Einkommensanrechnung beim Kindergeld

Begonnen von Ottokar, 19. Mai 2009, 13:02:31

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Ottokar

- Beschluss vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02:
zur Berechnung der Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch ist das Nettoeinkommen der für den Lebensunterhalt verfügbaren Mittel anzusetzen, zweckbestimmte Leistungen (z.B. Leistungen für Arbeitsmittel und Fahrkosten) für die Ausbildung dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
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