LSG Mainz: 2 Bewerbungen pro Woche zumutbar

Begonnen von Gast35960, 17. April 2015, 14:02:20

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oldhoefi

Ich stelle es mal hier mit ein, da es sich dabei ,,nur" um eine SG-Entscheidung handelt und zugleich einzelfallbezogen geurteilt wurde.

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Drei Bewerbungen pro Woche als Verkäuferin für ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen stellen drei Bewerbungen pro Woche keine hohe Stressbelastung oder besonderen Zeitdruck dar

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass drei Bewerbungen pro Woche für eine ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich sind und auch bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen keine hohe Stressbelastung oder einen besonderen Zeitdruck darstellen.

weiterlesen --> http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Einer+ledigen+Arbeitslosen+im+Alter+von+29+Jahren+sind+drei+Bewerbungen+pro+Woche+als+Verkaeuferin+zumutbar+und+moeglich/?LISTPAGE=2290388

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 – AZ: S 17 AL 3360/14 (Volltext folgt)

Gast35960

Das wären rein rechnerisch schonmal 12/ Monat. Ich bin fast bereit mir vor zustellen das sich diese Urteil schneller innerhalb der Jc und Politik verbreitet als das bei der Strompauschale nach gebessert werden muss.

Naja, auf der anderen Seite gibt es dann eben immer mehr Sinnlosbewerbungen die auf die AG zu kommen.
X Millionen Erwerbslose mal 12 Bewerbungen Monat für Monat. Bitte [Mail] Postfächer fluten 

Hallo BDI-Chef wir kommen weil ihr es so gerne gewollt habt ...

oldhoefi

,,Für Verkäufer - wie die Klägerin - gebe es eine Vielzahl an offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt."
Dies kann sicherlich nicht abgestritten werden.

,,Die Klägerin habe selbst ausgeführt, es sei ihr bislang möglich gewesen, wöchentlich mindestens drei Bewerbungen zu tätigen."
Klassisches Eigentor würde ich sagen.

Ich habe schon ganz bewusst darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt und somit nicht verallgemeinert werden kann.

Gast35960

#18
@ oldhoefi,

gehe ich absolut korrekt mit dir was du oben anführst.

Nur lese ich nicht nur in diesem Forum viele Einlassungen, so werden Urteile zur Anzahl Bewerbungen zwar Einzelfall bezogen geurteilt jedoch auch gerne auf alle LB übertragen. Ich denke mit deiner Erfahrung könntest du mir vielleicht zustimmen. Feisterweise und bestimmt ohne üble Absicht unterstell ich mal das dir auffällt das sich die Anzahl der Berwerbungen sukzessiv erhöht?

Während du jeweills die individuellen Fehler heraus hebst und akribisch ausarbeitest, verfolge ich eher das Implodieren des Systems von innen heraus, 
Ich z.B. mach mir ein Event daraus bewerbungs-Mails vorzubereiten und die alle zum gleichen Zeitpunkt zu senden.
Das können mal 30 oder 100 sein. Vielleicht auch nur 8 wie in der EGV gefordert- wurscht. Lustig wird es erst dann wenn ich ich mit " den nachgewiesenen Kosten der Berwerbungen" ankomme.
Da ich keinen Drucker habe lasse ich vom örtlichen Druckerdienst diese ausdrucken. Nachgewiesene Kosten liegen dann vor. Und die sind z.T. überbordend!!

Verstehst du was ich meine? Sowohl deine Vorgehnsweise finde ich absolut korrekt, aber niemand könnte meinen Weg verurteielen solange sich ein Jc so schwammig ausdrückt wie es bei mir der Fall ist. Beziehungsweise wie es Gerichte selbst urteilen. Wenn die Gerichte 50 fordern sende ich 5 Milliarden raus.

Meine Maxime: Das Sytem muss aufgrund der Kosten und Aufwand sich selbst eleminieren.
AGH-Wertersatz einklagen; Arbeitsaufwand explodieren lassen; RS sanktionsfest machen






oldhoefi

Zitat von: Gast35960 am 21. April 2015, 22:17:02Feisterweise und bestimmt ohne üble Absicht unterstell ich mal das dir auffällt das sich die Anzahl der Berwerbungen sukzessiv erhöht?
Sehe ich nicht so.

Es gibt ältere LSG-Beschlüsse - denen auch die aktuellen Rechtssprechungen folgen - dass 8 bis 10 Bewerbungen/Monat zumutbar sind.

Beispiele:
8 Bewerbungen/Monat = L 7 AS 40/13 B vom 12.06.2013
10 Bewerbungen/Monat = L 6 AS 129/09 vom 27.08.2012