Privatdarlehen

Begonnen von Ottokar, 28. Februar 2010, 15:27:56

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Ottokar

- Sozialgericht Berlin vom 29.09.2006, Az.: S 37 AS 2302/06:
Von Angehörigen während der Bearbeitungszeit des Antrages auf Leistungen nach dem SGB II zur Überbrückung erbrachte Unterstützungsleistungen, die zurückgezahlt werden müssen, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

- Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az.: L 7 AS 62/08:
Privatdarlehen, die mit einer Verpflichtung zur Rückzahlung verbunden sind, sind kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.
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