BSG: Verfahrensdauer Hartz IV - Bis zu 1200 € pro Jahr für überlange Verfahren

Begonnen von Meck, 17. Juli 2015, 13:23:26

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Meck

Wer für seine Rechte eintritt, weil das Jobcenter mal wieder falsche Berechnungen anfertigte oder ungerechtfertigte Sanktionen aussprach, muss oft vor dem Sozialgericht klagen. Oft aber dauern die Verfahren einige Jahre. Für Hartz IV Bezieher sehr ärgerlich, wenn es Sozialleistungen geht, die einem zustehen. In vielen Fällen können Betroffene jedoch Entschädigungen für überlange Verfahren verlangen. Wann ein Betroffener bei zu langer Dauer des Sozialgerichtsverfahrens eine Entschädigung verlangen kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung entschied nun das Bundessozialgericht BSG in Kassel.

Der Gesetzgeber hat im Ansatz reagiert und mit § 198 GVG einen Entschädigungsanspruch für Betroffene in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr eingeführt. Vor einer Entschädigungsklage muss jedoch eine Verzögerungsrüge erhoben worden sein. Bundessozialgericht (BSG) B 10 ÜG 2/13 R, B 10 ÜG 12/13 R, B 10 ÜG 9/13 R, B 10 ÜG 2/14 R


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geld-fuer-ueberlange-verfahrensdauer-90016651.php
LG Meck :bye:

Gast31139

Die Rüge kann man frühestens nach einem halben Jahr einlegen.
Und danach muß man ein weiteres halbes Jahr warten, bis man klagen kann.
Das BSG sieht es bei einfachen Fällen vor, daß eine Instanz bis zu einem Jahr dauern kann.
Bei schwierigen Fällen (Beweisaufnahme, Sachverständige, warten auf Urteil eines anderen Gerichts usw.)
kann sich

Mit dem Jahresbericht der EU-Kommission zur Rechtslage in D für das Jahr 2010 wurde D in einigen
Fällen zu Geldstrafen für überfällige, verzögerte Verfahren verurteilt und gefordet, bis Ende
2011 ein Instrument zu schaffen, daß solch lange Verfahren (Verstoß gegen Art. 19 IV GG, Art. 6 EMRK)
nicht mehr vorkommen.

Nutzt aber nichts, die Gerichte bezahlen lieber den Schadenersatz von 100 Euro pro Monat und Person,
zumal wohl nur wenige klagen.

http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Dies sind zwei, wie ich finde, interessante Stellungnahmen.

Interessant ist auch, daß das LSG Berlin-Brandenburg trotz gewährter PKH noch die volle Gerichtskosten fordert,
ansonsten werden die Verfahren nach sechs Monaten als erledigt angesehen.
Ich sehe hierin einen klaren Verstoß gegen Art. 3 I GG und gehe dagegen vor.
Bisher erfolglos, selbst beim BSG.