EKS - Was wird alles als "Betriebskosten" angerechnet?

Begonnen von Susanne vom See, 11. Juni 2024, 10:12:33

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Susanne vom See

Hej,

hab mich ja etwas vergrößert und nun ein extra Büro (und nicht mehr die Nische im Wohnzimmer).

Meine Frage ist jetzt: was kann ich z. B. an Nebenkosten bei der EKS als Betriebsausgaben angeben? Strom? Heizung? Telefon/Internet?

Lieben Dank,

Susanne vom See

Ronald BW

Alles was betrieblich veranlasst ist.
Und manches anteilig.
Bei Telefon kannst du auf 80% gehen.

OLD-MAN

Ist nicht ganz einfach!

Hast du dich innerhalb deiner Wohnung nur vergrößert (extra und abschließbarer Raum, bzw. nur von der Nische mehr qm im Wohnzimmer eingerichtet) oder ein externes Büro angemietet?

Ist deine Wohnung lt. JC angemessen oder zahlst du drauf?

Sollte deine Whg. angemessen und bereits vom JC bezahlt werden, keine weiteren Betriebskosten, denn das wäre dann doppelte Abrechnung!


Susanne vom See

Zitat von: OLD-MAN am 11. Juni 2024, 14:07:35Ist nicht ganz einfach!

Hast du dich innerhalb deiner Wohnung nur vergrößert (extra und abschließbarer Raum, bzw. nur von der Nische mehr qm im Wohnzimmer eingerichtet) oder ein externes Büro angemietet?

Ist deine Wohnung lt. JC angemessen oder zahlst du drauf?

Sollte deine Whg. angemessen und bereits vom JC bezahlt werden, keine weiteren Betriebskosten, denn das wäre dann doppelte Abrechnung!



Nein, es ist ein extra Raum, nicht im Gebäude. Der ist aber in meiner KdU enthalten und wurde auch übernommen. Ich habe hier kaum KdU, daher macht da auch das JC keine Probleme.
Es fällt halt jetzt extra Strom und im Winter Heizung an, extra Zähler ist vorhanden.

OLD-MAN

....meiner Meinung nach .....

• reine Raummiete sind keine BK, da bereits in den KDU enthalten
• Stromkosten = BK
• Heizung = BK

Wenn du insgesamt mehr Kosten als Umsatz (Gewinn) erwirtschaftest, musst du das Minus aus deinem Regelsatz ausgleichen, denn das JC finanziert das Minus nicht!

peter_m

Bei zu geringem Einkommen kann das Ganze auch durchaus nach hinten losgehen.

Wenn die Kosten aus den KdU in die Selbständigkeit geschoben werden und dadurch ein negatives Einkommen entsteht, sinkt die KdU-Zahlung, der Verlust aus der Selbständigkeit wird aber nicht ausgeglichen.

Man müsste sich mal auf die Erhöhung des Umsatzes konzentrieren und nicht auf die Erhöhung der Kosten.

Susanne vom See

Zitat von: peter_m am 12. Juni 2024, 08:55:07Bei zu geringem Einkommen kann das Ganze auch durchaus nach hinten losgehen.

Wenn die Kosten aus den KdU in die Selbständigkeit geschoben werden und dadurch ein negatives Einkommen entsteht, sinkt die KdU-Zahlung, der Verlust aus der Selbständigkeit wird aber nicht ausgeglichen.

Man müsste sich mal auf die Erhöhung des Umsatzes konzentrieren und nicht auf die Erhöhung der Kosten.


Umsatz ist nicht gleich Gewinn! Ich kann z. B. eine neue Maschine für € 20.000,- kaufen, erwirtschafte aber mit dieser in den ersten beiden Monaten nur Einnahmen in Höhe von (sagen wir mal) € 1.000,-, dann habe ich einen Umsatz von € 22.000,- aber nur einen Gewinn von € 2.000,-.

Tja, genau DESHALB habe ich mich ja vergrößert. Damit ich endlich höhere Gewinne erzielen kann.

peter_m

Zitat von: Susanne vom See am 12. Juni 2024, 09:19:17Ich kann z. B. eine neue Maschine für € 20.000,- kaufen, erwirtschafte aber mit dieser in den ersten beiden Monaten nur Einnahmen in Höhe von (sagen wir mal) € 1.000,-, dann habe ich einen Umsatz von € 22.000,- aber nur einen Gewinn von € 2.000,-.

In diesem Fall hast Du 2000 Euro Umsatz (was Du Einnahmen nennst); Dein Gewinn hängt von der Abschreibungsform für die Maschine ab. Die 20.000 € für die Maschine sind kein Umsatz, sondern Cash-Out und Aktiv-Tausch.

Jo

Gewinn ist das was nach Abzug aller (Betriebs) Kosten vom Umsatz übrigbleibt.

@ Ronald BW
Telefon wird nur zu 50% übernommen, dachte ich zumindest..
Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -