LSG Berlin-BB: Keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung zu Lasten der GKV

Begonnen von Meck, 29. Mai 2015, 19:16:39

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Meck

Das LSG Berlin-Brandenburg hat erstinstanzlich entschieden, dass das SGB V die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung strikt ausschließt. In dem Verfahren hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.02.2012 beanstandet, mit dem dieser eine Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme für Asthma und COPD vorsah.

Das LSG Berlin-Branedenburg hat die Beanstandungsverfügung des BMG bestätigt und die Klage des G-BA abgewiesen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts schließt § 34 SGB V die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung strikt aus. Ausnahmen hierfür kämen nach geltendem Recht nicht in Betracht.
Das Rechtsmittel der Revision zum BSG wurde nicht zugelassen.

Aktenzeichen: L 9 KR 309/12 KL


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LG Meck :bye: