Bargeld

Begonnen von seifert55, 19. Juli 2024, 22:14:29

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seifert55

Hallo Forum,
meine Schwester hat von unserem verstorbenen Vater eine umfassende und neuwertige Modelleisenbahn vererbt bekommen. Sie möchte dass ich die vielen Loks und Anhänger für sie bei Ebay verkaufe. Darf ich ihr das eingenommene Geld bar auszahlen? Ich beziehe Bürgergeld und habe das handschriftliche Testament das besagt, dass sie die Alleinerbin des Nachlasses von unserm Vater ist.
Danke
S.
 :scratch:

Ronald BW

Würde ich lassen, Sie hat geerbt und darf es auch selber verkaufen.
Wenn du das machst ist es wahrscheinlich das du nach mündlicher Absprache auch geerbt hast
das Testament also nur vorgeschoben ist, damit es keine Einbußen beim Bürgergeld gibt.
Auch wenn du nichts erbst und für das verkaufen nichts nimmst, es gibt Theater.
Bar auszahlen schon gar nicht, das gibt noch mehr Theater.

seifert55

Vielen Dank.
Ich verstehe, aber ist das im SGB geregelt? Ich meine was bedeutet Theater? Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf. Und wenn meine Schwester es bar haben will heisst es ja nicht dass ich über das Geld bar verfügen und auszahlen kann. Das JC kann ja nicht einfach sagen dass ich lüge und in Wahrheit selbst geerbt habe. Ich meine das Geld gehört mir nicht und das ist Fakt. Die können das ja nicht einfach so festsetzen. Oder sehe ich das falsch? Ich könnte die Sachen auch über den Ebay-Account eines Freundes verkaufen. Und dann noch etwas, ich darf ja während eines Monats ca. 400,-- Euro von dem Geld einbehalten welches ich bekomme. Gilt das nur für berufliche Einkünfte oder eben auch für solche Einnahmen wie z.b. die von Ebay. Wenn ja, könnte ich ja jeweils nur Sachen im Wert von 400,-- Euro bei Ebay versteigern, dann dürften die doch eigentlich nicht sagen oder?
Vielen Dank
S.

Harald53

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Ich meine was bedeutet Theater? Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf. Und wenn meine Schwester es bar haben will heisst es ja nicht dass ich über das Geld bar verfügen und auszahlen kann.

Wenn ich mir deine letzten Beiträge und auch diesen hier so anschaue dann frage ich mich langsam ob du dich ständig absichtlich in die Schei... reiten willst. Merkst du das denn nicht selber?

Lasse einfach solche Sachen sein, es bringt dir nur Ärger.
Wenn deine Schwester die Modelleisenbahn nicht haben will, dann soll sie sie selbst verkaufen.
Als Bürgergeldempfänger droht dir da immer ungemach mit dem Jobcenter.
Von daher versteh ich nicht weshalb du dich immer und immer wieder in die bredouille bringen willst.

seifert55

Zitat von: Harald53 am 20. Juli 2024, 01:29:34
Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Ich meine was bedeutet Theater? Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf. Und wenn meine Schwester es bar haben will heisst es ja nicht dass ich über das Geld bar verfügen und auszahlen kann.

Wenn ich mir deine letzten Beiträge und auch diesen hier so anschaue dann frage ich mich langsam ob du dich ständig absichtlich in die Schei... reiten willst. Merkst du das denn nicht selber?

Lasse einfach solche Sachen sein, es bringt dir nur Ärger.
Wenn deine Schwester die Modelleisenbahn nicht haben will, dann soll sie sie selbst verkaufen.
Als Bürgergeldempfänger droht dir da immer ungemach mit dem Jobcenter.
Von daher versteh ich nicht weshalb du dich immer und immer wieder in die bredouille bringen willst.

Ah ja, sehr hilfreich. Könnten Sie bitte mal Ihren Ton etwas entschärfen und sachlich auf die Fragen antworten? Mit Ihrem Umgangston sind Sie hier fehl am Platz und bitte geben Sie mir keine Ratschläge wer hier was versteigern soll. Und was bitte sind "solche Sachen"? Die Frage mit dem Freibetrag haben Sie garnicht angesprochen, statt dessen werfen Sie mit Kraftausdrücken um sich. Wenn Sie gerne so unsachlich rumpöbeln wollen tun Sie dies bitte in einem anderen Forum.

Und jetzt muss ich noch was ergänzen, es ist unverschämt was Sie da über meine Beiträge schreiben. Unfassbar. Ich hatte ganz normale Fragen zum z.B. Krankenhaustagegeld, Energiepreispauschale, Kostenübernahme vom Mieterverein, Kellerabteil usw. Ich bin ein ganz normaler Forenbesucher der hier Rat sucht und so langsam drängt sich mir der Verdacht auf dass Sie einfach schlecht gelaunt oder frustriert sind und das weitergeben wollen.

Ich versuche nicht irgenwelche Sachen sondern mache alles für den JC korrekt, seit Jahren, deswegen habe ich auch nie Probleme oder Sanktionen. Nur manchmal sollte man wissen wie die gesetzeslage ist und was legal ist und was nicht. Mein ehemaliger SB hat zum Beispiel illegal gehandelt, ich habe das rausgefunden, mich an der richtigen Stelle beschwert und er wurde sofort ausgewechselt und ich bekam kommentarlos einen anderen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
S.

seifert55

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Vielen Dank.
Ich verstehe, aber ist das im SGB geregelt? Ich meine was bedeutet Theater? Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf. Und wenn meine Schwester es bar haben will heisst es ja nicht dass ich über das Geld bar verfügen und auszahlen kann. Das JC kann ja nicht einfach sagen dass ich lüge und in Wahrheit selbst geerbt habe. Ich meine das Geld gehört mir nicht und das ist Fakt. Die können das ja nicht einfach so festsetzen. Oder sehe ich das falsch? Ich könnte die Sachen auch über den Ebay-Account eines Freundes verkaufen. Und dann noch etwas, ich darf ja während eines Monats ca. 400,-- Euro von dem Geld einbehalten welches ich bekomme. Gilt das nur für berufliche Einkünfte oder eben auch für solche Einnahmen wie z.b. die von Ebay. Wenn ja, könnte ich ja jeweils nur Sachen im Wert von 400,-- Euro bei Ebay versteigern, dann dürften die doch eigentlich nicht sagen oder?
Vielen Dank
S.

Oh, ich hatte mich da natürlich verschrieben. Was ich meinte war nicht 400,-- Euro sondern der Freibetrag von 100,-- Euro pro Monat. Ich könnte also jeweils nur für 100,-- Euro im Monat etwas verkaufen, dann sollte doch alles korrekt sein.
Danke
S.

Ronald BW

Es geht nicht darum ob es irgendwelche Paragraphen gibt die dir das verbieten oder erlauben.
Hier geht es darum für was du deine Energie einsetzt.
Du könntest etwas tun das für dich wirtschaftlich sinnvoll ist.
Natürlich kannst du das verkaufen, es ist aber dann davon auszugehen das du das nicht umsonst machst.
Selbst mit Belegen kannst du den Verdacht nicht ausräumen Einkommen erzielt zu haben.
Es ist nicht glaubhaft das du daran nicht prozentual mit mindestens 25% beteiligt bist.
Also wirst du im besten Fall noch mehr Arbeit wegen einiger Nachfragen haben.
Du bekommst Geld vom Jobcenter das erlaubt dir großzügig für deine Schwester kostenlos tätig zu sein.
Es ist ja nicht so das dieses verkaufen kein Aufwand ist.
Hier im Süden sagt man dazu : Wasser an den Bach tragen.

Sheherazade

Lass deine Schwester die Sachen selber verkaufen, du kannst ihr ja einen Account bei Ebay-Kleinanzeigen einrichten.
Zitat von: seifert55 am 19. Juli 2024, 22:14:29Ich beziehe Bürgergeld und habe das handschriftliche Testament das besagt, dass sie die Alleinerbin des Nachlasses von unserm Vater ist.

Es besteht sonst die Gefahr, dass du das Jobcenter mit der Nase drauf stößt, dass du einen Pflichtteilsanspruch geltend machen musst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Das wäre sinnvoll den Pflichtteil so er noch nicht gezahlt wurde geltend zu machen.
Was du ganz unabhängig von anderen Aktionen machen müsstest und solltest.

Kopfbahnhof

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 03:24:51sondern der Freibetrag von 100,-- Euro pro Monat
Da liegst du leider völlig daneben.
Dieser Freibetrag gilt nur auf Erwerbseinkommen.

Zitat von: seifert55 am 19. Juli 2024, 22:14:29das besagt, dass sie die Alleinerbin des Nachlasses von unserm Vater ist
Dann muss sie auch die Sachen selbst verkaufen.
Was dann als Pflichtteil am Ende vom Erbe übrig bleibt, kannst du einfordern.
Allerdings müsste das dann dem JC auch gemeldet werden.

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf.
Genau weil du das bist, solltest du wissen, das bringt NUR Problem mit sich!
Mein Rat, Finger weg davon, nicht nur jetzt bei dem Erbe der Schwester.
Es ist Aufgabe der Schwester als Alleinerbin, sich darum zu kümmern.

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Oder sehe ich das falsch?
Vermutlich schon, alles, was sich um Geld dreht, musst du dann beim JC beweisen wie es wirklich ist.


Fettnäpfchen

seifert55

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 03:24:51Was ich meinte war nicht 400,-- Euro sondern der Freibetrag von 100,-- Euro pro Monat. Ich könnte also jeweils nur für 100,-- Euro im Monat etwas verkaufen, dann sollte doch alles korrekt sein.
Ich wollte schon fragen wo das mit den 400.- stehen soll? Hat sich ja erledigt das hast du ausgebessert auf 100.- Euro.

Was du noch nicht weißt:
Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Oder sehe ich das falsch?
ist das es genau so ist.
Du siehst es falsch denn Freibeträge gibt es nur auf Erwerbseinkommen. Ratgeber Einkommensanrechnung

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Ich könnte die Sachen auch über den Ebay-Account eines Freundes verkaufen.
Das wäre wenn der kein Leistungsbezieher ist eine Möglichkeit.
Dabei sollte man die neuen Regelungen bedenken das nur glaube 30 Verkäufe oder Glaube in Summe 2000.- nicht überschritten werden sollten da sonst das Finanzamt die Hände aufhält. Das Portal miuss dann solche Sachen dem Finanzamt melden.
Unter Umständen kann also auch das Verdruß bringen.

etwas aus meiner Erfahrung:
Ärgerlich ist das der Eisenbahnermarkt extrem eingebrochen ist und nur noch ein Bruchteil dessen bezahlt wird was es früher gab. Wie bei sehr vielen Sammlerstücken.
Da spreche ich aus Eigenerfahrung denn bei unserem Stiefvater ist es ähnlich gelaufen mit Sterbefall und Hinterlassenschaft.
Nur die Sachen die er dazugekauft hat hatten laut Belegen einen Warenwert von ca 25 000.-

Dabei vorhandenes nicht mit gerechnet.

Alleine was ich ihm geschenkt habe vom H.Vorwerk (und so ein Fabrikbesitzer,also sein Vater, hat für seine Kinder natürlich nur das beste gekauft Geld spielt da ja keine Rolex bei so sagen wir mal einfach Ultrareichen der damaligen Zeit Anfang 1900 und a bißerl was)  hatte einen extremen Sammlerwert. Eisenbahner Drehkreuz für einen Kopfbahnhof (oder so) in Metall aus den Märklin Anfangszeiten sowie alles was man sonst so braucht da waren sogar die Masten aus Metall und dann noch eine so ne Blaue Lok die selber schon als Sammlerstück in guten Zeiten vierstellig gehandelt wurde. Gibt zwei davon eine in Original eine umgebaut mit Licht und Passagieren.
Dann hat er noch auf Digital umgestellt und umgebaut also teilweise (die Anlage war dreistöckig und hat mein ehemaliges Kinderzimmer gefüllt)
Einer hat sich gemeldet nach dem ich auf einer Börse war, aber der wollte uns ganz eindeutig verarschen mit einem Gebot von 600.- Euro und dem Spruch "schauen sie da ist alles fest und verklebt weil sich die Räder nicht mehr drehen. Ja klar bei einer Strombetriebenen Anlage und ohne Strom geht da logisch nichts."die anderen haben gar kein Interesse gezeigt weil sie ihre eigenen Sachen nicht losgeworden sind.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Harald53

Hallo,

ich wollte nicht rumpöbeln oder gar dich beleidigen.
Wenn das so rübergekommen ist dann tut es mir leid und ich entschuldige mich bei dir.

Was ich ausdrücken möchte, ist, es gibt einfach Sachen/Situationen wo bei einem Bürgergeldempfänger schon von allein sämtliche Alarmglocken klingeln müssten
(jetzt mal unabhängig von der gesetzlichen Lage).

Eine davon z.B. ich als Bürgergeldempfänger will was verkaufen, sei es nun für mich oder gar für andere Personen. (wie das was du oben vorhast)
Warum das so gefährlich ist, wurde ja schon von anderen Usern hier geschrieben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 17:29:52Eisenbahner Drehkreuz für einen Kopfbahnhof (oder so)
:grins:  :grins:

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 17:29:52Wie bei sehr vielen Sammlerstücken.
Porzellan, Kristall/Glas, Briefmarken, Modellbahnzeug will keiner mehr haben.

Nachfrage ist eben weg, ausser bei seltenen Einzelstücken evtl.

turbulent

Zitat von: seifert55 am 19. Juli 2024, 22:14:29Sie möchte dass ich die vielen Loks und Anhänger für sie bei Ebay verkaufe.
Ich würde es mit meiner Schwester so machen, dass ich die Artikel in ihrem Account einstelle (die Fotos muss natürlich auch sie machen) und das Geld direkt auf ihr Konto geht. Ich würde nirgends in Erscheinung treten. Und das hat nichts mit Bürgergeld zu tun. Das ist eine saubere Trennung, auch der Verantwortung.

Tomatenstaude

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Vielen Dank.
Ich verstehe, aber ist das im SGB geregelt? Ich meine was bedeutet Theater? Weil ich BG beziehe heisst es ja nicht dass ich nichts für andere verkaufen darf. Und wenn meine Schwester es bar haben will heisst es ja nicht dass ich über das Geld bar verfügen und auszahlen kann.
klar, beides geht, allerdings wirft diese Konstruktion halt Fragen auf.

Wieso verkauft Deine Schwester nicht selbst? Ist sie wesentlich älter und kann nicht so mit Onlineverkauf, hat sie ein Handicap?
Und wieso bar?

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Das JC kann ja nicht einfach sagen dass ich lüge und in Wahrheit selbst geerbt habe.
nö, aber auf die Idee für Verwandte angebliche Geschäfte getätigt zu haben und das Geld bar ausgezahlt zu haben, kommen halt ab und an Leistungsbezieher und dann fragt das JC halt genauer nach.

Geht das überhaupt über die entsprechenden Verkaufsportale, dass man für jemand anders verkauft? So von wegen Steuern und so?

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Ich meine das Geld gehört mir nicht und das ist Fakt.
das Wort reicht aber leider nicht

Zitat von: seifert55 am 20. Juli 2024, 00:50:37Die können das ja nicht einfach so festsetzen. Oder sehe ich das falsch? Ich könnte die Sachen auch über den Ebay-Account eines Freundes verkaufen.
wäre besser- oder dieser Freund verkauft für Deine Schwester.