VG Arnsberg: Jobcenter Olpe zur Herausgabe der Jobcenter Telefonliste verurteilt

Begonnen von Meck, 22. April 2014, 16:16:49

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Meck

Die telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeitern einer öffentlichen Behörde sicherzustellen, ist im modernen Service-Verständnis eine Selbstverständlichkeit. Der schnelle Zugang des Kunden zum Ansprechpartner ist unerlässlich für qualitativ guten Service. Dies gilt offensichtlich nicht für einzelne Jobcenter.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab jetzt einer Klage Az.: 7 K 1755/13 des Sozialdienstes katholischer Frauen Olpe e.V. gegen das Jobcenter Olpe statt. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hatte die Sozialberatung "ausweg" die vollständige Telefonliste aller ,,in Außenkontakt stehenden Mitarbeiter des Jobcenter Olpe" angefragt, um das eigene Hilfe- und Beratungsangebot besser erfüllen zu können.


-->> http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/jobcenter-olpe-zur-herausgabe-der-jobcenter-telefonliste-verurteilt-d425930.html

Weiteres zum Thema findet man auch hier: http://hartz.info/index.php?topic=73061.0 und das Urteil im Volltext hier: http://www.harald-thome.de/media/files/VG-Arnsberg-IFG-Urteil-vom-31.-M-rz-2014--7K-1755-13.pdf
LG Meck :bye:


oldhoefi

VG Augsburg bewilligt Prozesskostenhilfe für IFG-Klage wegen Jobcenter Telefonlisten

Bayer. VG Augsburg, PKH-Beschluss vom 02.06.2014 – AZ: Au 4 K 14.565

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/PKH-Beschluss-IFG-VG-Augsburg.pdf

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 08.06.2014)

coolio

Gibts eigentlich ein Verfahren in dem Zusammenhang, da abschlägig beschieden wurde?
Ich lese immer nur Erfolgsmeldungen?

oldhoefi

Bundesagentur für Arbeit ist nicht zur Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von Beschäftigten verpflichtet

Geheimhaltungsinteresse der Angestellten der Agentur für Arbeit überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse des Arbeitssuchenden


Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit [Anm: Regionaldirektion] nicht verpflichtet ist, einem Arbeitssuchenden eine Liste mit sämtlichen geschäftlichen Telefondurchwahlen und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zugänglich zu machen.

weiterlesen --> http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-4-K-1301194_Bundesagentur-fuer-Arbeit-ist-nicht-zur-Herausgabe-von-Telefonlisten-und-E-Mail-Adressen-von-Beschaeftigten-verpflichtet.news18381.htm

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 27.05.2014 – AZ: AN 4 K 13.01194

Volltext --> http://openjur.de/u/691360.html

oldhoefi

Das VG Lüneburg erkennt den Anspruch auf JC-Telefondurchwahlen nach dem IFG an.

VG Lüneburg, Urteil vom 15.07.2014 – AZ. 3 A 203/13

Volltext -->  http://www.harald-thome.de/media/files/VG-L-neburg-v.-15.07.2014,-3A203-13.pdf

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.09.2014)

oldhoefi

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das Jobcenter Landshut Stadt zur Herausgabe der aktuellen Diensttelefonliste verpflichtet.

Damit wird ein weiteres Mal verwaltungsgerichtlich bestätigt, dass interne Telefonlisten der Jobcenter vom Herausgabeanspruch des IFG umfasst sind.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes stehen dem Anspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG auch keine Ausschlussgründe entgegen. Weder seien durch die Bekanntgabe der Telefonnummern die Rechtsgüter der Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit des Jobcenters gefährdet, noch könne das Organisationsermessen der Behörde entgegen gehalten werden.

Explizit weist das VG Regensburg auch auf die Zielsetzung des IFG hin: Die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern.

VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 04.11.2014 – AZ: RN 9 K 14.488

Volltext --> http://www.fsn-recht.de/dokumente/VG_Regensburg_Gerichtsbescheid_vom_04_11_2014.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 23.11.2014)


oldhoefi

Neue Urteile zum Thema Herausgabe von JC-Telefonlisten

Weitere Urteile, in denen zwei verschiedene VG's die beklagten Jobcenter zur Herausgabe der JC-Telefonlisten verurteilt hat.

--> http://www.harald-thome.de/media/files/Verwaltungsgerichte-verurteilen-Jobcenter,-Zugang-zur-aktuellen-Diensttelefonliste-zu-gewa-hren.pdf

(Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 14.04.2015)

oldhoefi

Erstes positives Urteil zur Herausgabe von Jobcenter-Telefonlisten rechtskräftig

Auf Anraten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat das Jobcenter des Landkreises Regen den Berufungszulassungsantrag gegen ein Urteil, welches das Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonnummern verpflichtete, zurückgenommen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte mit Urteil vom 13.03.2015 (RN 9 K 15.71) das Jobcenter Landkreis Regen verpflichtet, dem Kläger, einem interessierten Sozialleistungsempfänger, Zugang zu allen aktuellen Diensttelefonnummern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Unkenntlichmachung der jeweiligen Vornamen zu gewähren.

Pressemitteilung vom 02.09.2015 der klagenden Kanzlei --> http://www.harald-thome.de/media/files/PM-FSN-Recht2.9.2015.pdf

Urteil im Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/VG-Regensburg-13.03.2015-RN-9-K-15.71.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 14.09.2015)

coolio

Wenn ich das richtig lese, ist das aber auch nur eine - nunmehr rechtskräftige - Entscheidung eines einfachen VG.
Leider liegt das etwas ausserhalb meines Bereichs, bzw. Regensburg ist für mich nicht zuständig.

Gast21319

@ coolio:

Dann packst du eben die Agrumente vom Lüneburger Urteil und anderswo auch gleich mit rein.
Dann schaust du, ob in deinem Bereich der Umgang etwas toleranter sind.

Wenn nicht, dann hast du halt ein weiteren Agrument für das Landesverwaltungsgericht in deinem Bereich.
Schliessen sich die Cluster, drum hätten wir hoffentlich ein einheitlichen Meinung/Urteil,
wenn das BVerwG nicht unbedingt aktiviert werden müsste.