BSG: Jobcenter dürfen Daten von Hartz-IV-Empfängern abgleichen

Begonnen von Meck, 24. April 2015, 15:54:52

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Meck

Jobcenter dürfen Daten von Hartz-IV-Empfängern regelmäßig mit Behörden abgleichen, um Kapitalerträge zu überprüfen.

Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Freitag entschied, ist der automatisierte Datenabgleich trotz eines Eingriffs in das Recht der informationellen Selbstbestimmung gerechtfertigt und verfassungskonform. Die Regelung sei "geeignet, erforderlich und angemessen", sagte der Vorsitzende Richter des 4. Senats. Sie diene einer Vermeidung des Leistungsmissbrauchs und damit dem Gemeinwohl (Aktenzeichen: B 4 AS 39/14 R)
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-->> http://www.rp-online.de/wirtschaft/bundessozialgericht-jobcenter-duerfen-daten-von-hartz-iv-empfaengern-abgleichen-aid-1.5041005

-->> http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=B%204%20AS%2039/14%20R

Auf der Suche nach ,,Sozialbetrügern" gleichen Jobcenter die Daten von Hartz IV-Empfängern regelmäßig mit denen anderer Behörden ab. Doch ist diese Praxis mit den Grundrechten und dem Datenschutz vereinbar? Mit dieser Frage hat sich heute das Bundessozialgericht befasst.

-->> https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/985/hartz-iv-verstoesst-datenabgleich-gegen-grundrechte/
LG Meck :bye:

Meck

Die Jobcenter gleichen regelmäßig sensible Daten mit anderen Behörden ab. Das passiert automatisiert und ohne konkreten Verdachtsmoment. Ein Hartz IV Bezieher aus Bochum hatte vor dem Bundessozialgericht in Kassel geklagt, weil die Hartz IV-Behörde viermal pro Jahr seine Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern. Der Kläger sieht einen massiven Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Das sieht das Bundessozialgericht ebenso. Dennoch sei dieser Eingriff verfassungskonform und gerechtfertigt, so die Richter (Az.: B 4 AS 39/14 R).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-daten-schnueffeln-90016523.php
LG Meck :bye:

Wotan7

Zitat von: Meck am 24. April 2015, 15:54:52Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Freitag entschied, ist der automatisierte Datenabgleich trotz eines Eingriffs in das Recht der informationellen Selbstbestimmung gerechtfertigt und verfassungskonform.

Wieder eines der amtsanmassenden Urteile des BSG. Selbiges ist nicht befugt Urteile über Verfassungskonformität zu verkünden, dieses obliegt nur dem BVerfG.
Das BSG entscheidet als Revisionsgericht über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte bzw. – wenn die Revision nicht zugelassen wurde – über Nichtzulassungsbeschwerden. Hat das erstinstanzlich zuständige Sozialgericht die Sprungrevision zugelassen und sind die Beteiligten einverstanden, überprüft das BSG in selteneren Fällen auch Urteile der Sozialgerichte. Daneben ist es erst- und letztinstanzlich zuständig für Streitigkeiten NICHTVERFASSUNGSRECHTLICHER ART zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherung und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.