
Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben.
Stell mal den Mietvertrag ein.
Bei Vordrucken ist da oft einiges nicht gültig.

Rotti

Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben
ja aber keine 5 Lagen sonst hat sie bald Schimmel.  :heul:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
wenn du niemanden findest und du kannst es ja die Arbeiten nicht (wenn du von einem Fallmanager betreut wirst)
auch bei einer  Studentenhilfe müssten sie die Std.übernehmen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Kara Fall

Zitat von: Rotti am 10. Juni 2024, 17:10:19
Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben
ja aber keine 5 Lagen sonst hat sie bald Schimmel.  :heul:
der ist da. Anwaltlich ales geklärt und machen muss ich alle genannten dinge

TripleH

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 17:11:37Anwaltlich ales geklärt

Kann man dieses "anwaltlich geklärt" mal nachlesen? Da wird es ja sicherlich Schriftverkehr zu geben.

Und was ist eine Wohnungsbehung:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ich hatte eine auf meinen Wunsch hin wohnungsbehung


 

Kara Fall

Bitte die reine Sachlage beantworten.
Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc

turbulent

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 22:49:03Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc
Du erwartest, dass wir die eine Geschichte abnehmen, in der anwaltlich geklärt ist, dass Du Schimmel übertapezieren musst?
Um Argumente fürs JC sammeln zu können, sollten die Hintergründe bekannt sein. Wenn Du dem JC nur mit diesen Informationen kommst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung hoch. Weil es unwahrscheinlich ist, dass das Deine Pflicht sein soll.
Wenn Du dem JC gegenüber nicht nur behauptest, dass sie es ist, sondern das auch belegst, bekommst Du vielleicht Unterstützung.

Kara Fall

Zitat von: turbulent am 11. Juni 2024, 08:24:00
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 22:49:03Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc
Du erwartest, dass wir die eine Geschichte abnehmen, in der anwaltlich geklärt ist, dass Du Schimmel übertapezieren musst?
Um Argumente fürs JC sammeln zu können, sollten die Hintergründe bekannt sein. Wenn Du dem JC nur mit diesen Informationen kommst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung hoch. Weil es unwahrscheinlich ist, dass das Deine Pflicht sein soll.
Wenn Du dem JC gegenüber nicht nur behauptest, dass sie es ist, sondern das auch belegst, bekommst Du vielleicht Unterstützung.

Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Über die am Ende stattfindenden Schadensregulierung läuft eine klage,welche  teilweise bis zu 6 Monaten dauern könnte.
Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.

Sensoriker

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Dann ist das die Aufgabe des Vermieters. Du hast nichts damit zu tun.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Damit bestätigst du meine erste Antwort. Wände weiß streichen. Mehr nicht.
Entfällt hier aber, da der Vermieter erst den Schimmel fachgerecht entfernen muss. Dazu gehört eben Tapeten entfernen, Wände reinigen, Ursache beheben, neu Tapezieren und streichen.

Warum sollte also das JC die Kosten tragen für die der Vermieter zuständig ist.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kara Fall

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 08:56:36
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Dann ist das die Aufgabe des Vermieters. Du hast nichts damit zu tun.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Damit bestätigst du meine erste Antwort. Wände weiß streichen. Mehr nicht.
Entfällt hier aber, da der Vermieter erst den Schimmel fachgerecht entfernen muss. Dazu gehört eben Tapeten entfernen, Wände reinigen, Ursache beheben, neu Tapezieren und streichen.

Warum sollte also das JC die Kosten tragen für die der Vermieter zuständig ist.

Da Schimmel ""nur"' in einem Raum,in den anderen Tapete nicht zu streichen geht,da zu oft vorher von Vormietern.
Ich Tapete abziehen MUSS damit nicht Schimmel droht
Ich verstehe glaube deine Antwort nicht bzw steh aufm schlauch

Ronald BW

Schimmel ist nicht Sache des Mieters.

Tapeten egal wie viele verursachen keinen Schimmel.
Schimmel gibt es durch feuchtes Mauerwerk und Kältebrücken.
Und das ist die Angelegenheit des Vermieters

War der Anwalt von der Wohnungsbaugesellschaft?
Weil das mit diesen Fristen zum aufhübschen ist meistens obsolet,weil Vordrucke und
da ist viel aus der Zeit der Holz/Kohle Öfen

Rotti

Zitat von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 09:37:42Tapeten egal wie viele verursachen keinen Schimmel
oh doch ich hab in der Küche auch an einer Wand der Balkontüre schon immer Schimmel gehabt, liegt aber bei mir daran das ich sehr wenig heize (wovon soll ich auch die bezahlen bei meiner hohen Miete) deshalb ist bei mir auch die Tapete ab und die Wand mit Kalkfarbe gestrichen. Vor Auszug mit Bestatter macht man die  wieder an und gut ist.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 11. Juni 2024, 14:12:50oh doch
oh Nein! Du hast den Schimmel verursacht. Nicht die Tapete.
Auf den Tapeten wächst der Schimmel nun mal am schnellsten. Verursachen tut der den aber nicht.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 09:11:16Ich verstehe glaube deine Antwort nicht bzw steh aufm schlauch
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Das heißt der Vermieter ist für die Beseitigung des Schimmels zuständig. Wie ich schon schrieb Tapeten entfernen etc. Du muss da Garnichts machen auch nicht wenn im Mietvertrag steht du müsstest renovieren.
Von daher muss auch nicht das JC irgendwelche Kosten übernehmen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ronald BW

Wand/Balkontüre das sind die Stellen wo es gern Kältebrücken hat.
Wenn Papier in einem feuchten Umfeld ist schimmelt das natürlich schon.
Ich musste in einer Wohnung nach einem Jahr ausziehen weil der Vermieter verschwiegen hatte
das es in der Wohnung Schimmel hat, wir hatten uns nur über die wasserfesten Tapeten im Flur gewundert,
weil die Vormieterin starke Raucherin war aber nicht weiter gedacht.
Ursache habe ich dann gefunden, Gewölbekeller wurde mit Bauschutt gefüllt, leider war das auch die Drainage.
Da ist dann die Nässe die Wände hoch.
Mal so als Beispiel die beste Wandverkleidung in einem Bad ist Holz.
Weil es Wasser aufnimmt, beschlägt nichts, wenn es bauseitig richtig gemacht wurde gibt es da nie Schimmel.