Strom

Begonnen von Ottokar, 26. Juni 2009, 12:53:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

- LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, Az. L 7 AS 546/09 B ER:
Ein ALG II Empfänger hat bei Stromschulden und (drohender) Stromsperre Anspruch auf ein Darlehen vom Leistungsträger zur Begleichung der Stromschulden, da der Verlust der Stromlieferung eine existenzielle Notlage i.S.d. § 22 Abs. 5 S. 1 SGB II (i.d.F. vom 01.01.2009) ist.
Das LSG bestätigte damit den Eilantrag eines Betroffenen beim SG Bremen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.