BAG: Kostenlose Zurverfügungstellung von Arbeitskleidung

Begonnen von Vocans, 17. Mai 2015, 22:26:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Vocans

Das BAG hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung eines "Kittelgeldes" stattgegeben.

Das BAG gab der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung des von dem beklagten Verbrauchermarkt einbehaltenen "Kittelgeldes" statt. Der Senat entschied nicht, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet haben. Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pfändungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Klägerin lag mit rd. 800,00 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze.
Urteil des BAG vom 17.02.2009

Az.:   9 AZR 676/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/2009 des BAG vom 17.02.2009
http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=155556&cHash=c1b9f367b305c0165a1d3a5036321cb0
Der Hirntot bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt!
FB Spruch.