Vorlagebeschluss zum BVerfG wegen "Mietobergrenzen" für "Hartz-IV"-Bezieher

Begonnen von Meck, 31. Dezember 2014, 18:56:30

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Weltbild


Gast36005

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 18:01:48
:sorry: Ich habe da was verwechselt  :schaem:, ich meinte natürlich den Mietspiegel und nicht die Wohngeldtabelle.
Achso. Dann nehmen wird eben den Mietspiegel, geht auch. Als Idee immer  :mocking:
Der Mietspiegel ist nun leider nichts weiter als eine statistische Rückschau auf die Kaltmieten der "freien" Mieten in einer Region oder Kommune. Man hat gemeint, man braucht so etwas. Damit der Mietspiegel für alle gelten soll,  müsste ganz viel geändert werden. Der Mietspiegel müsste eine geänderte  gesetzliche Regelung als Basis haben. Jetzt machen die Gutachterausschüsse das anhand der Angaben der Vermieter. Wohlgemerkt: Sozialmieten sind da nicht enthalten. Da erscheint dann so etwa alle 2 Jahre der Mietspiegel für Posemuckel und da kann man erstaunt lesen, dass die Kaltmieten für 3-Zi-Wohnungen im Vergleich zu 2012 um durchschnittlich 2,8% gestiegen sind oder die für EFH/ZFH (manche schauen auch nur nach MFH) vllt. um 1,5% gesunken sind.
Was soll das bringen? Sollen Hartz-4 Bezieher nur noch nach Wohnungen auf dem freien Markt suchen dürfen? Oder sollen die Sozialmieten (die gebundenen) auch mit in den Mietspiegel rein?
Wie auch immer: Es müsste erst eine neue gesetzl. Grundlage her. Ein neues Gesetzeswerk, welches alle Unterkünfte zu Wohnzwecken umfasst.
Und dann? Vermieten dann Vermieter eher an Hartz-4-Leute? Und nur zum Durchschnittpreis lt. Mietspiegel?  :lachen:

Woher die Kommunen die Gelder für die KDU haben? Ja, sicher zum Teil auch von deinen Steuern. Zum teil kriegen sie was vom Bund dazu zu den KDU-Kosten.
Von den Sozialabgaben? Du meinst, von der KV, der PV, der RV ? Du meinst, davon kriegt deine Kommune was für die KDU ab?
Das hab ich noch nicht so gehört. :weisnich:
Dass es diese Mammutbehörden ohne die Gelder der Hartz-4-Bezieher nicht gäbe, kann ich nicht glauben.
Aber: WEN meinst du eigentlich mit WIR und UNSERE Steuern?

Wenn du behauptest, es gäbe schon jetzt keinen angemessenen Wohnraum für Hartz-4-Bezieher, dann verrate mir doch mal, wo die jetzt alle wohnen. Und vor allem: Von was die die Differenz zahlen?

Übrigens unterliegst du beim soz-Wohnungsbau auch einem entscheidenden Irrtum. Die Mieten für dieses Segment (auch im Bestand) sind nun mal  Kostenmieten. Es müsste, um oben anzuknüpfen, auch dafür erst eine andere gesetzliche Regelung geschaffen werden.



Gast26037

Es war eine Überlegung von mir die KdU- Richtlinien an den unteren Wert der ortsüblichen Mietspiegeln anzupassen. Gesetzliche Änderungen müssen sowieso kommen wenn das BVerfG mal eine soziale Entscheidung trifft und nicht wie beim RS im Juli 2014 sich vornehm zurückhält.

                                                :flag: :flag:

Gast36005

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 19:19:28
Es war eine Überlegung von mir die KdU- Richtlinien an den unteren Wert der ortsüblichen Mietspiegeln anzupassen.
Ja, diese Idee geht auch.
Das würde bedeuten:In der Stadt X reicht die Spanne der Nettokaltmieten von 2,89 bis zu 7,57. Das gilt für 45 qm, also 1 Person.
Du würdest also vorschlagen, dass die KDU-Richtlinien dieser Stadt an den unteren Wert des Mietspiegels angepasst werden soll?
Danach würde in X eine 45-qm-Wohnung maximal 130,05€ nettokalt kosten dürfen.
DAS trauen sich ja noch nicht einmal die Jobcenter.
Die KDU-Richtlinie dieser Stadt X gibt eine MOG von 5,60 nettokalt vor-- !!! Fast 100% mehr!!!

In der Stadt Y ist es z.B. so: Die Spanne für einfache Ausstattung(unterer MS-Wert) für  Wohnungen von 50-60 qm (2Personen) liegt zwischen 2,50 bis 4,82
Das wäre nettokalt dann max. 150,00€---nach deiner Idee.
Die KDU-Richtlinie dieser Stadt Y gibt eine MOG von 4,28 nettokalt vor---!! Fast 60% mehr!!!

TOLLE IDEE?? wohl eher neeee. :teuflisch:

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 19:19:28Gesetzliche Änderungen müssen sowieso kommen wenn das BVerfG mal eine soziale Entscheidung trifft
Du meinst, weil es SOZIALgericht heisst?
Achso, na dann.                                       

Gast26037

Wenn willst du hier veralbern? Nehmen wir mal diesen Mietspielgel als Beispiel: https://www.bielefeld.de/de/pbw/muw/mumiet/

Danach wäre die alleinige KM für eine 50qm (a`5,33€ pro qm Wohnung) 266,50 € zuzüglich der Kaltnebenkosten, wenn man die Zu- und Abschläge mal ganz beiseite lässt. Die Kaltnebenkosten müssen dann auch nach Örtlichkeit festgesetzt werden, wegen der unterschiedlichen Höhen z.B. des Wassergeldes.

Laut der letzten mir bekannten KdU von 2012 liegt der qm- Preis bei 4,64 € und somit wäre die angemessene Kaltmiete 232,-€ für die selbe Wohnung.
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Bielefeld---01.12.2012.pdf

Zitat von: Gast36005 am 18. März 2015, 20:00:04Du meinst, weil es SOZIALgericht heisst?

Nein, weil es dafür da ist das unsere Verfassung ( GG ) ? Geltung behält und nicht das es ausschließlich den Profitgeiern besser geht.

                                                 :flag: :flag:

Gast36005

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 20:36:01
Wenn willst du hier veralbern?

Warum sollte ich jemanden veralbern wollen? :weisnich:
1.Mietspiegel Rostock, 2013, dort Basistabelle: http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/1068/Mietspiegel%202013%20Internet_Intranet.pdf
Spanne im unteren MS-Bereich: 2,89 bis 7,50 für nettoklat.
Ich kann nichts dafür, steht dort so. War rein zufällig ausgewählt, ich kenne dort nichts.
2.Mietspiegel Greifswald,2012, Seite 9: unterer Wert/einfache Ausstattung: 50-65 qm, 3,13-5,83  nettokalt
http://www.greifswald.de/fileadmin/eigene-dateien/d201759ac5/Dokumente/Vermessung/Mietspiegel-2012.pdf

gern noch zwei südliche-westliche Kommunen:
3. Mietspiegel Landshut, 2014, unterer Wert/einfach: 55-65 qm, 5,01 bis 7,55 nettokalt
http://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-1/hauptamt/presse-oeffentlichkeitsarbeit/statistik/mietspiegel.html
KdU Landshut 2011, für 65 qm 5,38 nettokalt
4. Mietspiegel Schweinfurt:50 qm, einfache Ausstattung, 3,24 bis 5,10 nettokalt
http://www.schweinfurt.de/leben/bauenwohnen/m_12311
KDU Schweinfurt 2013, 50 qm 329,- bruttokalt, abzgl. BK ~1,20/qm, dann 5,38 nettokalt

Berlin als Vergleich taugt nicht, weil die NUR die BWM angeben. Die haben eine WAV als Rechts-VO, quasi Bruttowarmmieten je nach Hausgröße und Energieträger.

Ich habe überall nur Nettokaltmieten genommen, weil die Mietspiegel überall nur danach listen. Selbstverständlich kommen überall noch die kalten Betriebskosten und auch die Heizkosten hinzu.
Das ganze Palaver ist aber vllt. wegen billigem Osten und teurerem Westen? Das habe ich nicht absichtlich rausgesucht.

Das ganze Recherchieren ist eh für die Katz. Bloss, weil du die Idee hast, man könne doch an den unteren Wert der Mietspiegel gehen----die anderen Probleme bleiben doch.

Gern stelle ich dir nochmal die Frage:
Wenn du behauptest, es gäbe schon jetzt keinen angemessenen Wohnraum für Hartz-4-Bezieher, dann verrate mir doch mal, wo die jetzt alle wohnen. Und vor allem: Von was die die Differenz zahlen?

@Weltbild
Die Wohngeldtabelle bzw. Mietstufe sagt nichts von Angemessenen Kosten.

Gast26037

Zitat von: Gast36005 am 18. März 2015, 21:53:11Gern stelle ich dir nochmal die Frage:Wenn du behauptest, es gäbe schon jetzt keinen angemessenen Wohnraum für Hartz-4-Bezieher, dann verrate mir doch mal, wo die jetzt alle wohnen. Und vor allem: Von was die die Differenz zahlen?

Die Frage beantwortet dir hier die Frage-Rubrik  zu Hartz IV fast täglich. Entweder man hat bei Kostensenkungsaufforderung entweder die Möglichkeit durch Untervermietung die Kosten zu senken oder man zahlt nach höchsten 6 Monaten den fehlenden Betrag aus seinem RS, in ganz harten Fällen wird man Obdachlos weil man sonst verhungert.

Ich habe mal in den Rostocker Mietspiegel geschaut und würde sagen man geht von konventionellen Bauweisen aus und dann wäre es ein Wert von 5,47 - 7,20 , denn im Industriegebäude wird es wohl keine Mietwohnungen geben.
In Greifswald ist dringend eine Überarbeitung des Mietspiegels angesagt, da dort viele Angaben fehlen.

Landshut zwischen 5,92- 7,90 für 2014, 45- 50 qm Mietspiegel

in Schweinfurt 3,62 - 6,90 Mietspiegel 2015 bis 50 qm , ab Bauj. 1985 - 1992 mittlerer Wert da einfacher nicht mehr vorhanden.

Ich würde sagen bei den Werten ließe sich Wohnraum finden und das sind dann bestimmt keine Luxuswohnungen sondern Preisgünstige.

                                                    :flag: :flag:


                               

Weltbild

@44Lenzen Du hattest es nicht verstanden. Ist nicht weiter schlimm.

Gast36005

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 22:18:13
Die Frage beantwortet dir hier die Frage-Rubrik  zu Hartz IV fast täglich. Entweder man hat bei Kostensenkungsaufforderung entweder die Möglichkeit durch Untervermietung die Kosten zu senken oder man zahlt nach höchsten 6 Monaten den fehlenden Betrag aus seinem RS, in ganz harten Fällen wird man Obdachlos weil man sonst verhungert.
Das beantwortet meine Frage leider nicht oder ich habe sie unverständlich gestellt.
Es werden doch wirklich nur die BG zur Kostensenkung aufgefordert, die auf den ersten Blick "unangemessen" wohnen. Hast du denn irgendeine Zahl, die mal das Verhältnis von "angemessen Wohnenden" und "unangemessen Wohnenden" darstellt? Also wieviele BG pro Jahr so eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen? Und wieviele davon dann Kosten senken können, oder wieviel nach verg. Mühe die KDU weiterhin anerkannt bekommen in tats. Höhe oder wieviele  umziehen und wieviele besonders harte Fälle es gibt, wo es zu Obdachlosigkeit kommt?

So eine Gegenüberstellung findet man hier nicht, und täglich schon gar nicht. Das wäre aber für die Relationen schon ganz wichtig, finde ich.

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 22:18:13Ich habe mal in den Rostocker Mietspiegel geschaut und würde sagen man geht von konventionellen Bauweisen aus und dann wäre es ein Wert von 5,47 - 7,20 , denn im Industriegebäude wird es wohl keine Mietwohnungen geben.
Da darf ich dir gern helfen: In allen Mietspiegeln wird ausnahmlos die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen dargestellt. Manche Mietspiegel haben eine Extra-Rubrik für Gewerbemieten. Es handelt es sich nicht um Industriegebäude. Es handelt sich um Wohngebäude in industrieller Bauweise, und die noch unterteilt in Baualtersklassen. Kurz: Platte alt, mittel, neu
Ich darf mich berichtigen: Ich habe dummerweise die Basisdaten der Erhebung genommen. Das war natürlich für deine Idee nicht brauchbar. Denn wenn in Rostock auch noch Mieter  für 2,89/qm zur Miete wohnen, wird sich kein J-C daran mit den KDU orientieren. Zum Glück nicht!
Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 22:18:13In Greifswald ist dringend eine Überarbeitung des Mietspiegels angesagt, da dort viele Angaben fehlen.
Ja, kann sein. Soll doch alle 2 Jahre gemacht werden.

Zitat von: Gast26037 am 18. März 2015, 22:18:13Landshut zwischen 5,92- 7,90 für 2014, 45- 50 qm Mietspiegel
in Schweinfurt 3,62 - 6,90 Mietspiegel 2015 bis 50 qm , ab Bauj. 1985 - 1992 mittlerer Wert da einfacher nicht mehr vorhanden.
Ich würde sagen bei den Werten ließe sich Wohnraum finden und das sind dann bestimmt keine Luxuswohnungen sondern Preisgünstige.
Ja, kann sein.

Deine Idee war doch, den unteren Wert des Mietspiegels als "angemessen" anzunehmen. Welche Kommunen machen das?? Welche gehen sowieso schon höher ran?
Und: Wenn schon preisgünstiger Wohnraum vorhanden ist, wer bestimmt, an wen vermietet wird? Wahrscheinlich immer noch der Vermieter, oder?
Warum lassen dann in bestimmten Gegenden (nicht unbedingt nur im Osten) die Vermieter ihre preisgünstigen, angemessenen Wohnungen lieber leerstehen als sie zu vermieten?
Kannst du mir das beantworten?


@Weltbild
stimmt. Nichtverstehen ist nicht weiter schlimm.
was meinst du? das mit Berlin und der Mietstufe?

                                                   


                             

Gast26037

@ 44lenzen,

ich habe nicht vor die Arbeit für unsere Regierenden zu machen. Nach den Beispielen die wir hier hatten wären KM im Bereich von 5,00- 8,00 € pro qm
m.M.n. als angemessen anzusehen in den meisten Gebieten ( Großstädte , ect. ) ausgenommen.

Da sich aber alles an der Marktwirtschaft ausrichtet muss auch angemessener Wohnraum danach ausgerichtet werden und dafür eignet sich der Mietspiegel, auch bezügl. der Anpassungen. Denn sozial ist in unserem Land nichts mehr.

                                                           :flag: :flag:

Weltbild

@Lenzen Demeter schlug erst vor die Wohngeldtabelle als Richtwert zu nehmen für angemessene KdU, diese verursachte meinen Aufschrei. Demeter meinte aber eigentlich den Mietspiegel, das schrieb sie auch, daraufhin beruhigte sich mein Herz wieder. Ich weiß das die Mietstufen nicht die angemessenen KdU wiederspiegeln, ich bekomme Wohngeld die Mietstufe ist bei mir vier.

Gast28782

Hallo zusammen.

Gibt es mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Thema ?

Gast22317