BSG: Lohnverzicht bei Zahlungsunfähigkeit d. Arbeitgebers führt zu höherem ALG I

Begonnen von Meck, 24. Juni 2015, 15:39:32

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Meck

Im Streit steht die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) vom 01. bis 03.07.2011.
Der Kläger war bei der S-GmbH beschäftigt. Die AG als Konzernmutter und Ver.di schlossen – auch für die S-GmbH – zur Abwendung einer existenzbedrohenden Situation einen Konzerntarifvertrag (KTV), in dem die Beschäftigten auf Teile von Einmalzahlungen und Lohnerhöhungen verzichteten. Die S-GmbH zahlte dem tarifgebundenen Kläger nur das entsprechend gekürzte Entgelt aus. Der Verzicht stand unter der Bedingung, dass die vollen tariflichen Entgeltansprüche für den Fall wieder auflebten, dass die AG Insolvenz anmelde. Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.


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LG Meck :bye: