BSG: Keine Hartz IV Sanktionen in Serie

Begonnen von Gast25662, 29. April 2015, 18:56:51

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Gast25662

Das Jobcenter Dillingen hat eine Arbeitslose zu sieben Terminen geladen. Da die Frau nie erschien, wurde ihr jeweils das Geld gekürzt. Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied.

Alles zu lesen hier:

http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Bei-jedem-verpassten-Termin-Geld-gekuerzt-Frau-klagt-gegen-Jobcenter-id33891352.html



Thementitel angepasst und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck

Gast35130

Was heißt das denn jetzt ?

Zitat aus dem Text:
"Die somit möglichen Kürzungen von bis zu 30 Prozent seien nicht verfassungswidrig, befand das BSG weiter. Zwar hätten Arbeitslose Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums,Kürzungen bis 30 Prozent seien aber noch von der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umfasst. AFP"

Also sind 60% Kürzungen und mehr doch unzulässig?

Geist700

#2
Hallo

Ich würde auch Sagen das bis 30% laut BSG ok sind aber alles was Drüber geht Unzulässig ist.

So Hab ich das jetzt Verstanden aber ob sich andere Gerichte Daran halten steht auf einen Anderen Blatt. Wenn es so stimmt.

Mal Warten was Unsere Experten dazu sagen :)

Edit :)

Hab nur das Beim Bsg gefunden

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13818

Steht bei der 6 und 7te Tagesordnung

coolio

Ist mir zu dünne - kein Aktenzeichen, kein Volltext.
Verwundert bin ich auch, daß hier das BSG über Verfassungsmässigkeit entscheidet laut Berichterstattung.
Daher kann ich nur raten, daß das JC eine auf die Rübe bekommen hat, weil die Zielsetzung Sanktionsstatistik allzu offensichtlich war. (und selbst das erscheint mir zweifelhaft)

Hexe

@coolio, hat das BSG das nicht auch schon bei den Regelsätzen gemacht, sprich das sie Verfassungsgemäß währen.?
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast35960

Aus dem Artikel:
Zitat»Zumindest nach der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung» werde dieses Ziel verfehlt, befanden die Kasseler Richter
Das Wort gleichlautende wird ziemlich stark betont, sodass demnächst die vierte Einladung und folgende wohl ähnlich formuliert sein dürften.

coolio

Gespräch zur beruflichen Situation lt. §309 SGB III darf wohl geraten werden.
Bei abweichenden Leistungsterminen hätten die Richter wohl unterschieden
Da hat eine SB wohl mal wieder versucht, ihre Fleisskärtchen aufzubessern....
Daß infantiler Trotz allerdings von den Gerichten gesehen wird, ist relativ neu.

blablabla

Es gibt ja zwei wichtige Dinge:
1) infantiler Trotz geht nicht. Also bei 3 Meldeversäumnissen in 8 Wochen wird bei weiteren gleichen Einladungen durch Sanktionen nicht mehr das Ziel der Eingliederung in Arbeit verfolgt.
2) "Trotzdem konnte der Senat sich die notwendige Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Regelungen nicht bilden, weil das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenz­minimums (Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG) zwar dem Grunde nach unverfügbar ist, aber der Konkretisierung durch den Gesetzgeber bedarf und die vorliegend einschlägigen Regelungen noch von seiner Gestaltungsfreiheit umfasst sind. "
Will sagen: Sanktionen liegen im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Gast13437

Zur  Konkretisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hat freilich die damals beklagte Regierung mit ihrer Geheimniskrämerei vereitelt, dass die Richtigkeit bezüglich der Höhe gerichtlich festgestellt  werden konnte und das höchste Gericht hat es unterlassen seiner Pflicht zu ermitteln nachzukommen sowie die beklagte Regierung zur Herausgabe der relevanten Daten zu verurteilen.

Meck

BSG: Jobcenter dürfen nicht mehr als drei Sanktionen in Serie und kurzer Abfolge werden eines gleichen
Verstoßes verhängen

Das Jobcenter in Dillingen versandte insgesamt sieben Termine an eine erwerbslose Hartz IV Bezieherin. Jeden verpassten Termin sanktionierte die Behörde mit 10 Prozent gemessen an den Regelleistungen. Dagegen klagte die Betroffene durch alle Instanzen und bekam nun teilweise vor dem Bundessozialgericht Recht.


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LG Meck :bye: