Wie wird nach der Ausbildung das Gehalt angerechnet

Begonnen von Morga, 11. Juni 2024, 13:20:18

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Morga

Hallo zusammen
Mein Sohn wird am 26.6 seine Ausbildung nach der Mitteilung der bestandenen Gesellenprüfung beenden und im Betrieb übernommen. Er ist ü25, wohnt noch bei uns zuhause und bezieht vom JC aufstockende Leistungen. Wir Eltern beziehen keine Leistungen mehr. Sein Bewiligungszeitraum endet am 31.8. Wird sein Gesellengehalt von Juli und August dann auf den ganzen Bwz angerechnet oder wird sein Gehalt dann nur für die beiden Monate angerechnet und nach Ende des Bwz zurück gefordert?
LG Morga

Sheherazade

Er muss die Aufnahme des Vollzeitjobs schon zeitnah melden und nicht das Ende des Bewilligungszeitraumes abwarten, ansonsten bezieht er zumindest für den August Leistungen, die ihm nicht mehr zustehen. Sobald er also den unterschriebenen Arbeitsvertrag in den Händen hat, sollte er eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter schicken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Morga am 11. Juni 2024, 13:20:18Wird sein Gesellengehalt von Juli und August dann auf den ganzen Bwz angerechnet oder wird sein Gehalt dann nur für die beiden Monate angerechnet und nach Ende des Bwz zurück gefordert? LG Morga
wieviel vom JC errechnet wird hängt von seiner Lohnabrechnung und dem Zufluß auf seinem Konto ab. Beides muss er nach Aufforderung des JC einreichen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 11. Juni 2024, 14:24:24Beides muss er nach Aufforderung des JC einreichen.
Mal wieder falsch. Beides muss nach Erhalt eingereicht werden und nicht erst nach Aufforderung.

Sobald feststeht, dass die Ausbildung erfolgreich beendet wurde eine Veränderungsmitteilung an das JC schicken.
Sobald die erste Lohnabrechnung vorliegt, diese zusammen mit dem Kontoauszug wo der Zugang ersichtlich ist an das JC schicken.
Der Arbeitsvertrag geht dem JC nichts an.
Der Lohn für Juli (vorausgesetzt es geht in Juli aufs Konto ein) wird abzüglich Freibeträge auf die Leistungen für Juli angerechnet. Zuviel gezahltes wird dann zurückgefordert werden.
In August wird er dann komplett (Ich gehe davon aus sein Lohn ist wesentlich höher als die Leistungen vom JC) aus dem Bezug sein.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

180

Einfach abwarten bis das Gehalt für Juni auf dem Konto eingeht: Ist es genauso hoch wie bislang, da die Buchhaltung nicht so schnell arbeitet, ändert sich für Juni nichts an den Leistungen.
Falls die Buchhaltung sehr schnell ist, wird für Juni halt etwas zurückgefordert.

Er kann sich einfach ab Juli vom Leistungsbezug abmelden/verzichten. Dann muss er das JC nicht mehr über sein Einkommen im Juli und August informieren.

Morga

Vielen Dank für die vielen Antworten. Dann wissen wir jetzt, wie er vorgehen muss und macht keine Fehler

Rotti

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 15:05:59Sobald feststeht, dass die Ausbildung erfolgreich beendet wurde eine Veränderungsmitteilung an das JC schicken.
Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 15:05:59Mal wieder falsch. Beides muss nach Erhalt eingereicht werden und nicht erst nach Aufforderung.
nach der Veränderungsmitteilung kommt immer ein schreiben vom JC da kannst du Gift darauf nehmen also nichts falsch.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!