LSG Mainz: 2 Bewerbungen pro Woche zumutbar

Begonnen von Gast35960, 17. April 2015, 14:02:20

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Gast35960

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2015/04/hartz-iv-arbeitslosen-sind-zwei.html
ZitatDas LSG Mainz hat entschieden, dass die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelte Pflicht zur Vornahme von zwei Bewerbungen pro Woche einem Arbeitslosen grundsätzlich zumutbar ist.
Eine Minderung des Arbeitslosengeldes II wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung (Sanktion) sei nur dann nicht rechtmäßig, wenn der Arbeitslose nachweisen könne, dass er seiner Pflicht nicht nachkommen konnte, weil nicht genug Stellenangebote vorhanden waren, so das Landessozialgericht.
Wenn 8 Bewerbungen erstmal die Regel geworden ist, dann 10, dann ...., ff.

Orakel

Die Entscheidung entspricht bisheriger Rechtsprechung und ist insoweit nicht überraschend ...

Quinky

Das heißt ZWINGEND, im Bereich des LSG Mainz muß JEDEM LE jährlich 520€ Werbungskosten erstattet werden. Eine Beschränkung auf 260€ oder irgendeinem anderen niedrigeren Betrag ist ausdrücklich laut LSG rechtswidrig.
JEDE EGV die weniger als 520€ Erstattung vorsieht, ist rechtswidirg.
Diese Grundsatzentscheidung ist im Bereich LSG Mainz gefällt!

Gruß
Ernie

Gast36005

Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 16:41:58
Das heißt ZWINGEND, im Bereich des LSG Mainz muß JEDEM LE jährlich 520€ Werbungskosten erstattet werden. Eine Beschränkung auf 260€ oder irgendeinem anderen niedrigeren Betrag ist ausdrücklich laut LSG rechtswidrig.JEDE EGV die weniger als 520€ Erstattung vorsieht, ist rechtswidirg.Diese Grundsatzentscheidung ist im Bereich LSG Mainz gefällt!
Nein, das heisst es nicht. Weder zwingend noch sonstwie. Was soll wieder solch Quatsch und Falsches auf einem Haufen?
Das LSG hat in diesem Fall entschieden, diesem Kläger in seiner Situation seien 2 Bewerbungen pro Woche grundsätzlich zuzumuten.
Das LSG hat keine Grundsatzentscheidung gefällt.
Der Widerspruch des Klägers wurde abgelehnt.
Das SG Koblenz hat seine Klage abgwiesen.
Das LSG Mainz hat die Klage auch abgewiesen.

Zu 520,- für irgendwelche Bewerbungskosten hat das LSG nichts gesagt oder geschrieben. Jedenfalls gibts die PM nicht preis.

Warum verbreitest du hier permanent Falschinformationen? Was bezweckst du damit?


oldhoefi

Ich reiche nach:

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2014 – AZ: L 3 AS 505/13

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175910

Quinky

Das LSG Mainz hat entschieden, das 2 Bewerbungen wöchentlich grundsätzlich zumutbar ist. (Selbst die Pflege von Angehörigen senkt nicht diese Zahl)
WENN also jetzt von LE 2 Bewerbungen wöchentlich verlangt werden, sind 2 x 52 Wochen x 5€ für eine vernünftige Bewerbung = 520€ jährlich zu erstatten. (SOLLTEN in einer EGV WENIGER als 2/Woche bzw. 8/Monat gefordert werden, sind selbstverständlich auch keine 520€ zu erstatten), ABER
WENN ein Jobcenter (im Bereich LSG Mainz) 2 Bewerbungen wöchentlich fordert, dann ist.
1.) laut LSG Mainz das von jedem uneingeschrenkten LE zumutbar
2.) aber auch dürfen dann die Bewerbungskosten nicht gedeckelt werden (wie es sehr oft von den Jobcentern gemacht wird), wen sonst die Kosten von 2 Bewerbungen wöchentlich nicht gedeckt sind

Ich habe lediglich geschrieben, WENN 2 Bewerbungen wöchentlich VERLANGT werden, dann müssen auch die Kosten für 2 Bewerbungen wöchentlich erstattet werden und das ergibt im Jahr 520€.
WENN also die Angaben nicht korrespondieren, dann ist die EGV rechtswidrig.

Wie oft werden in einer EGV eine hohe Zahl von Bewerbungen gefordert, jedoch die Bewerbungskosten trotzdem gedeckelt.

Gast36005

Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 20:23:27
Das LSG Mainz hat entschieden, das 2 Bewerbungen wöchentlich grundsätzlich zumutbar ist.
JA. Das ist richtig. Das trifft in diesem Falle auf diese Sache zu. Nichts anderes trifft zu und nicht anderes habe ich geschrieben.
Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 20:23:27WENN also jetzt von LE 2 Bewerbungen wöchentlich verlangt werden, sind 2 x 52 Wochen x 5€ für eine vernünftige Bewerbung = 520€ jährlich zu erstatten.
Darüber hatte das LSG nicht zu entscheiden. Deine Schlussfolgerung ist total falsch. Dass es für eine vernünftige Bewerbung generell 5,- als Kostenerstattung geben müsse, ist nirgends geregelt. Deine Annahme und Aussage ist also falsch.
Dein Text ist eine erneute Falschinformation, und die ist auch für Nichtkläger einfach nur falsch.
Du solltest das Urteil bitte im Volltext lesen.
Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 20:23:27(SOLLTEN in einer EGV WENIGER als 2/Woche bzw. 8/Monat gefordert werden, sind selbstverständlich auch keine 520€ zu erstatten), ABER WENN ein Jobcenter (im Bereich LSG Mainz) 2 Bewerbungen wöchentlich fordert, dann ist.
1.) laut LSG Mainz das von jedem uneingeschrenkten LE zumutbar
2.) aber auch dürfen dann die Bewerbungskosten nicht gedeckelt werden (wie es sehr oft von den Jobcentern gemacht wird), wen sonst die Kosten von 2 Bewerbungen wöchentlich nicht gedeckt sind
Das ist  falsch. Komplett falsch.
Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 20:23:27Ich habe lediglich geschrieben, WENN 2 Bewerbungen wöchentlich VERLANGT werden, dann müssen auch die Kosten für 2 Bewerbungen wöchentlich erstattet werden und das ergibt im Jahr 520€. WENN also die Angaben nicht korrespondieren, dann ist die EGV rechtswidrig.
Auch das ist komplett FALSCH.
Zitat von: Quinky am 17. April 2015, 20:23:27Wie oft werden in einer EGV eine hohe Zahl von Bewerbungen gefordert, jedoch die Bewerbungskosten trotzdem gedeckelt.
Nochmal falsch.
-Bewerbungskosten werden nicht gedeckelt.
-In einer EGV werden die Pflichten vereinbart. Oder bei Nichtzustandekommen u.U. per VA erlassen.
-EGVen werden für längstens 6 Monate vereinbart bzw. als Ersatz per VA erlassen.
-In einer EGV wird vereinbart, welche Bewerbungen in welcher Art und in welcher Zahl zu erbringen und nachzuweisen sind. NUR DARAUS ergibt sich die Kostenerstattung.

Warum bringst du hier nach Hinweis auf Falsches und Hinweis auf den Volltext des LSG-Urteils nochmals derartig viele Falschinformationen?
Aus welchem Grund machst du das?
:weisnich: :scratch:

Gast36299

Zitat von: Gast36005 am 18. April 2015, 11:35:19Bewerbungskosten werden nicht gedeckelt.

FALSCH ich habe auch viel weniger Geld bekommen ( gedeckelt) als ich hätte brauchen müssen .... Da war ein Krampf mit dem SB  :wand: :wand: :wand:


Gast36005

Zitat von: Gast36299 am 18. April 2015, 14:16:26
FALSCH ich habe auch viel weniger Geld bekommen ( gedeckelt) als ich hätte brauchen müssen .... Da war ein Krampf mit dem SB 
Was bedeutet: als ich hätte brauchen müssen ?
Was stand in deiner EGV drin, wieviel du für welche Bewerbung bekommst?
Es wird nicht gedeckelt. Diese Aussage ist falsch.
Wer seine EGV nicht versteht, hat eben Pech gehabt. SO wird ein Schuh draus.
Ich bekomme zB fast immer MEHR, als ich brauche.
...wie's nur kommt...? :scratch:

oldhoefi

 :offtopic:   @44lenzen,

wird nun auch noch in dieser Rubrik rumdiskutiert, was mit dem eingestellten Urteil rein gar nichts zu tun hat. Reicht Dir der Hilfebereich zum Shreddern nicht mehr aus.

Zitat von: Gast36005 am 18. April 2015, 17:08:35Ich bekomme zB fast immer MEHR, als ich brauche.
Ich, ich, ich... Du bist nicht das Maß aller Dinge. Deine persönlichen Ansichten/Meinungen und was Dein JC so alles treibt, interessiert hier niemanden.
Offensichtlich ist Dir gänzlich entgangen, dass jede EinV einen individuellen Inhalt aufweist und das nicht verallgemeinert werden kann. Sowohl hinsichtlich der Anzahl der Eigenbemühungen als auch zu der Kostenübernahme dafür.

Zitat von: Gast36005 am 18. April 2015, 17:08:35Wer seine EGV nicht versteht, hat eben Pech gehabt.
Fasse Dir erst mal an die eigene Nase, bevor Du solche Sprüche loslässt. Dass Du wenig Ahnung von EinV hast, habe ich nicht nur einmal festgestellt. Aber trotzdem fleißig bei diesem Thema schreiben, ob richtig oder falsch scheint Dir völlig egal zu sein.

Zitat von: Gast36005 am 18. April 2015, 11:35:19Bewerbungskosten werden nicht gedeckelt.
Zitat von: Gast36005 am 18. April 2015, 17:08:35Es wird nicht gedeckelt. Diese Aussage ist falsch.
Stell Dir vor, auch diese Aussage von Dir ,,passt mir nicht".

Mal ein Beispiel, was in vielen EinV enthalten ist. Ich werde mich nicht wiederholen, da diese Konstellation sehr oft hier im Forum zu finden ist – hatten wir erst kürzlich wieder.

In der EinV (6 Monate gültig) werden 6 schriftliche Eigenbemühungen/Monat gefordert. Wenn schriftliche Bewerbungen vereinbart sind, dann sind damit i. d. R. postalische Bewerbungen (umfassende mit Mappe) gemeint und KEINE Email-Bewerbungen.
Die Kostenübernahme für schriftliche Bewerbungen beträgt EUR 5,00. Das Budget wird mit EUR 260,00 p. a. angesetzt.

Dann rechnen wir mal nach:

jährliches Budget EUR 260,00 : 2 = Budget EUR 130,00 für 6 Monate
6 Bewerbungen/Monat x EUR 5,00/Bewerbung = EUR 30,00/Monat
EUR 30,00/Monat x 6 Monate = EUR 180,00 Bewerbungskosten-Anfall.

Somit liegt eine Unterdeckung von EUR 50,00 vor, die der LE aus eigener Tasche zahlen müsste, um seine Pflichten gegenüber dem JC erfüllen zu können. Dass in diesem Beispiel keine Deckelung vorliegt, kannst Du Deiner Oma erzählen, mir jedenfalls nicht!
Das BSG hat GRUNDSÄTZLICH klargestellt, dass Kosten, die dem LE aufgrund seiner Pflichterfüllung gegenüber dem Leistungsträger entstehen, in tatsächlicher Höhe zu erstatten sind (dieses BSG-Urteil ist hier im Forum zuhauf zu finden, selber suchen macht schlau).

Und jetzt komme mir nicht mit dem Argument, dass nach 6 Monaten eh' eine neue EinV abgeschlossen wird, und damit das Spiel mit dem jährlichen (!) Budget von Neuem losgeht – habe ich auch schon mehrmals von Dir gelesen.

Denken, verstehen – und wenn das nicht möglich ist, einfach mal das Schreiben bleiben lassen und mehr hier im Forum lesen!

Gast36005

@Quinky hatte pauschal und falsch und komplett an der Sache vorbei geschrieben.
@Bradley hatte von SICH geschrieben. Bei ihm würde gedeckelt. Er hätte mehr brauchen müssen (hat er dann gelöscht).
ICH habe nur auf diesen Beitrag geantwortet, und zwar---wie es bei mir ist.
Warum erklärst du nicht dem @Bradley, wie es ist ? Der begann das Shreddern.
MICH interessiert zB eigentlich nicht, wieviel @Bradley bekommt und warum der in Beitrag 7 das Shreddern mit seinem Persönlichen beginnt.
Es ist mir bisher nicht verboten worden, hier in dieser Rubrik zu schreiben. Es ist mir auch nicht entgangen, was eine EGV ist. Erspare mir bitte deine Dozenten-Erklärung. DARUM ging es nicht. Sondern um ---s. EP. Du hast sogar den Volltext noch angehängt. Danke dafür.

Dein Beispiel---meinetwegen. Ich kenne eine solche EGV nicht. Wir werden wohl auch NICHT erfahren, was in @Bradleys EGV vereinbart ist und wahrscheinlich werden wir auch nicht erfahren, warum ursprünglich @Quinky in den Urteils-Thread geworfen hat, dass B-Kosten gedeckelt würden. DAS hatte nämlich nichts mit dem EP zu tun.
Warum also hängst du immer mir am Hosenbein?
Wer in seiner EGV so etwas findet, kann hfftl. rechnen, wird die EGV nicht unterschreiben. Kommt sie  per VA, dann Widerspruch erheben----deine vielfältigen Beiträge hier finden---- und nutzen---- oder einfach wieder neu fragen---

O.T.
könntest du mal einen abgeholfenen Widerspruch  wegen Kostendeckelung in einer EGV hier einstellen? Einen, der aufgrund deiner vorformulierten Empfehlung erfolgreich war?
Oder findet sich das gesammelt in einer Rubrik hier? Ich habe das bisher nicht gefunden. Sorry.
Wäre für viele Fragesteller sehr hilfreich, gleich DORT nachzusuchen.


Gast36299

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30wie es bei mir ist.

Und ICH habe geschrieben wie es bei MIR ist !!!

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30m erklärst du nicht dem @Bradley, wie es ist ?

MIR muss das nicht erklärt werden, Dir wohl schon !!!

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Der begann das Shreddern.

Joooo der war gut  :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: DAS schreibt ausgerechnt der, der überall seinen Senf dazugeben muss ....  :lol: :lol:

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Ich kenne eine solche EGV nicht

Nur weil DU so eine EGV nicht kennst, heist ja noch lange nicht das es solche auch gibt !

Chicco

Säbel oder Pistole?

Hat irgendjemand das Urteil genau gelesen?
1. Es sollte mittlerweile bekannt sein, dass sogar 10 Bewerbungen verlangt werden dürfen. Dann reicht das vorgesehene Geld halt für 5 Monate - oder das JC macht weiteres Geld locker.
2.Der Kläger war mMn unglaublich schlecht vorbereitet, sonst wäre er nicht auf solch unglaublichen Kram herumgeritten, wie im Urteil zitiert.
3. Was ICH gemacht hätte, mehr die nicht vorhandenen Arbeitsplätze herausgearbeitet, denn ich bin überzeugt, dass das JC selbst außer ein paar ein EuroJobs oder evt. Tauben jagen nichts im Köcher gehabt hätte...(letztendlich haben die ja auch Pflichten - und nicht nur Sanktionen verteilen..)
So gesehen muss man sagen geht das Urteil in Ordnung. Es wurde nicht über Geld, sondern Zahl der Bewerbungen im Monat geurteilt und selbst da steht nichts von fortlaufend 6 oder 12 Monaten..

Gast36005

Zitat von: Gast36299 am 19. April 2015, 14:12:57Und ICH habe geschrieben wie es bei MIR ist !!!
Tatsächlich? Wie denn?
Ich lese nur: Falsch.--FALSCH ich habe auch viel weniger Geld bekommen ( gedeckelt) als ich hätte brauchen müssen .... Da war ein Krampf mit dem SB  :wand: :wand: :wand:

Was steht oder stand denn in deiner EGV? Zahlen bitte, wenn das Shreddern jetzt erlaubt ist.
Verstehst du nicht, dass es (auch im Off topic) darum geht, WAS in der EGV vereinbart wurde? Welche ZAHLEN!!!
Sorry, dann fällt mir sonst nichts mehr ein.

Sollte ich unwidersprochen stehen lassen, was @Quinky zu diesem LSG-Urteil schrieb?

danke @Chicco
und es geht auch ohne Säbel oder Pistole
Ja, ich habe den Volltext gelesen.
:flag:


oldhoefi

 :offtopic:   @44lenzen,

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Es ist mir bisher nicht verboten worden, hier in dieser Rubrik zu schreiben.
Das habe ich auch nicht behauptet – drehe mir nicht das Wort im Mund um.

Wir befinden uns hier in der Rubrik ,,Gesetze, Urteile..." und weder im Hilfebereich, noch im OT. Jegliche Diskussionen, die NICHTS mit dem eingestellten Urteil zu tun haben, sind also hier fehl am Platze. Warum wohl gibt es hierzu eine separate Rubrik? Genau, um das von den anderen Bereichen abzugrenzen und nicht, um auch hier noch themenfremd zu shreddern.
Aber das interessiert Dich wieder einmal nicht, wie unschwer zu erkennen ist. Anstatt endlich mal (nicht nur) in diesem Thread die Finger still zu halten, blubberst Du erneut lustig weiter.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Erspare mir bitte deine Dozenten-Erklärung.
Das musst Du schon mir überlassen, wann und wo ich Deine irreführenden Falschaussagen korrigiere.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Warum also hängst du immer mir am Hosenbein?
Tja, ich kann sehr anhänglich sein - wird's nun unangenehm für Dich, fühlst Du Dich beobachtet? Schon blöd, wenn Deinen unbelegten persönlichen Ansichten entgegen getreten wird und diese fundiert widerlegt werden.

Deine wahren Absichten hier im Forum habe ich längst erkannt. Gewollte und gezielte Hilfestellung sieht für mich jedenfalls anders aus. Kann von Dir auch gar nicht durchgeführt werden, da Du die Beiträge im Minutentakt hier reinschmeißt. Der Beitragszähler ist in DIESEM Hilfeforum nicht relevant, wir sind hier nicht in einem Chatroom. Qualität (dem jeweiligen Thema entsprechend) und nicht Quantität ist hier gefragt – hatte ich Dir schon einmal geschrieben.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30könntest du mal einen abgeholfenen Widerspruch  wegen Kostendeckelung in einer EGV hier einstellen?
Bin ich Deine persönliche Suchmaschine – ganz sicher nicht.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 13:45:30Oder findet sich das gesammelt in einer Rubrik hier?
Meine diversen individuellen (!) Widersprüche und auch die Ergebnisse sind in meinem Profil nachzulesen, da wirst Du zur Genüge fündig.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 15:01:21Zahlen bitte, wenn das Shreddern jetzt erlaubt ist.
Die Erlaubnis zum Weiter-Shreddern hast Du Dir selbst erteilt – ich kann dies nirgends lesen.

Zitat von: Gast36005 am 19. April 2015, 15:01:21(auch im Off topic)
Wir sind hier nicht im OT-Bereich – siehe oben.

Kann man ENDLICH zum Ursprungsthema dieses Threads zurückkehren, oder ist seit Neuestem permanente unbegründete Besserwisserei, gepaart mit themenfremdem Aufblähen von Threads, der Sinn und Zweck dieses Forums.

Ich bin es so leid...  :no:

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Zitat von: Orakel am 17. April 2015, 14:10:46Die Entscheidung entspricht bisheriger Rechtsprechung und ist insoweit nicht überraschend ...
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.

Und damit bin ich hier unwiderruflich raus!  :bye: