Mann und Frau leben getrennt, Bürgergeld gekürzt

Begonnen von teamlead, 10. Juni 2024, 16:58:58

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teamlead

Meine Frau und ich haben uns getrennt, wohnen aber noch in der gleichen Wohnung. Dieser Sachverhalt wurde auch diversen offiziellen Stellen mitgeteilt und das meine Frau eine neue Wohnung sucht. Jetzt habe in Absprache mit meiner Sachbearbeiterin im jc eine Veränderungsmitteilung an das jc, geschickt da wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind. Nun hat sich meine Sachbearbeiterin mit ihrem Vorgesetzten zusammengesetzt und dann wurde im 4 Augenprinzip entschieden, dass die Rente meine Frau auf mein Bürgergeld angerechnet werden soll. Das heißt, ich habe komplett noch 580 Euro zum Leben wovon direkt 88 Euro an den Stromversorger gehen. Ich habe dem jobcenter eine Eidesstattliche Versicherung von mir und meiner Frau zugeschickt, dass sie eine neue Wohnung sucht und wir getrennt und keine BG mehr sind. Dazu die Namen von offiziellen Stellen wie Sozialdienste und Sozialamt etc. die schon länger von meiner Frau wissen, dass sie sich getrennt hat und eine neue Wohnung sucht. Widerspruch abgelehnt und weitergereicht.

Dann habe ich einen Antrag  § 42 SGb II auf Vorschuss gestellt bis zur Klärung. Auch abgelehnt aber mit der Begründung, dass mein Juli-Geld nicht vorzeitig ausgezahlt werden kann. Ich will aber nichts von meinem Juli Geld haben, sondern den Rest meines Juni-Geldes, das ohne jede Rücksprache gestrichen wurde.

Hat jemand einen Rat für mich, wie ich an mein Geld kommen kann? Mir knallt gerade alles auf den Boden. Telefon kann nicht gezahlt werde, damit kein Internet. Ich habe nach 6 Monaten einen Termin in einer 100 km entfernten Spezialklinik den ich mangels Sprit nicht wahrnehmen kann (ich bin chronisch krank), Essen ist auch nur noch rudimentär da usw..

Für jeden sinnvollen Hinweis bin ich dankbar.

kiba

Hallo teamlead,

du sagst, du hast noch 580€, das ist ja schonmal mehr als der Regelsatz.
Also es ist nicht so ganz klar wovon du sprichst.
Schreib doch bitte mal chronologisch in Stichpunkten was wann passiert ist.
Damit meine ich schriftliches vom Amt. Bescheid wann, ablehnung, wann  usw

Sheherazade

Zitat von: teamlead am 10. Juni 2024, 16:58:58Das heißt, ich habe komplett noch 580 Euro zum Leben wovon direkt 88 Euro an den Stromversorger gehen.

Deine Frau ist nicht nur dir zu Unterhalt verpflichtet, sondern auch zur anteiligen Bezahlung von Strom, Telefon etc., solange sie in der Wohnung lebt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

teamlead

Von den 580 Euro sind schon mal 88 Euro an Strom. Dazu die Standardabbuchungen und Lebensmittel, Handy, Versicherungen, Benzin, Verbandsmaterial usw. Mein Vermieter würde gerne die Miete haben, meine Autoversicherung muss bezahlt werden. Dann hatten wir eine Reparatur, Waschmittel, Shampoo. Der Schornsteinfeger war auch noch da. Soll ich weitermachen oder reicht Dir das zu dem Thema.

506,00 Euro Bürgergeld
35,00 Euro Heizung
56,30 Mehrbedarf Ernährung
159,00 Euro Grundmiete
63,00 Euro Nebenkosten
11,64 Mehrbedarf Warmwasser
Rund 830 Euro da fiktive Rente meiner getrennten Nochehefrau angerechnet wurde, davon wurde 580 Euro bewilligt und rund 480 Euro + 88 Euro Strom überwiesen. Sollten rund 1.200 Euro sein.

Grundmiete, Heizung und Nebenkosten sind natürlich viel zu wenig. Bürgergeld hätten, da keine BGM, 563 Euro sein müssen.

24.05.2024 Bescheid
27.05.2024 Widerspruch und Eidesstattliche Versicherung an jobcenter
07.06.2024 Eingangsbestätigung Widerspruch.
08.06.2024 Sachbearbeiterin sagt, sie hätte eine Woche Urlaub gehabt und die Arbeit einer kranken Kollegin auf
          dem Tisch, das würde jetzt dauern
10.06.2024 Antrag auf Vorschuss des restlichen Geldes für Juli bis zu Klärung § 42 SGB II
10.06.2024 Antrag abgelehnt weil Juli ja auch schon gekürzt wäre.


Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2024, 17:23:54
Zitat von: teamlead am 10. Juni 2024, 16:58:58Das heißt, ich habe komplett noch 580 Euro zum Leben wovon direkt 88 Euro an den Stromversorger gehen.

Deine Frau ist nicht nur dir zu Unterhalt verpflichtet, sondern auch zur anteiligen Bezahlung von Strom, Telefon etc., solange sie in der Wohnung lebt.

TripleH

Wie hoch ist denn die tatsächliche Rente der Ehefrau?

teamlead

ca. 1200 Euro abzgl. Steuern und Krankenkasse

TripleH

Bitte den Nettobetrag.

Und kannst du das hier

Zitat von: teamlead am 10. Juni 2024, 17:48:08Rund 830 Euro da fiktive Rente meiner getrennten Nochehefrau angerechnet wurde, davon wurde 580 Euro bewilligt und rund 480 Euro + 88 Euro Strom überwiesen. Sollten rund 1.200 Euro sein.

nochmal erläutern? Strom ist im Regelsatz enthalten, da gibt es nichts extra. Und was sollten 1200 Euro sein? Dein Bürgergeldanspruch? Dann müsste eure Warmmiete bei 1400 Euro liegen?!



Leeres Portemonnaie

Vorschuss kannst Du nicht laufend erhalten. Evtl Darlehen, aber im Juni gibt es nichts mehr vorzuschießen.
Ich will damit sagen, vielleicht haben die sich auch an der Formulierung gestört.
Somit war die Ablehnung lt § 42 korrekt, da Du ohnehin den Juni-Rest wolltest.

Ich weiß aber, was Du meinst, Du musst Dich deshalb nicht erklären.  :zwinker:


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

kiba

nach deiner Chronologie ist der Widerspruch in Bearbeitung.

ich würde an deiner Stelle bei möglichst vielen Rechnungen bzgl Zahlungaufschub anfragen.
Strom z.b., Miete, Kfz versicherungen, is unangenehm, ich weiss.

Der Sachbearbeiterin etwas Zeit geben und dann eine Sachstandsanfrage machen bzgl des Widerspruchs.
Nur Schriftliches zählt.

Wegen der Spritkosten der Krankenkasse die Notlage kommunizieren.
vlt geht da ja was.

teamlead

Ich fasse die Einzelnen Punkte mal hier zusammen, weil ich gestern beim Posten geblockt wurde.

Natürlich habe ich schon mit diversen Leuten gesprochen. Meine Vermieterin hält sich erst noch zurück, braucht aber auch das Geld. Bei den restlichen ist das schwieriger. Die interessiert das schlicht nicht. Widersprüche werden hier im jc meistens bis zum letzten Termin ausgereizt. Heißt man wartet gerne mal 6 Monate auf eine Antwort.

Natürlich hat man nur irgendetwas um die 40 Euro für Strom zur Verfügung. Leider sind die monatlichen Kosten bei rund 88 Euro. Die werden direkt an den Stromversorger überwiesen.

Mir stehen komplett mit allen Zulagen ca. 1181 Euro zu. Die Warmmiete (Kalt + NK) beträgt ca. 620 Euro. Das jobcenter zahlt aber nur 430 Euro. Kriegt man hier zwar nichts für, aber das interessiert die ja nicht.

Das jc Ak ist bekannt für seine Extravaganzen. Die Sachbearbeiterin ist korrekt. Die hat halt Vorschriften bzw. Gesetze. Das ist ok. Das Problem hier ist der nächste Vorgesetzte. Der ist ist schon öfter wegen seiner eigenwilligen Auslegung aufgefallen. Er hat wie gesagt, alles was er braucht. Aber ihn interessieren alle möglichen Belege nicht. Also läßt er alles in den Widerspruch laufen und das dauert dann wieder ein halbes Jahr.

Sensoriker

Die 620,- sind die Gesamtmiete wovon nur 430,- anerkannt werden? (Kommt mir etwas zu wenig vor für 2 Personen)
Wenn dem so ist und du rund 830,- vom JC erhältst, sollte die Berechnung in etwa stimmen.
Für alles was KDU betrifft wird nur die Hälfte anerkannt. Für die andere Hälfte ist deine Ehefrau zuständig. Sie muss dir ihren Anteil geben. Für die anderen Kosten (Strom etc) ebenfalls.
Bezüglich dem Strom. Damit haben fast alle LE zu kämpfen. Den fehlenden Teil muss man leider aus dem RS selber bezahlen.

Das ganze wäre, aber einfacher zu überprüfen wenn du den Bescheid hier anonymisiert rein stellen würdest.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

teamlead

Die beziehen sich auf eine Studie, die aber ein Witz ist. Aber machts Du nichts.

Klar, wenn ich 830 Euro bekommen würde und meine Nachehefrau schon ihre Rente hätte wäre es ja in Ordnung, selbst wenn wir getrennt sind. Aber ich kriege eben nur 580 Euro, weil die Rente meiner Nochehefrau voll angerechnet wird. Die kommt aber erst am Monatsende. Strom ist klar. Die Problematik ist ja, wie so viele andere noch, bekannt.

TripleH

Zitat von: teamlead am 11. Juni 2024, 11:34:04Mir stehen komplett mit allen Zulagen ca. 1181 Euro zu.

Wie kommst du darauf? 563 Euro + die halbe Miete von 310 Euro sind 873 Euro und nicht 1181 Euro! Selbst mit MB Warmwasser und einem evtl. MB Ernährung kommt man nicht darauf. Wurde der MB Ernährung überhaupt anerkannt oder ist das auch nur ein Bedarf, von dem du denkst, dass er dir zusteht? Was rechnest du denn da bitte?

Lade den Berechnungsbogen des Jobcenters hoch, damit man sehen kann, was die wirklich rechnen.

Sensoriker

Stell mal den Bescheid anonymisiert hier rein. Die Zahlen passen überhaupt nicht zusammen.
Grob gerechnet
Zusammen - 2x Bedarf + Miete + Mehrbedarfe in etwa 1500,-. Abzüglich etwa 1000,- Rente verblieben etwa 500,- Gesamtbedarf vom JC
Du alleine - 1x Bedarf + halbe Miete + Mehrbedarf = ca. 830,- vom JC

Wenn das JC euch immer noch als BG führt, ist das schon richtig wenn die Rente angerechnet wird. Die Rente wird in dem Monat angerechnet wo sie zufließt. Und wenn es am letzten Tag des Monats um 23:59:59 ist.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

teamlead

So, hier ist der Bescheid. Sollte jemand noch personenbezogene Daten finden dann bitte Info.

Vielleicht noch einmal zur Erinnerung. Es geht erst einmal darum, das wir keine BG mehr sind weil wir uns getrennt haben. Alles was eine BG zu einer BG macht sind wir nicht mehr. Dazu habe ich auch ein Schreiben meiner Scheidungsanwältin, eine eidesstattliche Versicherung meiner Frau und mir darüber sowie eine Liste von Personen an das jc geschickt. Diese Personen sind überwiegend offizielle Stellen, bei denen meine Frau sich um eine Wohnung oder Zuschüsse gekümmert hat bzw. die von der Trennung wissen.

Das ist die Hauptfrage. Wie kriege ich das JC dazu das zu akzeptieren?

Wenn sie dann sagen würden, dass sie von meinen 1 Personen BG-Betrag eben die Hälfte von den 430 Euro abziehen würden, wäre das noch ok. Aber das rechnen sie sich ja schon schön. Dazu kommt, dass meine Frau sich weigert den Mietanteil zu zahlen, weil sie ja jetzt ach so hohe Kosten hat. Sprich, wo habe ich wie die Chance an Geld zu kommen?