Anforderung Auftrag und Protokoll für Hausbesuch/-durchsuchung

Begonnen von Ottokar, 11. November 2010, 12:30:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Absender
BG-Nr.

Empfänger


Werte Damen und Herren,

am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr führten zwei Personen, die lt. ihrer Aussage von ihrer Behörde kamen, bei mir eine Hausdurchsuchung durch und durchsuchten dabei Räume und Schränke. Diese Personen haben sich weder ausgewiesen, noch einen schr. Auftrag für ihr Begehren vorgelegt. Ich habe, da ich nichts zu verbergen habe, vor allem jedoch vor Schreck, dies über mich ergehen lassen.
Zwischenzeitlich habe ich jedoch rechtlichen Rat eingeholt und mir ist bekannt, dass dieses Vorgehen höchst illegal war und tatsächlich den Straftatbestand der Nötigung und des unbefugten Betretens darstellt, ebenso den der Rechtsbeugung. Diesbezüglich behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen ihre Behörde und die beteiligten Mitarbeiter ausdrücklich vor.

Ich erwarte, dass sie mir unverzüglich, spätestens bis 20.11.2010, eine Kopie des Ermittlungsauftrages, mit dem diese Mitarbeiter von ihnen mit dieser Hausdurchsuchung beauftragt wurden, zusenden, ebenfalls eine Kopie des Ermittlungsprotokolls, und mir die Namen der, an der bei mir durchgeführten Hausdurchsuchung beteiligten, Mitarbeiter zu nennen, sofern diese nicht aus den vorgenannten Unterlagen hervor gehen. Sollte ich diese Unterlagen nicht erhalten, auf die ich im Übrigen ein Anrecht habe, und somit meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Hausdurchsuchung nicht beseitigt werden, werde ich vom o.g. Rechtsmittel gebrauch machen. Außerdem müsste ich in diesem Fall zusätzlich davon ausgehen, dass es sich möglicherweise gar nicht um Mitarbeiter ihres Amtes handelte, sondern um Betrüger, die auf diese Art meine Wohnung auf lohnende Beute ausspioniert haben, was mich zusätzlich zu Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt wegen Betruges und Amtsanmaßung zwingt.


MfG
...
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.