OVG: NRW-Jobcenter dürfen Telefondurchwahlen geheim halten

Begonnen von Meck, 17. Juni 2015, 14:13:50

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Meck

Jobcenter in Nordrhein-Westfalen dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts die Telefonlisten mit Mitarbeiter-Durchwahlen geheim halten. Am Dienstag wiesen die Richter in Münster die Klage eines Hartz-IV-Empfängers ab. Der Kläger hatte vom Jobcenter in Köln verlangt, ihm die aktuelle Liste mit den Durchwahlnummern aller Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Er berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten gewähren soll.

Die Richter wandten jedoch ein, dass durch Spontananrufe die Arbeit der Jobcenter-Beschäftigten gestört und somit die Funktionsfähigkeit der Einrichtung gefährdet werde. Über ein Service-Center hätten die Kunden den Jobcenters stattdessen die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Richter ließen die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in dieser bundesweit umstrittenen Rechtsfrage zu.


-->> http://www.derwesten.de/region/jobcenter-duerfen-telefondurchwahlen-geheim-halten-id10787078.html#plx289326416




Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat als erstes Obergericht zu der Frage entschieden, ob das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf Zugang zu sämtlichen Telefonnummern eines Jobcenters gewährt. Die Richter haben dies am Dienstag verneint (Urt. v. 16.06.2015, Az. 8 A 2429/14).

-->> http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-urteil-8-a-2429-14-telefonliste-jobcenter-kein-anspruch-informationsfreiheitsgesetz/




Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters Köln -->>

http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21169
LG Meck :bye:

Gast29263

Steht ein OLG über den anderen Gerichten, die bisher teilweise entschieden haben, dass Telefonlisten der JC veröffentlicht werden müssen? Ja oder? Ich kenn mich auf diesem Gebiet nicht wirklich aus....

Meck

Enttäuscht hat man bei Wohlfahrtsverbänden das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) aufgenommen, wonach Jobcenter telefonische Durchwahlen von Sachbearbeitern nicht herausgeben müssen. ,,Die Betroffenen müssen ihre Ansprechpartner erreichen", meint Martin Debener vom Dachverband ,,Der Paritätische" in Nordrhein-Westfalen. Ein Callcenter reiche als Anlaufstelle nicht aus, so Debener gegenüber der NRZ. Es sei ,,eine Frage von notwendiger Transparenz und eigentlich eine verwaltungsmäßige Selbstverständlichkeit", dass Durchwahlen herausgegeben werden.

-->> http://www.derwesten.de/wirtschaft/verbaende-enttaeuscht-ueber-urteil-zu-jobcenter-anrufen-aimp-id10792841.html#plx373570331




Zitat von: Gast29263 am 17. Juni 2015, 14:55:46Steht ein OLG über den anderen Gerichten, die bisher teilweise entschieden haben, dass Telefonlisten der JC veröffentlicht werden müssen?

Ich zitiere mal aus Wiki:

Zitat von: https://de.wikipedia.org/wiki/OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG), in Berlin offiziell Kammergericht (KG), ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

Zur Zuständigkeit steht dort auch Weiteres auf der Seite. Noch kurz zu den Instanzen bei der Sozialgerichtsbarkeit:

Zitat von: https://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_%28Recht%29In der Sozialgerichtsbarkeit ist das Gericht erster Instanz das Sozialgericht. Berufung zum Landessozialgericht; Revisionsinstanz ist das Bundessozialgericht. Sprungrevisionen sind zugelassen.

Sonderfall: Das Bundessozialgericht entscheidet in erster und letzter Instanz über nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen verschiedenen Bundesländern in Sozialversicherungsangelegenheiten.

Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht und was es alles gibt, findet man im Internet entsprechende Infos zur Hierarchie von den einzelnen Gerichten.

Siehe auch: So funktioniert das deutsche Gerichtswesen
LG Meck :bye: