EuGH: Deutschland darf EU-Ausländern in ersten drei Monaten Hartz IV verweigern

Begonnen von Meck, 04. Juni 2015, 17:14:48

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Meck

Die Bundesrepublik darf arbeitslosen EU-Bürgern in den ersten drei Monaten Hartz IV verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Regelung gilt auch für EU-Bürger, die ihren Familienangehörigen nachgezogen sind.

Im Streit um den teilweisen Ausschluss von EU-Ausländern von Hartz-IV-Leistungen hat Deutschland einen weiteren Zwischenerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Nach einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten können EU-Ausländer während ihrer ersten drei Aufenthaltsmonate auch dann kein Hartz IV beanspruchen, wenn sie Familienangehörigen nachgereist sind. Für den EuGH ist dies nicht verbindlich, er folgt diesen Rechtsgutachten jedoch in den allermeisten Fällen. (Az: C-299/14)


-->> http://www.focus.de/finanzen/news/ausschluss-in-ersten-drei-monaten-deutscher-zwischenerfolg-im-streit-um-hartz-iv-fuer-eu-buerger_id_4728174.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-299/14
LG Meck :bye:

Meck

Die deutsche Praxis, zuziehenden EU-Bürgern für drei Monate kein Alg 2 zu gewähren, hält der Generalanwalt für rechtmäßig – andernfalls drohe eine Massenzuwanderung. Doch das muss man differenzierter sehen, meint Reimund Schmidt-De Caluwe.

-->> http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-generalanwalt-c-299-14-sozialhilfe-hartz-iv-eu-buerger-freizuegigkeit-gleichbehandlung/
LG Meck :bye: