Wann Bürgergeld,wann Grundsicherung

Begonnen von Kara Fall, 11. Juni 2024, 03:15:03

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Kara Fall

Ab wann wird man eigentlich zur Grundsicherung geschoben?
Wenn man seit acht Jahren dauerhaft arbeitsunfähig ist,vom ärztlichen Dienst des Jobcenters 4mal jeweils für sechs Monate zurück gestellt wurde,
die Erwerbsminderungsrente 2mal abgelehnt wurde....
Ich dachte dass wenn man dauerhaft unter 3h am Tag nachweislich arbeitsunfähig ist,rutscht man automatisch in die Grundsicherung.
Kann mich jemand bitte aufklären?
Danke.

gloegg

Wenn man dauerhaft unter 3 Stunden ERWERBSfähig ist, ist die Grundsicherung zuständig.
Liegen die medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht vor, ist man nicht erwerbsgemindert, also auch nicht ,,dauerhaft unter 3 Stunden erwerbsfähig".
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsfähigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ottokar

Zitat von: gloegg am 11. Juni 2024, 07:10:10Wenn man dauerhaft unter 3 Stunden ERWERBSfähig ist, ist die Grundsicherung zuständig.
So einfach ist das leider nicht.

Wenn der äD feststellt, dass eine Person i.S.d. SGB VI länger als 6 Monate voll erwerbsgemindert ist, besteht lt. § 8 SGB II i.V.m. § 7 Abs. 1 SGB II kein Anspruch auf Bürgergeld.
Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn die erwerbsgeminderte Person mit einer erwerbsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft bildet und keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, hat sie weiterhin Anspruch auf Bürgergeld (§ 19 Abs. 1 S. 2 SGB II).
Andernfalls müsste die alleinstehende erwerbsgeminderte Person Sozialhilfe beantragen.

Da der äD hier bislang keine über 6 Monate hinausgehende Feststellung getroffen hat, ist der Anspruch auf Bürgergeld bislang nicht entfallen.

Aus welchem Grund hat die DRV die Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kara Fall

Da die medizinischen Grunde nicht erfüllt seien .mein Fallmanager und die vom ärztlichen Dienst meinten,dass ein bis zweimal Ablehnung normal sei...