Fahrkosten zu Terminen beim Leistungsträger

Begonnen von Ottokar, 22. Februar 2009, 11:17:21

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Ottokar

Fahrkosten zu Terminen beim Leistungsträger
- Urteil vom 06.12.2007, Az. B 14/7b AS 50/06 R:
Die von der BA festgesetzte "Bagatellgrenze" für Fahrtkosten zu Terminen kann im SGB II Mangels vorhandener Selbsthilfemöglichkeit nicht angewendet werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach § 6 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz i.d.F. vom 31. August 2005 (aktuell: § 5 BRKG).




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